…2.100 vorgeschrieben. Begründend wurde ua. unter Verweis auf VwGH-Judikatur ausgeführt, es genüge eine objektive Eignung der Leistung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Eine Werterhöhung liege insbesondere bei Leistungen zur Abdeckung von Verlusten vor. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, der Gesellschaftsteuerbescheid…
…Zl 93/13/0171 als Voraussetzung für das Vorliegen einer Einkunftsquelle nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg sei, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen solchen zu erwirtschaften. Subsidiär sei das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Tätigen nach einem Erfolg…
…Entscheidend ist, ob die Einlage geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, wobei nach ständiger Rechtsprechung des VwGH dazu die objektive Eignung genügt und es darauf ankommt, ob die in Rede stehende Leistung zu einer wirtschaftlichen Stärkung der Gesellschaft führt (vgl. VwGH v. 12…
…so ist nicht zu erkennen, inwiefern dieser die objektive Eignung zur Möglichkeit der Erzielung eines Gesamtüberschusses fehlen sollte, sodass schon systembedingt mit einer Beendigung der Tätigkeit vor Erzielung eines Gesamtgewinnes zu rechnen gewesen wäre. Darüber hinaus schließen die im Berufungsverfahren vorgelegten Antwortschreiben verschiedener offenbar angesprochener…
…erster Linie danach zu betrachten ist, ob die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg abzuwerfen. Nicht ein tatsächlicher erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in…
…es nämlich bei freiwilligen Leistungen im Sinn des § 2 Z 4 lit. a und b KVG nicht auf den Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung, sondern lediglich auf die objektive Eignung des Zuschusses bzw. des Forderungsverzichtes an, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Nach Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker…
…2009/15/0192). Mangels konkreter Beweise und überdies infolge fehlender Prognoserechnung war die Erzielung eines Gesamtüberschusses im dafür vorgesehenen Beobachtungszeitraum nicht erwiesen. Die objektive Eignung der Betätigung, Einnahmenüberschüsse zu erzielen, war demnach zu verneinen. Aus der Untervermietung von Räumlichkeiten in den Wohnungen in B durch…
…dass tatsächlich ein Gesamtgewinn erwirtschaftet werden würde, die objektive Eignung der Tätigkeit sei völlig ausreichend, subsidiär das Streben nach einem solchen Erfolg. Würden daher unerwartete Umstände eintreten - wobei die LRL 1997 zu solchen Umständen auch die Zahlungsunfähigkeit eines Mieters ausdrücklich zählten - die das Ausbleiben eines…
…0171). Rz 16: Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg (Gesamtgewinn, Gesamtüberschuss), sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung tritt. Treten daher durch unerwartete Umstände (zB Naturkatastrophen…
…Prüfung der objektiven Komponente der Ertragsfähigkeit der Betätigung kein eindeutiges Bild ergibt, dies allerdings nur insoweit, als ein solches Ertragsstreben durch ein Handeln nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien nach außen erkennbar in Erscheinung tritt. Unter der Ertragsfähigkeit einer Betätigung als Tatbestandsvoraussetzung ihrer Einkunftsquelleneigenschaft ist die Eignung der Tätigkeit…
…rd. S 70.000,00 erzielt. Eine objektive Eignung zum Erreichen eines Gesamterfolges ist daher auch bei Fortführen der konkreten Betätigung nicht zu erkennen. Auf Grund der Ergebnisse mit stetig sinkenden bzw. gänzlich ausbleibenden Einnahmen bei im wesentlichen gleich bleibenden Ausgaben ist nicht einmal absehbar…
…unerwartete Probleme auf der Suche nach einem Nachfolgemieter und vergleichbare Unwägbarkeiten können auch bei einer nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip mit objektiver Ertragsaussicht betriebenen Vermietungstätigkeit unvorhergesehene Verluste entstehen lassen. Maßgeblich ist aber nicht der tatsächliche erwirtschaftete Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit der Erwirtschaftung eines solchen…
…Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Erfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Tätigen nach einem solchen Erfolg, hat demnach als Tatbestandsvoraussetzung des Vorliegens von Einkünften zu gelten. Grundsätzlich ist…
…so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, hat als Tatbestandsvoraussetzung des Vorliegens von Einkünften zu gelten. Es muss…
…für gewöhnlich kein Merkmal der Kriterienprüfung. Im Zentrum der Untersuchung steht die objektive Eignung der Einkunftsquelle auf einen Gesamtgewinn im Hinblick die mögliche Widerlegung des vermuteten subjektiven Ertragsstrebens des Steuerpflichtigen. Das primäre Beurteilungskriterium einer Rentenversicherung ist somit der garantierte Leistungszeitraum. Innerhalb des Garantiezeitraumes ist eine…
…erster Linie danach zu betrachten ist, ob die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg abzuwerfen. Nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in…
…betreffende Raum tatsächlich gewidmet bzw. ob er überhaupt der Gesamtnutzfläche des Gebäudes zuzurechnen ist. Es kommt hiebei nicht auf die persönliche Verwendung von Räumen durch den Steuerpflichtigen, sondern nur auf die objektive Eignung - sei es zu Wohnzwecken, sei es zu Betriebszwecken -, die Zweckwidmung an (VwGH…
…werde. Gemäß § 2 Abs. 4 LVO sei nicht ein tatsächlicher wirtschaftlicher Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Steuerpflichtigen nach einem solchen Erfolg, für die Beurteilung ausschlaggebend. Dieses Gewinnstreben sei an Hand…
…LVO 1993 als entgeltliche Überlassung von Baulichkeiten definiert sei, wobei das Gebäude mehr als zwei Wohnungen aufweisen müsse, um damit eine objektive Eignung zur Befriedigung eigener Wohnbedürfnisse nach objektiven Kriterien auszuschließen. Bei der gegenständlichen Vermietung handle es sich um ein Gebäude, welches drei Wohneinheiten aufweise…
…Geltung der Liebhabereiverordnung vertreten. Nach der nunmehr vertretenen Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Tätigen nach einem solchen Erfolg, für die Beurteilung einer…