…des VwGH nicht in Bescheidform erfolgen, da solche Einleitungen keinen normativen Charakter aufweisen (siehe VwGH-Erkenntnis vom 25.4.1996, Zl. 96/16/0059 und die dort zitierte Vorjudikatur). Da der Einleitung wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung kein normativer Charakter zukommt, ist der angefochtene Bescheid rechtswidrig ergangen…
…vom 17. Jänner 1994, GZ. a), mit welchem die Eingangsabgabenschuld und der Säumniszuschlag zur Zahlung vorgeschrieben worden waren, mangels normativen Charakters weder als Entscheidung im Sinne des Art. 4 Nr. 5 ZK noch als Bescheid im Sinne des § 92 Abs. 1 BAO dar. Die Rückstandsaufgliederung…
…Jänner 1994, GZ. 500/1/W500/15/5/93-AZ/MA2559, mit welchem die Eingangsabgabenschuld und der Säumniszuschlag zur Zahlung vorgeschrieben worden waren, mangels normativen Charakters weder als Entscheidung im Sinne des Art. 4 Nr. 5 ZK noch als Bescheid im Sinne des § 92 Abs…
…vom 17. Jänner 1994, GZ. a), mit welchem die Eingangsabgabenschuld und der Säumniszuschlag zur Zahlung vorgeschrieben worden waren, mangels normativen Charakters weder als Entscheidung im Sinne des Art. 4 Nr. 5 ZK noch als Bescheid im Sinne des § 92 Abs. 1 BAO dar. Die Rückstandsaufgliederung…
…hat. Dies ist bei einer gebührenpflichtigen Schrift die Behörde bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt. Bei diesem Vermerk handelt es sich ausschließlich um eine Mitteilung, der ein normativer Charakter nicht zukommt. Der Bw. vermag aus dieser Bestimmung keinerlei Rechte auf Nichtfestzsetzung der Gebühr abzuleiten. Es…
…Abgabenbehörde vertretene Rechtsauffassung sei gesetzlich nicht gedeckt, sondern stütze sich ausschließlich auf die Umsatzsteuerrichtlinien, denen aber kein normativer Charakter zukomme. 4. Nach Ergehen einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung am 21.07.2025 wurde am 04.08.2025 der Vorlageantrag gestellt. 5. Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 21…
…entscheiden. Nur auf diesem Weg wird den Parteien die Möglichkeit eröffnet, die Zuständigkeitsfrage vor dem Verwaltungsgerichtshof bindend klären zu lassen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt einer Zahlungsaufforderung eines Verwaltungsgerichtes kein normativer Charakter zu (vgl. zur Rechtsnatur von Zahlungsaufforderungen VwGH 1.2.2024, Ra…
…2 Jahr vor Einreichung der Steuererklärung, gefolgt. Im Übrigen wird angemerkt, dass Erlässen und Richtlinien des BMF kein normativer Charakter zukommt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beschwerde unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des VwGH (VwGH 22.05.2013, 2009/13/0031; VwGH 31.7.2013…
…eine Information bzw. Erläuterung. Solchen Informationen bzw. Erläuterungen kommt ein normativer Charakter nicht zu. Weiters ist im Pfändungsbescheid Die Rechtmäßigkeit der Pfändung wurde nicht in Streit gezogen. Die Beschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Informativ wird festgestellt, dass die Zustellung des Zahlungsverbotes, da sich an…
…Soweit sich die Parteien auf Erlässe und Richtlinien des BMF beziehen, sei angemerkt, dass ihnen kein normativer Charakter zukommt. Deshalb und weil durch die inner- und zwischenstaatlichen Normen iVm der Rechtsprechung die Rechtslage hinreichend klar ist, bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Vorbringen.…
…eine auf Grund bescheidmäßigen Leistungsgebotes bereits geschuldete Leistung zu zahlen, keinen normativen Charakter hat (VwGH 17.1.1992, 91/17/0100). Kommt einer Zahlungsaufforderung kein normativer Charakter zu, so hat auch ein darin vorbehaltener Widerruf nicht mit Bescheid zu erfolgen. Der angefochtene Widerrufsbescheid vom 20…
…und Entnahmen zum Zeitpunkt der tatsächlichen Kapitalveränderung wirksam werden. Im Übrigen stellt der Beschwerdeführer selbst fest: "Natürlich führt die Bezahlung der Einkommensteuern zu einer Verminderung des Eigenkapitals." Erläuternd dazu wird zusätzlich auf die Gesetzesmaterialien hingewiesen (denen allerdings kein normativer Charakter zukommt): Wie den Materialien zu …
…Vorauszahlungen um die Einkommensteuer-Gutschrift mehr Mittel dem Betrieb entziehen müssen. Insoweit wirkte sich die Einlage also zweifellos auf Dauer kapitalerhöhend aus. Angesichts des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlautes misst der UFS den Gesetzesmaterialien, welchen kein normativer Charakter zukommt, keine entscheidende Bedeutung bei. Gemäß § 4 Abs…
…bringt sie dem Gebührenschuldner in einem "Vermerk" im Sinne des § 13 Abs. 4 GebG die ihrer Auffassung nach zu entrichtenden Gebühren bloß zur Kenntnis. Diesem Vermerk kommt allerdings kein normativer Charakter zu (VwGH vom 23. November 2006, 2006/16/0132). In seinem Erkenntnis vom 22…
…13/0021). Eine Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen einer Finanzordnungswidrigkeit gewährt keine Berechtigung zur Aufhebung des Bankgeheimnisses, weshalb ihr kein normativer Charakter zukommt. Nach ständiger Judikatur der Höchstgerichte ist bei Vorliegen des Verdachtes einer Finanzordnungswidrigkeit kein im Rechtsmittelverfahren überprüfbarer Bescheid, sondern lediglich eine…
…nicht aufführt. Dem ist zu entgegnen, dass die Verwaltungsbehörde über die Höhe der Stempelgebühren keinen Bescheid zu erlassen hat. Es genügt vielmehr eine entsprechende Mitteilung, der allerdings kein normativer Charakter zukommt. Die Bw. behauptet nicht, über die Gebührenpflicht nicht informiert worden zu sein. Dass das…
…nicht aufführt. Dem ist zu entgegnen, dass die Verwaltungsbehörde über die Höhe der Stempelgebühren keinen Bescheid zu erlassen hat. Es genügt vielmehr eine entsprechende Mitteilung, der allerdings kein normativer Charakter zukommt. Die Bw. behauptet nicht, über die Gebührenpflicht nicht informiert worden zu sein. Dass das…
…Jahren als angemessen erschienen ist (vgl. Punkt 2.2.2.1.2. des zitierten Erlasses). Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass Erlässen des BMF mangels entsprechender Kundmachung kein allgemein normativer Charakter zukommt (vgl. auch Hinweis ESt-Prokoll 2001, 6. Satz) und sich die verpflichtende…
…keine gesetzliche Grundlage. Angesichts des klarten und eindeutigen Gesetzeswortlautes, misst der Referent den vom Finanzamt wiedergegebenen Gesetzesmaterialien, welchen kein normativer Charakter zukommt, keine entscheidende Bedeutung bei. Die Abweichung von der Steuererklärung begründend, vertrat das Finanzamt die Meinung, bei Einkommensteuergutschriften handle es sich (generell) nicht um…
…die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die vollstreckungsbehördliche Maßnahme zu ermöglichen und ihm die Grundlage für die Verteidigung seiner Interessen zu bieten. Solchen Erläuterungen kommt nämlich ein normativer Charakter nicht zu (VwGH 27.08.1998, 95/13/0274). Weiteres zulässiges Vorbringen wurde seitens der Bw…