…die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 6.736,77 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht, das im Vertrag im Nominale von € 62.600 ausgewiesene Förderungsdarlehen des Landes Tirol sei abzuzinsen. Das Land habe der Verkäuferin mit Zusicherung vom 18…
…dass lediglich für Forderungen mit einer Laufzeit von über drei Monaten eine Abzinsungspflicht besteht: Laudacher in Jakom, Kommentar EStG, 5. Aufl., § 6 Rz 89: "Unternehmensrechtlich sind unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen ab einer Restlaufzeit von mehr als drei Monaten abzuzinsen (Straube/Gassner/Lahodny-Karner/Urtz…
…erzwungene) Zahlungsziel nicht mehr als zwei Monate betrage. Für mittelfristig fällige unverzinsliche (oder ungewöhnlich niedrig verzinsliche) Forderungen könne nach den Einkommensteuerrichtlinien 2000 (Rz 2377) eine Abzinsung im Ausmaß von 1% pro Monat für Zinsen und Spesenabgeltung vorgenommen werden. Der Begriff "mittelfristig" sei in den Einkommensteuerrichtlinien…
…von 2,45 auf 3,45 Monate Laufzeit gegeben (VwGH 11.4.1978, 2705/78). Bei unverzinslichen oder besonders niedrig verzinslichen Forderungen - gemessen am allgemeinen Zinsniveau - mit einem Zahlungsziel von mehr als einem Jahr ist eine Abzinsung vorzunehmen (VwGH 14.12.1988, 84/13/0063…
…Laufzeit von über einem Jahr aufweisen und somit einer Forderungsabzinsung zuzuführen seien. In der Begründung des Betriebsprüfungsberichtes werde außerdem auf Doralt/Mayr; Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 208 zu § 6 hingewiesen. An dieser Stelle finde sich folgender Text: "Niedrig verzinsliche oder unverzinsliche Arbeitnehmer-Darlehen sind nicht abzuzinsen…
…niedrig verzinsliche Forderungen seien mit ihrem Barwert anzusetzen. Die Abzinsung der angenommenen Forderungen sei aufgrund der erwarteten Rückführung über den Verkauf der Produkte der Beschwerdeführerin_1 über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgenommen worden. Der Grundsatz der Einzelbewertung schließe es nicht aus, Gruppen gleichartiger Forderungen…
…865/61) In beiden Fällen ist das Darlehen notwendiges Betriebsvermögen. 2) Abzinsung von unverzinslichen Forderungen: Zur Zulässigkeit möchten wir die Rz. 2369 EStR zitieren: Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen aus Darlehen oder Krediten Eine Abzinsung ist bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr vorzunehmen …
…Erwerber"), sondern zuerst die Aktiv- und Passivposten jedes Erwerbes von Todes wegen für sich gegenüberzustellen und dann die einzelnen Erwerbe von Todes wegen zusammenzurechnen, um schließlich zum Reinerwerb des Erwerbes zu kommen und diesen als Ausgangspunkt für die Erbschaftssteuerberechnung heranzuziehen. II.) Niedrig verzinsliche Kapitalforderung Gemäß §…
…nicht - wie eingewendet - von einer gänzlichen Unverzinslichkeit, aber dennoch davon ausgegangen werden, dass es sich um ein zumindest niedrig verzinsliches Darlehen handelt. Aufgrund der langen Laufzeit und der niedrigen Verzinsung des Darlehens wären daher - abweichend von üblichen Kreditkonditionen - besondere Umstände im Sinne des § 14 Abs…
…niedrig verzinsliche Schuld ist nur dann abzuzinsen, wenn eine schon aus einem anderen Grund bestehende Forderung anstelle oder als Teil des Kaufpreises abtretungsweise oder wenn eine schon bestehende Schuld übernommen wird. Wird ein fester Kaufpreis vereinbart und in Anrechnung auf diesen eine unverzinsliche oder niedrig…
…Hälfte der übernommenen Verbindlichkeiten zugrunde zu legen. Im Vorlageantrag vom 10. August 2006 wurde begehrt, die auf das übernommene Inventar entfallende Gegenleistung von € 17.500 aus der Bemessung auszuscheiden und das niedrig verzinsliche Wohnbauförderungsdarlehen des Landes, ds. 50 % des Gesamtsaldos von € 18.168…
…112.500 die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 3.937,50 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, das übernommene, niedrig verzinsliche Wohnbauförderungsdarlehen (WBF-Darlehen) sei gemäß § 14 Abs. 3 BewG abzuzinsen und um rund 50 % gemindert in die Bemessung einzubeziehen…
…112.500 die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 3.937,50 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, das übernommene, niedrig verzinsliche Wohnbauförderungsdarlehen (WBF-Darlehen) sei gemäß § 14 Abs. 3 BewG abzuzinsen und um rund 50 % gemindert in die Bemessung einzubeziehen…
…2007, 2007/16/0028 mit der Begründung abgewiesen, dass nach § 14 BewG niedrig verzinsliche Darlehen abzuzinsen seien, wenn der Erwerber des Grundstückes dieses Darlehen übernehme und der bisherige Darlehensnehmer aus seiner Schuld entlassen werde. Da jedoch der ursprüngliche Veräußerer noch Schuldner des Darlehens sei, werde…
…dass ein festbetragsbestimmter Kaufpreis vereinbart wurde. Das Wohnbauförderungsdarlehen wurde in Anrechnung auf den Gesamtkaufpreis übernommen. Ein nomineller Kaufpreis, auch wenn in Anrechnung darauf niedrigverzinsliche Darlehen übernommen werden, ist nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht abzuzinsen. Dabei ist es gleichgültig, ob der Käufer das Darlehen…
…übergeht. Einer diesbezüglich im Vorhaltschreiben erbetenen aufklärenden Erläuterung wurde seitens des Bw nicht nachgekommen. Die Qualifizierung der vereinbarten Schuldübernahmen als grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistungen blieb dem Grunde nach unbestritten. Was das Wohnbauförderungsdarlehen anlangt, so handelt es sich hiebei um eine niedrig verzinsliche Kapitalforderung bzw. Schuld, welche nach …
…2007/16/0028). In Streit steht im vorliegenden Fall, ob das vom Bw übernommene Darlehen als langfristiges und niedrig verzinsliches Darlehen abzuzinsen oder mit dem Nennwert anzusetzen ist. Vorauszuschicken ist, dass als "langfristig" in der Regel Darlehen mit einer Laufzeit von 15 bis 30 Jahren…
…1154). Der Übergabsvertrag und die Mitteilung der Genossenschaft stellen ohne jeden Zweifel klar, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine niedrig verzinsliche Kapitalforderung bestand und keine Forderung des Landes Steiermark auf eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens. Insofern wird die Beweisführung, wonach schon zum Übergabezeitpunkt eine Schuld…
…Bis dahin sei auch der Kaufpreis zu entrichten. Weiters leiste die Verkäuferin lediglich Gewähr für die Richtigkeit der Forderung dem Grunde und der Höhe nach, nicht jedoch für deren Einbringlichkeit. In den Feststellungen der Außenprüfung bei der Gesellschaft (Schlussbesprechung am 12.03.2013) werden die…
…den der Bw dem Veräußerer versprochen hat, um den Kaufgegenstand zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass der Bw einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen WBF-Darlehens abstattet bzw. aufbringt. Eine Abzinsung des WBF-Darlehens kommt diesfalls…