…die Abgabenbehörde, weil der Ehepartner der Bf im Streitzeitraum 2013 seinen Wohnsitz in Ungarn hatte und somit nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich war. Beweiswürdigung: Der getroffene Sachverhalt gründet sich auf die von der Abgabenbehörde und vom Bundesfinanzgericht aufgenommenen Beweise und den Inhalt des Verwaltungsaktes. Rechtslage: §…
…den Abgabengläubiger nicht schlechter als andere Gläubiger befriedigt hat. Wenn der Bw. vorbringt, es handle sich um rein fiktive Abgabenvorschreibungen, so ist dem entgegen zu halten, dass die Umsatzsteuerbeträge jeweils antragsgemäß festgesetzt worden sind. In Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer ist Folgendes auszuführen: Unbeschränkt steuerpflichtig sind…
…Ungarn als Wohnsitzstaat seine persönlichen und familiären Verhältnisse nicht bei der Besteuerung berücksichtigen. Der Berufungswerber hat aber in diesem Fall unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht Anspruch darauf, dass bei der Besteuerung in Österreich seine persönliche und familiäre Lage in gleicher Weise, wie bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen…
…der Ehegatte im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist, nicht geeignet, die durch Artikel 39 Abs. 2 EG-Vertrag vorgeschriebene Gleichbehandlung zu gewährleisten. Artikel 39 Abs. 2 EG-Vertrag steht daher einer nationalen Regelung entgegen, die die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages von der unbeschränkten Steuerpflicht des Ehegatten abhängig…
…Slowakei als Wohnsitzstaat seine persönlichen und familiären Verhältnisse nicht bei der Besteuerung berücksichtigen. Der Berufungswerber hat aber in diesem Fall unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht Anspruch darauf, dass bei der Besteuerung in Österreich seine persönliche und familiäre Lage in gleicher Weise, wie bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen…
…allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Ehegattin auch die Zweitwohnung ihres Ehemannes benutzen durfte und fallweise auch benutzt haben wird. Ein gegenteiliger Sachverhalt wäre atypisch und ist im Verwaltungsakt durch nichts indiziert, sodass das Tatbestandsmerkmal der "unbeschränkten Steuerpflicht der Ehegattin im Sinne des § 33 Abs. 4 Z…
…9 Abs. 7 KStG 1988, wonach eine solche nur bei Vorliegen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erfolgen könne, nicht anerkannt. In ihren gegen diese Bescheide gerichteten Berufungen wendete die Bw (wie auch die 2. Bw in ihren Berufungen betreffend die Jahre 2006 und 2007) ein, dass…
…anwendbaren Fassung BGBl I 53/2013 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben. Voraussetzung ist…
…der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Ehegatte auch die Zweitwohnung benutzen durfte und fallweise auch benutzt haben wird. Ein gegenteiliger Sachverhalt wäre atypisch und ist im Verwaltungsakt durch nichts indiziert, sodass das Tatbestandsmerkmal der "unbeschränkten Steuerpflicht des Ehegatten im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1…
…von ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebe, seien die Voraussetzungen für den Alleinerzieherabsetzbetrag nicht gegeben. Es liege lediglich eine räumliche Trennung auf Grund fremdenrechtlicher Bestimmungen vor. Der Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages stehe entgegen, dass der Ehepartner im Kalenderjahr 2008 und 2009 nicht unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sei…
…Österreich, …….. Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind jene Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Ehegatte der Bf hatte im Streitjahr weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Er war somit in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Die genannten…
…Literatur das Hauptaugenmerk und die umfangreichsten Ausführungen gewidmet wurden, zu prüfen: 13.5.1. Fest steht, dass Beteiligungen an nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften im "Gruppenfall" auch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG 1988 (internationale Schachtelbeteiligung) erfüllen, weil jene zur Gruppenbildung hinsichtlich der finanziellen Verbindung…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe aufgrund der Zweitwohnsitzverordnung zu, nicht anschließen. Der Bw. gab daraufhin bekannt, er teile die Ansicht, dass er über einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften in Österreich verfüge und daher in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sei. Wie er in der Berufung jedoch dargelegt habe…
…kann Deutschland seine persönlichen und familiären Verhältnisse bei der Besteuerung nicht berücksichtigen. Er hat daher Anspruch darauf, dass bei der Besteuerung im Tätigkeitsstaat seine persönliche und familiäre Lage in gleicher Weise wie bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Inländer berücksichtigt wird und ihm dieselben Steuervergünstigungen gewährt werden…
…erzielt, unterliegen diese jedenfalls der Steuerpflicht im Inland. Fraglich ist, ob diese dem inländischen beteiligten Gruppenmitglied bzw Gruppenträger zuzurechnen sind. Nach dem Wortlaut des § 9 Abs 6 Z 6 KStG werden bei nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitgliedern nur Verluste dem Gruppenmitglied bzw Gruppenträger zugerechnet. Positive…
…2.1 Allgemeines Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die in ihrem Hoheitsbereich bzw. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (siehe Rz 64 bis 88) nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind…
…ob Vorgruppenverluste des beschwerdeführenden Gruppenmitglieds mit Nachversteuerungsbeträgen von Verlusten nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder verrechnet werden können. Beim vormaligen Gruppenmitglied ***GM GmbH*** (nunmehr ***Bf1*** und im Folgenden GM GmbH bezeichnet) fand ua betreffend die Körperschaftsteuer für die Jahre 2015 bis 2017 eine Außenprüfung statt. Im…
…| 1.552.310,53 € 1.552.310,53 € 1.552.310,53 € | Zu berücksichtigende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder Nachzuversteuernde Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder | -89.063,04 € 939.100,14 € Zur Begründung wurde ausgeführt: …
…2004 in der jeweils geltenden Fassung, kontrollieren oder an der gemeinsamen Kontrolle mitwirken. Ein Mitbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft kann nicht gleichzeitig Gruppenmitglied einer anderen Unternehmensgruppe sein. Ist eine Körperschaft in mehreren Staaten unbeschränkt steuerpflichtig, kann sie nur dann Gruppenträger sein, wenn sie im Inland mit einer…
…In diesem Bescheid ist abzusprechen über: - Das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 2 zweiter Satz, - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen…