…dass sich aus § 6 Abs. 2 tatsächlich die Gesamtschuldnerschaft aller Gesellschafter (Mitglieder) hinsichtlich jener Abgaben ergibt, bei denen die nicht rechtsfähigen Gebilde als solche Abgabenschuldner sind (z.B. als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994), setzt eine zwangsweise Einbringung der der Personenvereinigung (-gemeinschaft) gegenüber…
…juristischer Personen ist jedoch nicht erforderlich. 15.3. Keine Exekution gegen zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde Rz 1409: Gegen jemanden, der zivilrechtlich nicht rechtsfähig ist, kann weder finanzbehördlich noch gerichtlich Exekution geführt werden. Rz 1410: Gegen eine natürliche PersonenPerson, eine juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes …
… 191 Abs. 2 an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. Beschluss des VwGH v. 6.4.1994, 91/13/0234). Bei einer atypisch stillen Gesellschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Auf Grund der…
…des Feststellungsbescheides war. Der Umstand, dass es sich bei dem Feststellungsbescheid der atypisch stillen Gesellschaft um einen „Nichtbescheid“ handelt, ist somit offensichtlich. Für nicht rechtsfähige Personengesellschaften (wie eine atypisch stille Gesellschaft) stellt der VwGH in ständiger Rechtssprechung zu § 191 Abs. 2 BAO (zuletzt VwGH 2013…
…erfordert die Wirksamkeit eines Bescheides die Bekanntgabe an denjenigen, für den der Bescheid seinem Inhalt nach bestimmt ist. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten…
…erfordert die Wirksamkeit eines Bescheides die Bekanntgabe an denjenigen, für den der Bescheid seinem Inhalt nach bestimmt ist. Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten…
…§ 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr. des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten Personen…
…BAO, § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…Bescheidspruch (vgl Ritz, BAO6, § 93 Tz 6). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten Personen. Aufgrund der Bestimmungen des…
…Erledigungen ohne Spruch (somit ohne normativen Inhalt) sind keine Bescheide (VwGH vom 26.02.2013, 2010/15/0064). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten…
…Aufl., § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten, vielmehr sind dies die daran beteiligten Personen…
…BAO, § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…BAO, § 93 Tz 6 und die dort angeführte Rechtsprechung des VwGH). Bei einer Grundstücks- und Vermietungsgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die…
…BAO, § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…BAO, § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…Bescheid entgegen (vgl. Beschluss VwGH vom 2.8.2000, 99/13/0014). Bei einer atypisch Stillen Gesellschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die…
…Unzulässig sei es aber, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr existiere. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 13. März 1997, 96/15/0118, ausgesprochen, dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergehe, keine Rechtswirkungen entfalte…
… 6 Absatz 2 leg. cit. ergibt sich unmissverständlich, dass dann, wenn nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), wie etwa GesBR und schlichte Miteigentumsgemeinschaften, zufolge materiell-rechtlicher Bestimmungen (z.B. nach dem UStG) Abgabenschuldner sind, deren Gesellschafter (Mitglieder) aufgrund dieser Gesetzesstelle Solidarschuldner der vom Gebilde…
…auf § 191 Abs. 2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen. Auch Umsatzsteuerbescheide, die nach Beendigung einer Personengemeinschaft an diese ergehen, können keine…