…gefordert ist schon allein aus der Funktion des Bw. als Gesellschafter - wie oben angeführt - nicht möglich. Dieses Verfügen über die ihm auf dem Verrechnungskonto gutgeschriebenen Zinsen entspricht der im bezogenen VwGH-Erkenntnis vom 13.12.1995, 95/13/0246 beschriebenen tatsächlichen Verfügungsmacht über die zu…
…S als Gesellschafter beteiligt. Letzterer ist des Weiteren alleiniger Geschäftsführer der X GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag der X GmbH & CoKG erhält die Komplementär- GmbH einen Vorweggewinn (§ 7 Z 2) und werden die nicht behobenen Gewinne mit einem festgelegten Prozentsatz verzinst (§ 7 Z 4). Im Jahresabschluss (Gewinn…
…von einer Einlage des Anteilsinhabers in die Körperschaft auszugehen. Nicht behobene Dividenden Rz 525: Die Vereinnahmung einer vom Genossenschafter nicht behobenen und somit verfallenen Dividende durch die Genossenschaft ist eine Zuwendung des Genossenschafters mit Einlagencharakter und vermehrt nicht den steuerpflichtigen Gewinn (VwGH 13.9.1978…
…3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte. (4) Die im Wege der Hinterlegung vorgenommene…
…die Causa des Rechtsgeschäftes unberührt lasse, stelle weder einen Darlehens- noch einen Kreditvertrag dar. Würden nicht behobene Gewinne oder andere von der Gesellschaft geschuldete Beträge auf einem Privatkonto verbucht, so liege in der Regel selbst dann kein Gesellschafterdarlehen vor, wenn für derartige Konten eine Verzinsung…
…S als Gesellschafter beteiligt. Letzterer ist des Weiteren alleiniger Geschäftsführer der X GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag der X GmbH & CoKG erhält die Komplementär- GmbH einen Vorweggewinn (§ 7 Z 2) und werden die nicht behobenen Gewinne mit einem festgelegten Prozentsatz verzinst (§ 7 Z 4). Im Jahresabschluss (Gewinn…
…führt nicht dazu, dass eine bürgerliche Gesellschaft gegründet wird. Zur Verzinsung: Im Vorlageantrag im Gesellschaftsteuerverfahren wird von einer regelmäßigen Verzinsung gesprochen und von einer konstanten Verzinsung in Abhängigkeit vom Umsatz. Weiters wird im Vorlageantrag ausgeführt: Zinsen können auch von einem beweglichen Faktor abhängig gemacht werden…
…Anspruch genommen wird, ob durch Barbehebung, durch Anweisung oder auf sonstige Weise, ist nicht entscheidend. Dabei stehen der Leistungsverpflichtung des Kreditgebers im wesentlichen Zinsen- und Provisionszahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber. Wird die Leistung des Kreditgebers in Anspruch genommen, dann trifft den Kreditnehmer eine Rückzahlungs- bzw. Ersatzpflicht …
…dessen Zinsen der Geschäftsführer behoben hätte und dessen Existenz die Beschwerdeführerin bestreitet, hat die belangte Behörde somit nicht festgestellt. Dass aber solche (in den Vorjahren auf Sparbüchern übertragene) 'Entnahmen' im in Rede stehenden Zeitraum ab 4. Jänner 1994 erfolgt sind, bestreitet die Beschwerdeführerin nicht konkret…
…mit Unterschriften der beteiligten Firmen bzw. vertretungsbefugten Personen ebenso Voraussetzung wie eine korrespondierende Verbuchung. Die Darstellung wonach AAN den entnommenen Betrag nicht für seine persönlichen Bedürfnisse verwendet habe sei dafür ebenso wenig ausreichend wie die nachträgliche Ergänzung des bezughabenden Beleges. Es sei von einer Vorteilszuwendung…
…als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der GmbH1 (= GmbH1), Unternehmensgegenstand Personalmanagement, fand für die Wirtschaftsjahre 2005/06, 2006/07 und 2007/08 eine abgabenbehördliche…
…jedoch beglich der Bw. sie nicht. zur Behebung vom 6. April 2009, € 10.000,00: Der Bw. hat trotz Aufforderung keinen Nachweis erbracht, dass er dieses bar behobene Geld zur Begleichung von Betriebsausgaben am betrieblichen Konto der Bank 2 verwendet hätte. Die € 10…
…wurden nicht festgestellt. Der Prüfer hat zum Unternehmerlohn nach den Arbeitsbögen weder Fragen gestellt noch auf der Tatsachenebene Feststellungen getroffen, wie der Bf die in der Tabelle des Berichts2, Tz 9.5, dargestellten "Entnahmen im Zuge der Gehaltszahlung" getätigt hat. Die vom Bankkonto behobenen Privatentnahmen…
…es nicht. Weiters gibt es keinen Nachweis eines Geldflusses. Laut Aussage des Komplementärs gingen die beiden Gesellschafter bis 1999 gemeinsam zur Bank und das behobene Geld wurde aufgeteilt. So wie auch von der Steuerberaterin des Bw. ausgeführt, kann der Zahlungsfluss anhand von Belegen nicht nachvollzogen…
…würden nicht in Ansatz gebracht. Der prognostizierte Zinsaufwand sei wie folgt berechnet worden: | vor Sondertilgung: | Betrag | Kaufpreis netto | 134.680,00 | Kaufnebenkosten netto | 9.723,60 | Kreditsumme exkl. USt | 144.403,60 | davon 2,5% Zinsen…
…Z. 3 lit. a bis c EStG 1988 nicht mit Eigenmitteln, sondern mit Fremdmitteln bezahlt, dann steht der Sonderausgabenabzug gemäß § 18 Abs. 1 Z. 3 lit. d leg.cit. erst im Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung zu, wobei Zinsen und Wertsicherungsbeiträge ebenfalls Sonderausgaben darstellen (Doralt, EStG4, TZ…
…zu schaffen, ist es ansonsten doch nicht einmal möglich, im Falle der Nichteinhaltung der nur mündlich getroffenen Vereinbarung auch nur die Hingabe der Kreditsumme unter bestimmten Konditionen zu beweisen, ganz zu schweigen davon, an die vereinbarten Zinsen und das hingegebene Kapital zu kommen. Das Haus…
…zu schaffen, ist es ansonsten doch nicht einmal möglich, im Falle der Nichteinhaltung der nur mündlich getroffenen Vereinbarung auch nur die Hingabe der Kreditsumme unter bestimmten Konditionen zu beweisen, ganz zu schweigen davon, an die vereinbarten Zinsen und das hingegebene Kapital zu kommen. Das Haus…
…sie getätigt habe und Überweisungen darüber hinaus als zinsenloses Darlehen bzw. für zukünftige sie betreffende Ausgaben erfolgten (vgl. OZ 94 "Vorlage_Eidesstattl Erkl ***C*** + ***D***"). Der Prüfer anerkannte diese Erklärungen aufgrund von seiner Meinung nach vorliegenden Widersprüchen nicht und sah die Zahlungen als Bezahlung für…
…in Zusammenhang stehen und diese Vorgänge daher nicht mit der gegenständlichen Konstellation vergleichbar sind. Dass die Verbindlichkeit gegenüber dem ausgeschiedenen Genossenschafter aufgrund der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses in weiterer Folge wie ein zinsenloses Darlehen eines fremden Dritten an die Genossenschaft zu behandeln sei, ist nicht zutreffend…