…seine bereits im rechtskräftig gewordenen Zahlungserleichterungsbescheid vom 24. Jänner 2003 zum Ausdruck gekommene Rechtsanschauung gebunden und danach verpflichtet, den neuen Zahlungserleichterungsantrag vom 19. Februar 2003 wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. Diese Verpflichtung bestand nach ho. Ansicht ungeachtet dessen, dass es sich beim späteren Zahlungserleichterungsansuchen verglichen mit…
…das nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes am 25.6.2013 aufgehoben wurde. Somit ist ein Zugriff auf Geldmittel der Gesellschaft über die erzielte und bei der Haftungsinanspruchnahme angerechnete Quote von 30 % hinaus nicht mehr möglich und folglich die Voraussetzung der Uneinbringlichkeit der gegenständlichen Abgaben bei…
…BAO mit der Begründung aufgehoben, die Nachforderungen seien bereits mit früheren Bescheiden rechtskräftig festgesetzt worden. Nach ständiger Rechtsprechung liege keine Abhängigkeit im Sinne des § 212a Abs 1 BAO vor, wenn sich die Bescheidbeschwerde gegen eine abweisende Erledigung eines Zahlungserleichterungsansuchens richte. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen…
…neues Ratengesuch für den Zeitraum 15. Dezember 2003 bis 15. Jänner 2005, das sich aufgrund des Umfanges der angebotenen Raten (insgesamt € 3.600,-- in den Monaten Dezember 2003 bis Dezember 2004 und im Jänner 2005 eine Abschlusszahlung in Höhe des zu diesem Zeitpunkt noch…
…angesuchten Zahlungserleichterung noch kein Terminverlust eingetreten sein, weshalb auch in diesem Zeitpunkt immer noch von einer aufrechten Zahlungserleichterung für den in Frage stehenden Strafbetrag ausgegangen werden kann. Dass das mit 28.7.2014 vorgemerkte Datum für die Entrichtung des nunmehr im neuen Zahlungserleichterungsbescheid erhöhten ersten…
…ehemaligen Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 19. September 2017 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…des Finanzamtes Ö vom 25. Februar 2013 betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…sie auch nicht ihr gesamtes Vermögen offen, kann eine erhebliche Härte nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Bw. vor allem die Entrichtung einer noch nicht rechtskräftig festgesetzten Abgabe, deren Herabsetzung sie erwartet, als Härte empfindet. Dabei übersieht sie aber…
…November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes C als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 28. Oktober 2011, St.Nr. 000/0000, betreffend teilweise Stattgabe eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 172 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I…
…Bf. derzeit zu, von seinem ursprünglichen Ratengesuch abweichenden Teilzahlungen nicht in der Lage sei. Es möge daher ein neuer, dem Erstansuchen vom 31. Jänner 2012 entsprechender Zahlungserleichterungsbescheid erlassen werden. Bis zur Erledigung werde um (Zuerkennung der) aufschiebenden Wirkung ersucht. Ferner möge auch bestimmt werden, dass…
…der "Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO)" spricht, was dem Wortsinn nach auch solche Zahlungserleichterungen nach § 212 BAO beinhalten wird, welche nicht ausdrücklich beantragt worden sind. Auch solcherart zu Gunsten eines Antragstellers mangelhafte Zahlungserleichterungsbescheide gewähren Zahlungserleichterungen im Sinne des § 212 BAO. Dem Bundesfinanzgericht ist es in…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Juni 2018 betreffend Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 23. Mai 2018, Steuernummer 81-Bf_StNr zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…einem Frist von 6 Monaten zur neuen Vereinbarung. Ich versuche bis dann auch mehr als 100 EUR monatlich zu überweisen. Nach 6 Monaten können wir neue Vereinbarung machen oder ist dann ganze Betrag schon begliechen. Das Finanzamt wies das Zahlungserleichterungsansuchen mit dem hier angefochtenen Bescheid…
…2014 betreffend die Erledigung eines Zahlungserleichterungsansuchens ab und führte zur Begründung aus: „Versäumnisse in der Offenlegungspflicht können nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen; die selbst verursachte besondere Härte stellt somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. Abgaben, die nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anfallen…
…Salzburg-Land vom 21.September 2015, 93 ABC, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…ehemaligen Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 18. Mai 2017 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Salih Sunar, Salurner Straße 14/1. Stock, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 30.12.2024 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 16. Dezember 2024 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG…
…vom 7.3.2023 wies die belangte Behörde dieses Zahlungserleichterungsansuchen ab. Sie wies darauf hin, dass in einem Ansuchen um Zahlungserleichterung alle Umstände darzulegen sind, welche die Bewilligung rechtfertigen würden. Die Begründung des gegenständlichen Ansuchens reicht nach Einschätzung der Behörde für eine stattgebende Erledigung nicht…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. Juni 2023 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Steuernummer ***BF1StNr2*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Oktober 2024 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…