…April 2016, vom Finanzamt berücksichtigt wurden und in Folge keine weiteren Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt wurden bzw. keine Tatsachen oder Beweismittel diesbezüglich neu hervorgekommen sind. Die Behörde stellte aufgrund einer nachträglichen Überprüfung der Besteuerungsgrundlage fest, dass die übermittelten Lohnzettel falsch seien und es erfolgte…
…die Sachverhalte richtig zu würdigen. Es seien somit keine Tatsachen neuhervorgekommen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Mit Schreiben vom 27.1.2022 wurde der Antrag auf Vorlage der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht gestellt und begründet wie folgt: Der Vorlageantrag…
…wie hoch das Entgelt für die Lieferung des gegenständlichen Fahrzeuges tatsächlich insgesamt war. Für das Finanzamt ist somit die Tatsache neu hervorgekommen, dass der Beschwerdeführer neben dem Betrag von EUR 38.000,- netto für das Fahrzeug an sich auch noch EUR 10.319,33 netto…
…worden sei. Dies sei somit nach Genehmigung des Sanierungsplanes erfolgt! Der Wiederaufnahme vom 11.12.2017 mangle es daher gänzlich an einer neu hervorgekommenen Tatsache. Die BF wies schließlich auch noch daraufhin, dass es sich bei einem Konkursverfahren um ein öffentliches Verfahren handle, welches für…
…dem rechtskräftigen Abschluss der Verfahrens ist, dass der Bf nach dem Abschluss der Verfahren E 2008-2012 seit seinem Schreiben vom 26.5.2015 AfA für das vermietete Ferienhaus begehrt. Das erstmalige Begehren von AfA ist keine neu hervorgekommene Tatsache. Die Kenntnis des Finanzamtes vom…
…ob der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit b) BAO - Vorliegen von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten - gegeben ist. Der Bw. beruft sich auf einen Erlass des BMF GZ BMF-010222/0155…
…der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (Hinweis E 18.10.1988, 87/14/0187). Eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne dieser Gesetzesbestimmung erblickt die Bw im streitgegenständlich Fall nun darin, dass sie erst nach Ergehen der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001-2004, nämlich im Jahre 2006…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Amtspartei ist im Recht, wenn sie in der vom Parteienbegehren abweichenden vom unabhängigen Finanzsenat getroffenen Sachverhaltsfeststellung weder ein neu hervorgekommenes Beweismittel noch eine neu hervorgekommene Tatsache iSd des § 303 Abs…
…gegen die genannten Abweisungsbescheide Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wird im Wesentlichen damit begründet, dass die durchgeführte Betriebsprüfung des Finanzamt Kaiserslautern samt der vorgenommenen Nachverrechnung nach Ansicht der bP. neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO seien. Hierzu wird in der Beschwerde ausgeführt…
…gegenständlich um eine Tatsache, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht existent war. Diesfalls ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig. b) Des Weiteren setzt eine Wiederaufnahme - neben dem Vorliegen von (hier nicht vorhandenen) Wiederaufnahmsgründen - voraus, dass die Kenntnis der neu hervorgekommenen Umstände einen im…
…gegenständlich um eine Tatsache, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht existent war. Diesfalls ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig. b) Des Weiteren setzt eine Wiederaufnahme - neben dem Vorliegen von (hier nicht vorhandenen) Wiederaufnahmsgründen - voraus, dass die Kenntnis der neu hervorgekommenen Umstände einen im…
…Nunmehr werde ein neuer Antrag auf Energieabgabenvergütung für den Zeitraum 05/2010 bis 04/2011 vorgelegt, welcher eine neu hervorgekommene Tatsache sei. "Die entsprechenden mit Zahlen versehenen Anträge werden bei positiver Erledigung des Antrages auf Wiederaufnahme sowie der Erledigung des Europäischen Gerichtshofes im Sinn der…
… 303 Abs. 1 BAO abgewiesen. Ein nach Rechtskraft des (hier) Einkommensteuerbescheides 2014 erstelltes Sachverständigengutachten sei kein neu hervorgekommenes Beweismittel. Welche Tatsache neu hervorgekommen sei, werde im Wiederaufnahmeantrag nicht dargelegt. Laut den Ausführungen der Beschwerdeführerin beruhe die seinerzeitige Berechnung der Immobilienertragssteuer im Jahr 2014 auf der…
…seinem steuerlichen Vertreter ausgeführt, dass sämtliche Tatumstände für die Beurteilung der Bauherreneigenschaft bereits aus dem eingereichten Kaufvertrag hervorgehen, weshalb der vom Finanzamt herangezogene Wiederaufnahmegrund der „neu hervorgekommenen Tatsache“ nicht vorliege. Im Übrigen würden in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jedenfalls zwei getrennte Steuerfälle vorliegen, nämlich zum einen der…
…Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen. Durch die oben angeführte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nämlich zum einen geklärt, aufgrund welchen konkreten Wissensstandes des Finanzamtes die Voraussetzungen des Wiederaufnahmegrundes der neu hervorgekommenen Tatsachen vorliegen, zum anderen wird darin klargestellt, bei welcher Sachverhaltskonstellation dem Grundstückserwerber im…
…Bw. ist daher keiner der im Gesetz angeführten Wiederaufnahmsgründe erfüllt worden. Selbst wenn man bei wohlmeinender und extensiver Auslegung der Darstellungen des Berufungswerbers zur Auffassung gelangte, die Tragung von Aufwendungen für eine Haushaltshilfe würde als eine neu hervorgekommene Tatsache zu werten sein, ist dem Bw…
…Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Im Vorlageantrag wird nochmals eingewendet, der Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen Tatsachen liege deshalb nicht vor, weil das Schätzungsgutachten als Beilage zur Abgabenerklärung 2004 dem Finanzamt übermittelt wurde, in den jährlich vorgelegten Anlagenverzeichnisse ab dem Jahr 2004…
…das sind Tatsachen oder Beweismittel, die im Verfahren zwar bereits existent waren, jedoch nicht berücksichtigt worden sind, vorliegen. Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel sind keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Neu hervorgekommen bedeutet, dass das Beweismittel zwar schon vorhanden…
…Bescheid vom 4. Februar 2005 abgeschlossen worden war, nicht angezeigt und auch noch nicht bekannt waren. Der Wiederaufnahmegrund "der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind", liegt demzufolge im Berufungsfall zweifelsfrei vor und Gegenteiliges wurde vom Bw. selbst auch…
…die Besprechung sei telefonisch organisiert und mündlich abgewickelt worden. Anlässlich einer in der Folge abgehaltenen Besprechung im Finanzamt sei der Sachverhalt mit den neu hervorgekommenen Tatsachen vollständig dargelegt worden. Wie bereits im Wiederaufnahmsantrag erläutert, seien die Wertpapiertransaktionen in formaler Hinsicht über das Depot des Bw…