…oben angeführte Rechtsprechung des UFS bzw. BFG zu beachten. Nach ha. Ansicht ist die vom Verwaltungsgerichtshof bezüglich nachschiebener Gegenschriften entwickelte Judikatur auf die Vorlageberichte analog anwendbar. Ist die Mangelhaftigkeit der Begründung eines vor dem Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheides wesentlich, dh ist durch sie die Partei des…
…Ein derartiges „Nachschieben“ der Wiederaufnahmegründe umgeht jedoch klar die strengen Anforderungen an die Wiederaufnahme (konkret die oben dargestellte Unzulässigkeit der Sanierung von Begründungsmängeln) und führt zur Rechtswidrigkeit der gegenständlich zweit-verfügten Wiederaufnahme. Die stattgebende und nicht angefochtene Beschwerdevorentscheidung betreffend die erste Wiederaufnahme erwuchs in Rechtskraft…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, vom 9. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 24. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2002, Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen für 2002 entschieden: 1.) Der Berufung betreffend Wiederaufnahme…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der E-GmbH, vertreten durch die WT vom 20. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 21.12.2005 betreffend 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer 1999 sowie 2.) Körperschaftsteuer…
…bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmegründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt wurden. Das "Nachschieben" eines neuen Wiederaufnahmegrundes ist nicht möglich. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen (vgl. Ritz, BAO Kommentar, Tz 37 zu …
…VwGH 2.2.2000, 97/13/0199), sie darf nicht neue, vom Finanzamt bisher nicht herangezogene Gründe für die Wiederaufnahme "nachschieben" (VwGH 16.11.2006, 2006/14/0014). Im vorliegenden Fall sind bei den Ermittlungen der Berufungsbehörde allerdings keine neuen Gründe hervorgekommen, es wurde vielmehr…
…VwGH 17.4.2008, 2007/15/0062, 17.12.2008, 2006/13/0114), ohne dass hiedurch das Gericht einen neuen Behebungsgrund auf unzulässige Weise nachschieben, den ursprünglichen Aufhebungsgrund durch einen anderen auswechseln bzw den Umfang der Entscheidungsbefugnis gemäß § § 279 Abs. 1 BAO überschreiten würde (Ritz…
…i.W. ihre bisher vorgebrachten Argumente des Nichtvorhandenseins eines ausreichenden Neuerungstatbestandes und der Hinweis auf Rabattzahlungen in der Beschwerdevorentscheidung sei ein - nach der Judikatur des VwGH - unzulässiges Nachschieben von Gründen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu rechtfertigen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Sachverhalt ergibt…
…in einer Beschwerdevorentscheidung nachholbar (siehe dazu Ehgartner, BFG Journal, S 224 unter Berufung auf VwGH 12.04.1994, 90/14/0044). Das "Nachschieben" der Wiederaufnahmegründe, etwa im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung, ist nach Ehgartner ebenso unzulässig wie eine zweite verfügte Wiederaufnahme, mit der die Wiederaufnahmegründe "nachgeschoben"…
…bekannt. Vgl. dazu BFG 07.05.2019, RV/7101420/2019: In diesem Fall wurde seitens des BFG das Nachschieben einer Begründung mittels eines zweiten Wiederaufnahmebescheides als unzulässig erklärt, da es sich bei den angeführten Tatsachen um genau jene Tatschen handelte, die bereits zur ersten Wiederaufnahme…
…die das Finanzamt in der Begründung der Wiederaufnahmebescheide tatsächlich angeführt habe; ein Nachschieben weiterer Gründe sei weder in der Beschwerde-vorentscheidung noch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht zulässig. Für den gegenständlichen Fall bedeute dies, dass das Bundesfinanzgericht bei seiner Entscheidung ausschließlich auf jene Wiederaufnahmegründe beschränkt…
…Mai 2025 seien mangelhaft begründet, was einen prozessualen Mangel darstelle, der für sich allein zur ersatzlosen Aufhebung führe, zumal ein "Nachschieben" weiterer, bisher nicht benannter Wiederaufnahmegründe ausgeschlossen sei, so ist ihr zu entgegnen, das die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide in ihrer Begründung auf die in der Begründung…
…in freier Beweiswürdigung zu gewinnende, größtmögliche Wahrscheinlichkeit ist ausreichend. Das "Nachschieben" oder gar die Auswechslung von Aufhebungsgründen erst im Rechtsmittelverfahren genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht. Die Unrichtigkeit des aufgehobenen Bescheides kann sich auch aus der Begründung des neuen Sachbescheides ergeben. Der Aufhebungsbescheid (welcher lediglich kassatorischer…
…diese Ausführungen im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht überhaupt zu behandeln waren und ob ein Nachschieben von Gründen im Beschwerdeverfahren über einen Nachsichtsantrag zulässig ist oder ob dadurch die Sache des Verfahrens geändert wird (insbesondere da die Ermittlungspflicht nur im Rahmen der geltend gemachten Gründe besteht…
…93/14/0187, 0188) sich die Rechtsmittelbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Rechtsmittels auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann (Verbot des "Nachschiebens" von Wiederaufnahmegründe im Rechtsmittelverfahren). "Neue" Wiederaufnahmegründe könnten (nach der Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides mit Beschwerdevorentscheidung oder mit Erkenntnis des…
…seien die Wiederaufnahmegründe darzustellen, welche Tatsachen oder Beweismittel wodurch neu hervorgekommen sind und im Ergebnis zu einem anderen Bescheidspruch hätten führen müssen. Ein Nachschieben von Wiederaufnahmegründen im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung sei nicht zulässig. Beim Verkauf der Anteile sei eine einzige Willensbildung gegeben. Auf Verkäuferseite seien…
…Fünfzehnteln anstelle von 1,5 % pro Jahr. Damit ist der Gegenstand des Verfahrens festgelegt. Dieser kann im laufenden (Rechtsmittel-) Verfahren weder von der Abgabenbehörde noch von der Beschwerdeführerin durch Nachschieben von weiteren Wiederaufnahmsgründen ausgedehnt werden (herrschende Lehre und Judikatur, siehe etwa Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner…
…vom 01.03.2019 konnte mangels Vorliegen einer tauglichen Begründung nicht adäquat begründet werden. 2. Das "Nachschieben" einer Begründung im Rahmen einer Beschwerdeerledigung kann einen derartigen Bescheidmangel nicht heilen. 3. Die in der BVE vom 05.03.2019 gegebene Begründung genügt nicht den Vorgaben des …
…die Ausführungen der Tz 1 des BP-Berichtes zum Wiederaufnahmegrund zu machen. Dabei handle es sich um das "Nachschieben" eines Wiederaufnahmegrundes. Der angefochtene Bescheid habe in seiner gesamten Verweiskette vom Bescheid bis zum BP-Bericht den Aspekt der Vorsteuerkorrekturen nicht geltend gemacht-dieser sei daher…
…in der oben beschriebenen Bescheidbegründung wirke vielmehr wie ein "Nachschieben" von Gründen, um zu argumentieren, dass neue Sachverhalte hervorgekommen seien und somit eine Wiederaufnahme gemäß § 303 (1) BAO gerechtfertigt wäre. Nach dem VwGH sei das "Nachschieben" der Gründe für die Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde unzulässig…