…209 Abs. 1 BAO verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr, wenn innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn…
…selbst bei mäßigem Erfolg ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg an den Tag zu legen hat. Der Verwaltungsgerichtshof sieht eine Bestätigung dieses Bemühens oder Einsatzes in dem Antreten zu den erforderlichen Prüfungen innerhalb einer angemessenen Zeit. In der Conclusio dieses…
…Abgabepflichtige Kenntnis von einer Amtshandlung erlangt, sondern reicht es aus, dass es sich um eine nach außen erkennbare Amtshandlung handelt. So wie Anfragen des für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern bei einer anderen inländischen Abgabenbehörde eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs…
…sich doch in all diesen Fällen um Abfragen in externen Datenbanken, die über den Amtsbereich der Abgabenbehörde hinaustreten. Somit stellt auch die gegenständliche Abfrage vom 8.3.2005 eine nach außen erkennbare Amtshandlung dar, mit welcher ein Drittschuldner des Berufungswerbers zwecks neuerlicher Einleitung einer Gehaltsexekution…
…1 BAO (Ritz, BAO 5 , § 4 Tz 2). Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr (§ 209 Abs. 1 BAO). Eine derartige…
…Absolvierung der Prüfung "Analytische Chemie I" unternommen (und sich einem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzogen). Betreffend die ins Treffen geführten Bemühungen wurde es überdies verabsäumt, diese im Rahmen der Beweisvorsorge mittels Vorlage der diesbezüglichen angefallenen Unterlagen zu dokumentieren: Auf…
…1 BAO verlängert sich die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr, wenn nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich um ein weiteres Jahr wenn im Jahr des Ablaufes der Verjährungsfrist solche Amtshandlungen unternommen werden…
…ob beim Sohn der Bw ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg in der Zeit von März 2006 bis Februar 2008 gegeben gewesen sei, wurden vom Unabhängigen Finanzsenat im Hinblick auf den vorliegenden Sachverhalt folgende Fragen an die Bw gerichtet: Sommersemester…
…außen erkennbar - die ersten Anstalten zur Leistungserbringung (Einnahmenerzielung) getroffen werden (so auch VwGH 30.9.1998, 96/13/0211). Ob die Handlung ernsthaft der Vorbereitung künftiger Leistungen dient oder nicht, ist Tatfrage, für die die allgemeinen Regeln über die objektive Beweislast zum Tragen kommen. Nach…
…nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen (Vor-)Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Die Bf. brachte gegen den Bescheid fristgerecht Beschwerde ein und brachte vor, dass sie beantrage, dass das Finanzamt alle Unterlagen noch einmal durchsehen und einen…
…Juli 2008) aus der Sicht der Vermietungssituation (Mieteinnahmen) angegeben worden, nicht jedoch der Zeitpunkt, zu dem die Unternehmereigenschaft begründet und an dem die ersten nach außen erkennbaren Handlungen für das Vermietungsobjekt gesetzt worden seien. Dem beiliegenden Schreiben der Ing. y. Y Baugesellschaft mbH vom 8…
…26.6.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es nicht an (VwGH 14.12.2015, Ro 2015/16…
…keineswegs eindeutig auf die künftige Vermietung mehrerer Wohnungen hin, es bestehe kein erkennbarer Zusammenhang mit einer künftigen Einkunftsquelle. Der angeblich innere Entschluss der Liegenschaftseigentümer zur Aufnahme einer Vermietungstätigkeit habe sich in keinerlei Handlungen nach außen hin dokumentiert, ein zielstrebiges Hinarbeiten um ein vermietbares Objekt zu…
…abgaben. Die Bw. gaben jedoch selbst an, dass sie mit dem Setzen von nach außen erkennbaren Vermietungshandlungen bis zum Tod der Verkäuferin bzw. bis zum Beziehen der erst zu errichtenden Behindertenwohnung durch die Tochter zugewartet hätten. Die Abgabenbehörde hat in freier Beweiswürdigung (§ 167 Abs. 2…
…14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt waren. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist eine Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines in § 89 Abs. 2 FinStrG genannten Organs, die sich…
…wenn innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben bloße Ankündigungen von für die Verlängerung der Verjährungsfrist geeigneten Amtshandlungen keine Verlängerungswirkung, es sei denn…
…führen, sei eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben. Dies umso mehr, als durch Aufnahme von Kaufverhandlungen mit der C-GmbH wie mit dem Z-Fonds nach Außen erkennbare Anstalten zur Leistungserbringung getroffen worden seien. Mit Eingabe vom 10. September 2003 reichte die Bw. die Honorarnote der Rechtsanwälte Dr…
…Umstand nichts, dass ihr als Maturantin bei Gegebenheit eine verkürzte Lehrzeit ermöglicht wird. Der UFS vermag somit das von der Rechtsprechung geforderte ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg, somit die Schaffung der Vorraussetzungen, welche einen Antritt bei der Lehrabschlussprüfung ermöglichen, von…
…77) von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Nach außen in Erscheinung tretende ("erkennbare") Amtshandlungen sind (bei Zutreffen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen) unterbrechungswirksam, wenn sie in ihrer…
…Bestandteil der Berufsaubildung. Der laufende Besuch einer der Berufsaubildung dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsaubildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich…