…Vermietung von Wohnungen je nach ihrem Inhalt entweder aktivierungspflichtig oder sofort absetzbar sind, wobei jedoch zu beachten ist, dass der Gesetzgeber einen "ausufernden" modellhaften Einsatz bestimmter Ausgaben insbesondere mit dem Verteilungsgebot des § 19 Abs. 3 EStG 1988 bekämpft. Die I-OEG bot ihre Leistungen nach…
…in aktivierungspflichtige und sofort absetzbare Werbungskosten aufzuteilen, wobei die in einem ausufernden modellhaften Einsatz geltend gemachten Vorauszahlungen auf die Dauer des Leistungszeitraumes aufzuteilen sind. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Als informative Ergänzung für die nicht berufungsgegenständlichen Folgejahre wird ausgeführt, dass die Kosten des dritten Seminars…
…im Zusammenhang mit der Anschaffung und späteren Vermietung von Wohnungen je nach ihrem Inhalt entweder aktivierungspflichtig oder sofort absetzbar sind, wobei jedoch zu beachten ist, dass der Gesetzgeber einen "ausufernden" modellhaften Einsatz bestimmter Ausgaben insbesondere mit dem Verteilungsgebot des § 19 Abs. 3 EStG 1988 bekämpft.
…komplettes Facility Management der Wohnungen einschließlich Mieteneinzug und Überwachen ("Checken") in regelmäßigen Abständen sowie unbeschränkte Besuche der "Wokshops" an. Das (restliche) Entgelt von € 3.542,40 (Top 5) und € 6.393,60 (Top 6) wird daher als modellhafter Einsatz von Ausgaben (vgl. Zorn…
…haben. Durch die Verbesserung der Methode habe nachgewiesen werden können, dass LKW spezifischer Euroklassen ein besonderes Gewicht bei der Luftschadstoffproblematik zukomme. Damit habe dieses Projekt modellhaften Charakter nicht nur für Niederösterreich, sondern für alle nationalen und internationalen Studien auf diesem Gebiet. Es werde daher ersucht…
…Namhaftes Verlust-Beteiligungskapital von Anlegern, die sich für die Verwertung von Verlusten interessierten, war modellhaft konzipiert. Im Bilanzgewinn des Jahres 1996 ist ein negatives EGT von -öS 9.671.884,- sowie ein außerordentlicher Ertrag von öS 10.100.000,- enthalten. Das EGT 1997 war mit…
…eine (Mit)verwendung des Personals des Gewerbebetriebes im Teilbereich "Leasing" zurückzuführen. Das Personal der Bw. kam nämlich ausschließlich im Bau- und Zimmereibetrieb zum Einsatz. Für die Abwicklung der Leasinggeschäfte bedurfte es gar keines (eigenen) Personals, zumal diese Geschäfte von Leasingfirmen angebahnt und für die Bw…
…Verwendung des Personals des Hauptbetriebes im Teilbetrieb "Leasing" zurückzuführen. Das Personal der Berufungswerberin kam nämlich ausschließlich im Handel, somit im Hauptbetrieb zum Einsatz. Für die Abwicklung der Leasinggeschäfte bedurfte es gar keines (eigenen) Personals, zumal diese Geschäfte von Leasingfirmen angebahnt und für die Berufungswerberin von…
…zur Kommanditgesellschaft unterhalten hätten. Zwischen den beiden Bereichen Großhandel und Mobilienleasing hätten keinerlei wie immer geartete Wechselbeziehungen bestanden. Das Personal der Kommanditgesellschaft sei ausschließlich im Großhandel, somit im Hauptbetrieb zum Einsatz gekommen. Für die Abwicklung der Leasinggeschäfte habe es keines Personals bedurft, zumal diese Geschäfte…
…Hauptbetriebes im Teilbetrieb "Leasing" zurückzuführen. Das Personal der Bw. kam nämlich ausschließlich im Großhandel, somit im Hauptbetrieb zum Einsatz. Für die Abwicklung der Leasinggeschäfte bedurfte es gar keines (eigenen) Personals, zumal diese Geschäfte von Leasingfirmen angebahnt und für die Bw. von ihrem (damaligen) steuerlichen Vertreter…