…hatte aber auch einen gemeinsamen Haushalt mit seiner Gattin und seinen drei minderjährigen Kindern in der Türkei. Nach Ansicht der Berufungsbehörde ist - wie im angefochtenen Bescheid - davon auszugehen, dass der Bw für diese drei Kinder unterhaltspflichtig und im Streitjahr dieser Unterhaltspflicht nachgekommen ist. Dafür hat…
…604,67 €. Würde - entsprechend dem Begehren der Beschwerdeführerin - für die beiden minderjährigen Kinder die liechtensteinische und für das volljährige Kind die österreichische Familienbeihilfe bezogen werden, ergäbe sich insgesamt ein Betrag von 740,87 € monatlich. Läge die Anknüpfung für alle drei Kinder in Österreich…
…2000, 2000/16/0332). 2. Zur Frage der Bemessungsgrundlage a.) Kindesunterhalt Strittig ist, ob die Leistungen für den Kindesunterhalt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind oder nicht. § 33 TP 20 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 stellt Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger gebührenfrei. Dabei ist es unerheblich…
…1988, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4, weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Anspruch auf Familienbeihilfe für ein minderjähriges Kind steht der Person zu, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat (…
…bzw. eine Ausgleichs-/Differenzzahlung) für die Kinder nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 gewährt wurde, sei der Familienbonus Plus nicht zu berücksichtigen gewesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass der Bf für seine in Deutschland bei der Kindesmutter lebenden minderjährigen Söhne (geb. 2010…
…Finanzsenat in seiner Eigenschaft als unabhängige Abgabenbehörde zweiter Instanz schon per se keine verbindliche Rechtsquelle darstellen, sich eine unbelegte Pauschalabgeltung von Unterhaltszahlungen für im Ausland lebende haushaltszugehörige minderjährige Kinder auch aus dem § 34 EStG 1988 nicht ableiten lässt. In Anbetracht vorstehender Ausführungen vermag die Abgabenbehörde…
…Voraussetzung für die Zurechnung der Einkünfte an die Fruchtgenussberechtigten ist, nachträglich nachgewiesen werden. Die zwischen dem Vermieter als Fruchtgenussbesteller und seinen fünf minderjährigen Kindern im Jahr 2002 nur mündlich abgeschlossene Fruchtgenussvereinbarung erfüllt daher nicht die Voraussetzungen, die für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen…
In den Jahren 2004 bis 2009 wurden Verwaltungskosten als Werbungskosten verrechnet, welche von der G Installationen GmbH und der G Holding GmbH in Rechnung gestellt worden waren. Gesellschafter und Geschäftsführer beider Firmen sind G g sen. und G M jun., an der G Installationen GmbH…
…Voraussetzung für die Zurechnung der Einkünfte an die Fruchtgenussberechtigten ist, nachträglich nachgewiesen werden. Die zwischen dem Vermieter als Fruchtgenussbesteller und seinen fünf minderjährigen Kindern im Jahr 2002 nur mündlich abgeschlossene Fruchtgenussvereinbarung erfüllt daher nicht die Voraussetzungen, die für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen…
…privaten Lebensführung zuzuordnen sei. Weiters wurde noch angeführt, dass dem Bw., seiner Ehefrau und seinen zwei minderjährigen Kindern die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in B.-H. zugestanden werden müsse, da sie sich als Drittstaatsangehörige im Sinne des Aufenthaltsgesetzes und des Fremdengesetzes in Ö. ohne Niederlassungsbewilligung nicht…
…angeführten Argumente, der eigenbewirtschafteten Landwirtschaft, der minderjährigen Kinder sowie der ständig wechselnden Arbeitsstätten lag daher eine steuerlich beachtliche Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vor, sodaß eine Abwägung der weiteren Einwände des Bf., wonach eine solche unter Bedachtnahme des (im Vergleich zu Polen) hohen heimischen Preisniveaus betreffend die…
…Rz 344). Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist ua unzumutbar, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder wohnen oder wenn eine Verlegung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist; die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem…
…Abs. 4 FLAG ergangenen - Erkenntnis vom 4.12.2001, B 2366/00 - nicht ausschloss, dass für den Fall von Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltenden minderjährigen Kindern (für die keine Familienbeihilfe zusteht), die Unterhaltsleistungen nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG berücksichtigt werden können…
…RV) die Ehegattin nunmehr eine Landwirtschaft betreibe und in Zusammenschau mit den minderjährigen Kindern aus wirtschaftlichen Gründen eine Wohnsitzverlegung nicht zumutbar und die beantragten Kosten daher dem Grunde nach anzuerkennen seien. Die Kosten der doppelten Haushaltführung wurden außer Streit gestellt. Hinsichtlich der Familienheimfahrten wurde dargelegt…
…Tz. 226). Das Finanzamt hat den gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss des bisher als Einzelunternehmer tätigen S.H. mit seinen beiden teilweise noch minderjährigen Kindern deshalb nicht anerkannt, weil ein derartiges Gesellschaftsverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhalte. Nach ständiger höchtsgerichtlicher Rechtsprechung können Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, selbst wenn die…
…5 in L., S. 5 an die beiden minderjährigen Kinder wurde im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Laut Vertrag vom 7. September 1992 sei die Einräumung des Fruchtgenussrechtes "zur Sicherstellung der Versorgung unentgeltlich" vorgenommen worden. Dennoch seien als wichtige Gründe für eine vorzeitige Endigung des Fruchtgenussrechtes der…
…M S 161.718.-. Im Unterhaltsvertrag vom 15.1.1999 räumte Frau Mag. M T ihren drei minderjährigen Kindern C T, M T und J T bis zu deren Volljährigkeit unentgeltlich das Fruchtgenussrecht an ihrer vermieteten Eigentumswohnung ein. Seit ihrer Einkommensteuererklärung 1999 erklärte Frau Mag…
…2004/15/0138 und vom 26.07.2007, 2006/15/0111) lt. denen die Gattinnen der jeweiligen Beschwerdeführer durchwegs eine Kleinlandwirtschaft für den persönlichen Bedarf betrieben und die minderjährigen Kinder erzogen, kann geschlossen werden, dass in vergleichbaren Fällen von der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung - auch nach…
…Beschwerdeschrift wird behauptet, die Aufsicht über minderjährige Kinder sei selbstverständlich als "triftiger Grund" zu werten, da diese unbedingt notwendig sei und höchstens unter Bezahlung sehr hoher Kosten von dritten Personen übernommen werden könnte. Wie einleitend festgehalten, liegen triftige Gründe insbesondere dann vor, wenn durch den…
… 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das Kind weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird." Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder sind somit grundsätzlich durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Der Verfassungsgerichtshof hat…