…je g/km über diesem Grenzwert für Neu- und Gebrauchtwagen ebenso gleichmäßig wie für in- und ausländische Fahrzeuge gelten (Beiser, S 614). Aber auch eine materielle Diskriminierung nach Art. 90 EGV liegt nicht vor: Neue Fahrzeuge aus dem In- und Ausland werden exakt gleich belastet…
…je g/km über diesem Grenzwert für Neu- und Gebrauchtwagen ebenso gleichmäßig wie für in- und ausländische Fahrzeuge gelten (Beiser, S 614). Aber auch eine materielle Diskriminierung nach Art. 90 EGV liegt nicht vor: Neue Fahrzeuge aus dem In- und Ausland werden exakt gleich belastet…
…gelten (vgl. Beiser, RdW 2009, S 614 unter Punkt 4). Aber auch eine materielle Diskriminierung nach Art. 110 AEUV ist nicht gegeben: Es werden durch die Regelung des § 6a NoVAG 1991 neue Fahrzeuge aus dem In- und Ausland im selben Ausmaß belastet. Das gilt formal…
…ebenso gleichmäßig wie für in- und ausländische Fahrzeuge gelten (Beiser, S 614). Aber auch eine materielle Diskriminierung nach Art 90 EGV liegt nicht vor: Neue Fahrzeuge aus dem In- und Ausland werden exakt gleich belastet. Das gilt formal ebenso für Gebrauchtfahrzeuge: Werden Fahrzeuge in Österreich…
…je g/km über diesem Grenzwert für Neu- und Gebrauchtwagen ebenso gleichmäßig wie für in- und ausländische Fahrzeuge gelten (Beiser, S 614). Aber auch eine materielle Diskriminierung nach Art. 90 EGV liegt nicht vor: Neue Fahrzeuge aus dem In- und Ausland werden exakt gleich belastet…
…direkte Diskriminierung, wenn etwa mit Hilfe des Ansässigkeitskriteriums im Wesentlichen Angehörige anderer Mitgliedstaaten im Ergebnis benachteiligt werden (vgl. z. B. Pülzl/Reitschuler, Kleinunternehmerregelung nur für Inländer?, RdW 2001/638, 622; Pützl, Kleinunternehmerregelung nur für Inländer?, SWK 2006, S 823). Eine materielle oder versteckte Diskriminierung kann…
…das DBA-Deutschland-2000 anzuwenden ist, das ein geeignetes Betriebstättendiskriminierungsverbot enthält. Ist eine deutsche Stiftung an der betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft beteiligt, dann bewirkt das Diskriminierungsverbot, dass sich eine Berechtigung für die Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung in gleicher Weise ergeben muss, wie bei Beteiligung einer österreichischen…
…und fristgerecht Bescheidbeschwerde, mit der der Bescheid zur Gänze angefochten und gegen das Sachverständigengutachten Unvollständigkeit und Unschlüssigkeit eingewandt werden. Geltend gemacht wurde materielle und formellen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, weil das Ermittlungsverfahren wegen der Mängel des Sachverständigengutachtens mangelhaft verblieben sei. Zunächst wurde ausgeführt, der "Bf…
…offene) Diskriminierungen und mittelbare (indirekte, materielle, faktische, verstecke) Diskriminierungen. Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine nationale Norm wie das FLAG ausdrücklich (der Wortlaut einer Norm an sich) an das Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft anknüpft. Der Tatbestand der Grundfreiheiten verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit…
…wurde von diesem der Erhalt des Originalbescheides bestätigt, sodass die materielle Rechtskraft des angefochtenen Bescheides und somit eine zulässige Berufung vorliegt. Mit an den Bw. gerichteten Schreiben vom 15.11.2005 wurden erforderliche Aufklärungen erteilt und der entscheidungswesentliche Sachverhalt bezüglich der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastung…
…den Bw aber vor allem auch gerade im gegenständlichen Fall nicht zuzumuten, weil sich die materielle Entscheidung aufgrund verfahrensrechtlicher Umstände (Wahl des/der Bescheidadressaten - siehe Darstellung des Verfahrensablaufes) bereits einmal verzögert hat. Streitgegenständlich war im Berufungsverfahren die grundsätzliche Klärung der Frage, ob eine Firmenwertabschreibung gemäß …
…demokratischer Prinzipien wie Gleichbehandlung oder Achtung der Menschenrechte hervorgebracht. Die Bf. achtet die demokratischen Werte der Gesellschaft und setzt aktiv Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung. Vor diesem Hintergrund ist zusammenfassend festzustellen, dass die von der Bf. beigebrachte Zertifizierung nach Ö-NORM ISO 21001 eine…
…eindeutig zu einer materiellen Diskriminierung aufgrund sowohl nationaler als auch supranationaler Rechtsquellen führt. Es kann doch nicht generell rechtmäßig sein, dass zwei faktisch vergleichbare Steuersubjekte in demselben System steuerlich gleich belastet jedoch nicht begünstigt werden, außerdem aufgrund von Kriterien, welche eine materielle Ungleichbehandlung überhaupt nicht…
…die nunmehr die materiell-rechtliche Anknüpfung auf bestimmte definierte Fälle mit Missbrauchsverdacht beschränken, auf den gegenständlichen Berufungsfall keine Anwendung finden. V Abschließendes Auch im Hinblick auf die RS Stauffer bleibt keine andere Schlussfolgerung übrig, als von einer EU-widrigen Diskriminierung hinsichtlich der Veranlagung in ausländische…
…c EStG 1988, wonach die Aufwendungen für Familienheimfahrten durch das höchste Pendlerpauschale in Höhe von € 2.100,-- begrenzt sei, wirke sich diskriminierend auf alle jene Personen aus, die so wie die Bw. in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnten und von ihrem Recht auf…
…Es liege am österreichischen Investmentfondsgesetz, dass in Österreich ein OGAW nur als Miteigentumsgemeinschaft organisiert werden kann und dabei das steuerliche Durchgriffsprinzip unterschiedlich vorgenommen wird: Nämlich beim inländischen Fonds nach einer engen formellen und beim ausländische Fonds nach einer weiten materiellen Anknüpfung. Aus diesen Überlegungen müsse…
…Beschwerdeführers zu einer materiellen Diskriminierung aufgrund sowohl nationaler, als auch supranationaler Rechtsquellen führe. Es könne doch nicht generell rechtmäßig sein, dass zwei faktisch vergleichbare Steuersubjekte in demselben System steuerlich gleich belastet, jedoch nicht begünstigt würden, außerdem aufgrund von Kriterien, welche eine materielle Ungleichbehandlung überhaupt nicht…
…eindeutig zu einer materiellen Diskriminierung aufgrund sowohl nationaler als auch supranationaler Rechtsquellen führt. Es kann doch nicht generell rechtmäßig sein, dass zwei faktisch vergleichbare Steuersubjekte in demselben System steuerlich gleich belastet jedoch nicht begünstigt werden, außerdem aufgrund von Kriterien, welche eine materielle Ungleichbehandlung überhaupt nicht…
…eindeutig zu einer materiellen Diskriminierung aufgrund sowohl nationaler als auch supranationaler Rechtsquellen führt. Es kann doch nicht generell rechtmäßig sein, dass zwei faktisch vergleichbare Steuersubjekte in demselben System steuerlich gleich belastet jedoch nicht begünstigt werden, außerdem aufgrund von Kriterien, welche eine materielle Ungleichbehandlung überhaupt nicht…
…eindeutig zu einer materiellen Diskriminierung aufgrund sowohl nationaler als auch supranationaler Rechtsquellen führt. Es kann doch nicht generell rechtmäßig sein, dass zwei faktisch vergleichbare Steuersubjekte in demselben System steuerlich gleich belastet jedoch nicht begünstigt werden, außerdem aufgrund von Kriterien, welche eine materielle Ungleichbehandlung überhaupt nicht…