…mangelnder Voraussicht oder auffallender Sorglosigkeit bzw. einer leicht vermeidbaren Fehleinschätzung des jeweils betrauten Mitarbeiters einem Parteienvertreter vorwerfbar zuzurechnen sind, weil er seine persönliche Kontrollpflicht nicht im gebotenen Umfang wahrgenommen hat, oder ob es sich dabei um ein für den Parteienvertreter trotz zweckmäßiger Überwachung unvorhersehbares und…
…mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten sind, dass die rein subjektive Beurteilung einer Rechtslage den Wiedereinsetzungswerber niemals hindern kann, sich vorsorglich bei Rechtskundigen zu informieren (VwGH vom 2.7.1998, 97/06/0056). Die Relativierung der Rechtsprechung des…
…mangelnde Überwachungstätigkeit oder sonstiges Organisationsverschulden anzulasten ist (vgl. zB VwGH 10.9.1998, 98/15/0130). Ein Parteienvertreter verstößt dann gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn er weder im Allgemeinen noch im Besonderen wirksame Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumungen auszuschließen geeignet…
…kurzen Zeit (11. bis 22. September) von der Besprechung bis zur tatsächlich anstehenden Bearbeitung nach den Umständen des Einzelfalles geboten gewesen, eine strengere Überwachung der Frist vorzunehmen. Demgegenüber wurde der Akt ohne weiteres abgelegt und ausschließlich der Verantwortung der Kanzleikraft überlassen. Wegen der abweichenden Vorgangsweise…
…Aufgabenbereich zur vollsten Zufriedenheit, sodass eine Überwachung auf "Schritt und Tritt" nicht notwendig sei (vgl. Ritz, BAO Kommentar, Wien 1994, § 308, Rz 17). Die Verwaltung von Fristen werde regelmäßig stichprobenweise kontrolliert, somit stelle sich seitens des steuerlichen Vertreters kein grobes Verschulden dar. Im Gegenteil: die…
…abgabenbehördlicher Maßnahmen und damit verbundener Fristen, trifft den Parteienvertreter eine Überwachungspflicht seiner Kanzleimitarbeiter. Mangels einer diesbezüglich wirksamen Überwachung kann im konkreten Fall jedenfalls nicht von einem minderen Grad des Versehens ausgegangen werden. lm Ergebnis ist somit eine auffallende Sorglosigkeit festzuhalten, die sich gegenüber der Abgabenbehörde…
…89/08/0235). Darüber hinaus ist auszuführen, dass bei langjährigen Mitarbeitern eine stichprobenartige Überwachung seitens des VwGH als ausreichend angesehen wird. Im vorliegenden Fall hat sich der Steuerberater nicht blind auf seine Mitarbeiterin verlassen, sondern ihre Arbeiten in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Es wurde auch ausdrücklich…
…da eine unzureichende Überwachung vorlag, als auch des Parteienvertreters, dem die fehlenden Ansätze auf Grund mangelnder Kontrolle vor Einreichung und auch im Rahmen der Nachbescheidkontrolle nicht aufgefallen sind. Die COVID-19-bedingten Umstände, auf welche regelmäßig verwiesen wird, können nach Ansicht des Gerichtes nicht ins…
…dass die Säumnis auf eine Nachlässigkeit einer Kanzleimitarbeiterin der Bw. im Zusammenhang mit der Fristenwartung und der Ablage zurückzuführen sei. Dieses Vorbringen ist nicht geeignet, das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung des § 217 Abs. 7 BAO (mangelndes grobes Verschulden an der Säumnis) aufzuzeigen. In einem vom Antragsprinzip…
…Möglicherweise hätten die Kanzleimitarbeiter keinen Einblick in den Terminplan des Herrn Dr. ***StB*** (bzw. in den Fristenkalender). Möglicherweise seien sie aber "vor" Erteilung eines Auftrags durch Herrn Dr. ***StB*** einfach nicht für diese Angelegenheit zuständig. Vorstehenden Ausführungen folgend sei von groben Mängeln in der Kanzleiorganisation…
…sie jedoch keinen weiteren Kontrollbedarf sah, da im Sinne der ständigen Übung in der Kanzlei des Rechtsfreundes der Antragstellerin immer ein Exemplar eines Schriftstückes im Akt zu verbleiben hat. Aus diesem Missverständnis zwischen Rechtsanwalt und Kanzleimitarbeiterin und dem Glauben, das entsprechende Poststück vollständig abgefertigt zu…
…Möglicherweise hätten die Kanzleimitarbeiter keinen Einblick in den Terminplan des Herrn Dr. ***StB*** (bzw. in den Fristenkalender). Möglicherweise seien sie aber "vor" Erteilung eines Auftrags durch Herrn Dr. ***StB*** einfach nicht für diese Angelegenheit zuständig. Vorstehenden Ausführungen folgend sei von groben Mängeln in der Kanzleiorganisation…
…dass die erforderliche Sorgfalt seitens des Bf nicht aufgebracht wurde (auch im Hinblick auf seine Mitwirkungspflicht im Verfahren), sodass die mangelnde Überwachung der Ordinationsmitarbeiterin über leichte Fahrlässigkeit hinausgeht. Daran ändert auch die hier vorliegende einmalige Säumnis nichts. Insgesamt kommt der Beschwerde somit keine Berechtigung zu…
…2009 bewirken. Gutschriften auf Abgabenkonten wirken nämlich grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Bekanntgabe des betreffenden Bescheides oder wie im vorliegenden Fall mit Bekanntgabe des selbstberechneten Gutschriftbetrages. Grobe Mängel in der Kanzleiorganisation oder mangelnde Überwachung des Kanzleiablaufes liegen im vorliegenden Fall aber nicht vor. Die im…
…Arbeitsteilung zwischen den zwei Geschäftsführern und die mangelnde Überwachung des für die steuerlichen Angelegenheiten zuständigen Geschäftsführers ergeben sich aus den glaubhaften Angaben der Bw im Rahmen der durchgeführten Erörterung, der vorgelegten Bestätigung über den Eingang des Rücktrittschreibens und der schriftlichen Einvernahme des Zeugen P.. Rechtliche…
…Überwachung des Geschäftsbetriebes genau wie bisher ihrem Gatten überlassen, welcher auch weiterhin an die Ordnungsmäßigkeit der Tätigkeit des Herrn K. geglaubt hat. Der Bw. selbst sind, nach ihrer unwiderlegbaren Aussage, erst im Herbst 2000 konkrete Anhaltspunkte dafür bekannt geworden, welche auf eine mangelnde Seriosität des…
…übergehende vortragsfähige Verlust des A kann von der A-GmbH in beiden Fällen ab dem Jahr 02 als Sonderausgabe abgesetzt werden. 3.8.1.5. Überwachung des Verlustabzugs Rz 1193: Kommt es einbringungsbedingt zu einer Aufteilung des am Einbringungsstichtag vorliegenden vortragsfähigen Verlustes des Einbringenden in…
…sich zwar dann auf den eigenen Arbeitskreis, hinsichtlich der Arbeitskreise der anderen Vorstandsmitglieder ist sie eine Pflicht zur allgemeinen Beaufsichtigung (Überwachung) geworden. In einem solchen Fall ist es Sache des zur Haftung in Anspruch genommenen Vorstandsmitgliedes initiativ darzulegen, in welcher Weise die Aufgabenverteilung im Vorstand…
…über die mangelnde Zahlungsbereitschaft der Gesellschaft und des Herrn P-1 informiert worden sei. ***** Mit weiterem Schreiben vom 23.3.2015 holte der Magistrat der Stadt Wien MA 6 von Frau P-2 eine schriftliche Zeugenaussage ein und führte nach Anführung der gesetzlichen Bestimmungen der…
…zugeführt wird). Überdies ist für die Durchführung einer Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen etwaiges Verschulden der Abgabenbehörde, das sich diesfalls allerdings wohl nur in fehlendem Misstrauen manifestierte, nicht hinderlich. Die mangelnde Überwachung eingereichter Steuererklärungen ist für die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens daher irrelevant (vgl. Ritz…