…setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 16. Juli 1997 die Mietzinsbeihilfe - bei dem nunmehr maßgeblichen Einkommen von ÖS 110.298 - mit ÖS 1.235,-- fest. Antragsgemäß wurde die Mietzinsbeihilfe in dieser Höhe - bei dem zu berücksichtigenden Einkommen der Bw. von ÖS 110.298 - mit Bescheid…
…ein maßgebliches Einkommen von mehr als 9.000,00 Euro bezogen hat. Mit dem nunmehr angefochtenen (Sammel-) Bescheid wurden daraufhin die für dieses Kalenderjahr ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge zurückgefordert. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung rügt die Berufungswerberin die vom Finanzamt angewendete Norm…
…ÖH-Beitrag | -40,00 € | Pendlerpauschale aliquot | -621,00 € | Maßgebliches Einkommen sohin | 7.859,70 € Beweis: - wie vor - SBB Fahrplan o7-o1 - Rechnung Notebook HP Pavilion vom 23.03.2009 - Zollbestätigung kfz vom 07.09.2009 - weitere Beweise…
…des Unabhängigen Finanzsenates teilte der Bw. mit, dass er mit der Kindesmutter nicht verheiratet gewesen sei. Die Höhe seines vom Finanzamt mit € 30.045,24 festgestellten maßgeblichen Einkommens gemäß § 19 KBGG wurde vom Bw. nicht bestritten. Der Bw. wiederholte in seinem Antwortschreiben vom 31…
…€ | 132,00 | € | 132,00 | - Sonderausgabenpauschale: | € | 60,00 | € | 60,00 | maßgebliches Einkommen: | € | 8.760,84 | € | 9.060,78 Aus den angeführten Gründen kann der Ansicht der Bw.…
…| 331,24 | 337,82 | 397,74 | -Sonderausgabenp.(€) | 60,00 | 60,00 | 60,00 | maßgebliches Einkommen (€): | 7.547,46 | 7.713,08 | 7.774,78 | Zeitraum | 2005 | 2006 | 2007…
…Krankheitskosten (Zahnarztkosten, Hörgerät und die Behandlung bei einer Ärztin für Allgemeinmedizin) stehen in keinem ursächlichem und unmittelbaren Zusammenhang mit der Behinderung der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin bezog im Jahr 2014 ein für die Berechnung des Selbstbehaltes maßgebliches Einkommen iHv 102.978,67 €. 2. Beweiswürdigung Der…
…5 EStG 1988 maßgebliche Einkommen ermittelt sich im gegenständlichen Fall wie folgt: Gesamtbetrag der Einkünfte: 29.769,98 Euro Sonstige Bezüge BVAEB: 813,37 Euro Sonstige Bezüge Uni Wien: 5.204,91 Euro Summe Einkünfte: 35.788,26 Euro abzüglich Sonderausgaben: 520,00 Euro abzüglich…
…den maßgeblichen Grenzbetrag von € 6.000,00 im Sinne des § 33 Abs. 4 EStG (bei Familienbeihilfenanspruch für mindestens ein Kind für mehr als sechs Monate im Jahr) bzw. € 2.200,00 (ohne FB Anspruch) überstiegen hätten. Daher sei eine Neufestsetzung der Einkommensteuer ohne…
…nach § 34 EStG 1988 maßgebliches Einkommen: 35.102,67 Euro Gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 ist bei der Berechnung des Selbstbehalts auf das maßgebliche Einkommen in der Höhe von 35.102,67 Euro ein Prozentsatz von 10 % anzuwenden. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte i.H…
… 12. Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten einen Zuschuss, sofern ihr Ehegatte kein Einkommen erzielt oder der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 8) nicht mehr als 12.200 € (Freigrenze) beträgt. Die Freigrenze erhöht sich für jede weitere Person, für deren Unterhalt der Ehepartner auf Grund einer…
…€ ergibt ein maßgebliches Einkommen von 29.978,87 €. Davon 10% ergibt einen Selbstbehalt von 2.997,89 €. Der Bescheid wird daher hinsichtlich der außergewöhnlichen Belastung abgeändert. Sonderausgaben Gemäß § 18 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens unter anderem folgende…
…5 EStG 1988 maßgebliche Einkommen ermittelt sich im gegenständlichen Fall wie folgt: | Gesamtbetrag der Einkünfte | € 32.861,14 | Sonstige Bezüge PVA netto | € 4.974,00 | Sonstige Bezüge Pensionskasse | € 262,36 | Summe Einkünfte | € 38…
…eigene Firma mit Firmensitz in Italien, Aprilia Marittima/L. habe und hiedurch ein maßgebliches Einkommen von mehr als € 2.200,-- im Jahr erziele. Seine selbständige Tätigkeit beziehe sich hauptsächlich auf die Zeit Ende Februar bis Anfang November eines Jahres. Es sei für ihn nicht…
…15.272,-- abzüglich der unstrittigen Sonderausgaben von S 2.899,--, ergibt ein für die Berechnung des Selbstbehaltes maßgebliches Einkommen von S 987.210,-- und davon 12%= S 118.465,--). Die insgesamt geltend gemachte außergewöhnlichen Belastung von S 68.645,18 bleibt unter dem Selbstbehalt…
…des Selbstbehaltes ist das Einkommen nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 nach Abzug der Sonderausgaben und vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu Grunde zu legen, sodass sich im Beschwerdefall ein maßgebliches Einkommen iHv. € 50.569,65 ergibt. Da das maßgebliche Einkommen € 36.400…
…Abfertigungszahlung in der Höhe von EUR 3.791,00. Somit errechnen sich die „maßgeblichen Einkünfte“ 2006 des KV, „anderer Elternteil“, in der Höhe von EUR 26.252,-. [Der Einkommensteuer-Bescheid ist hier nicht die Grundlage für die Berechnung der Rückforderung durch die GKK und somit…
…Kalenderjahr 2006 nach dem vorliegenden rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 7. März 2007 ein maßgebliches Einkommen in der Höhe von 8.882,47 Euro bezogen. Damit hat er die in § 5 Abs. 3 FLAG 1967 genannte Einkommensgrenze von 8.725 Euro überschritten…
…Begründend wurde ausgeführt, dass im Jahr 2009 die maßgeblichen Einkommensgrenzen des § 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten worden seien und der Beschwerdeführer (Bf) in Ausübung des Ermessens als anderer Elternteil nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände herangezogen werde. Mit…
…Der Bw. hat im Jahr 2004 ein gemäß § 19 KBGG maßgebliches Einkommen von € 29.995,92 bezogen. Die Frage der Prüfung der Auszahlungsmodalitäten der Krankenkasse, sowie die Frage inwieweit die "soziale Schwäche" der Kindesmutter durch die zuständige Krankenkasse überprüft wurde, fällt nicht in den…