…der sich literarisch betätigende Bw. vertreibt und bewirbt sein im Eigenverlag erschienenes (einziges) Buch -, ist der auch vom Finanzamt vertretenen Auffassung zu folgen und vom Vorliegen eines einheitlichen Betriebes auszugehen. Einkünfte liegen gemäß § 1 Abs. 1 LVO 1993 bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem…
…KG)" Das Finanzamt begründete die im Spruch genannten, von den Erklärungen abweichenden Steuerbescheide. Seit Beginn der "literarischen" Tätigkeit seien (bis einschließlich 1995) Verluste von insgesamt S 144.539,00 angefallen und Einnahmen in diesem Zeitraum nicht erzielt worden. Das Finanzamt gehe vom Vorliegen einer Liebhabereibetätigung…
…Jahr 2005 verlegt und im Februar 2006 erschienen ist, dessen erstes literarisches Werk als Schriftsteller darstellte. Die Erstellung von Manuskripten für Vorträge und Seminare ist der Vortragstätigkeit des Bf's zuzuordnen und nicht Bestandteil der schriftstellerischen Tätigkeit. Das nächste Buch mit dem Titel Titel2 erschien…
…und Online gestellt. Dies stelle auch den Hauptbereich seiner Tätigkeit dar. Weiters würden über bestimmte Themen Aufsätze und zu interessanten Erkenntnissen Judikaturbesprechungen verfasst, die dann in der Online-Zeitschrift veröffentlicht würden. Die gesamte Recherchearbeit und literarische Tätigkeit erfolge von zu Hause aus. Lediglich die Besprechungen…
…dürfen die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. (2) Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten…
…Art. 14 DBA-Liechtenstein entspricht. Gemäß Art. 14 Abs. 2 DBA-Liechtenstein umfasst der Ausdruck "freier Beruf" insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerischer, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Wirtschaftstreuhänder. Aufgrund der Bestimmung des Art. 3…
…sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können." In Abs. 2 conv. cit. ist normiert: "Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Wirtschaftstreuhänder." Gemäß Art. 15 Abs…
…werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Gemäß Art 14 Z 2 des OECD Musterabkommens umfasst der Ausdruck "freier Beruf" insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten…
…Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt. Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst nach Art. 14 Abs. 2 DBA-Liechtenstein insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte…
…einer im Jahre 1999 erschienenen Biografie dargestellt. In den Jahren 2000 und 2001 habe er zwei weitere Bücher in dieser Art verfasst. Die anlässlich der besagten Tätigkeit entstandenen Ausgaben hätten einerseits die literarische Arbeit und die darauf bezogene Vortragstätigkeit, andererseits im geringfügigen Ausmaß die durchgeführten…
…mit einer besonderen Neigung machen diese nicht selten zur Grundlage für berufliche, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten. Oft führt die intensive Auseinandersetzung mit psychologischen und religiösen Themenbereichen gepaart mit einer literarischen Begabung zum Bedürfnis, die eigenen Gedanken und Erfahrungen zu Papier zu bringen und sie in…
…erzielte im Streitzeitraum neben Pensionsbezügen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft weitere nichtselbständige Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung. Außerdem erklärte er Verluste aus einer schriftstellerischen Tätigkeit (Einkünfte aus selbständiger Arbeit). In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2001 wurden die Einnahmen und Ausgaben aus "Belletristik" wie folgt dargestellt (in…
…jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst nach Art. 14 Abs. 2 DBA-Deutschland insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und…
…nicht verschwiegen. Sie bleibt ecclesia semper reformanda, Kirche aus der Kraft des Evangeliums". Sind biografische Notizen literarische Aufzeichnungen von selbsterlebten Begebenheiten, so war das Buch für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höheren Bildungsgrad bestimmt, wenn der Buchverfasser Sohn eines Tierarztes war, der…
…werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Gemäß Art. 14 Abs. 2 DBA umfasst der Ausdruck "freier Beruf" insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte, Wirtschaftstreuhänder…
…Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. (2) Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische, unterrichtende oder sportliche Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Steuerberater…
…dem Tätigkeitsstaat zu, sofern der selbständig Tätige dort regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt und soweit sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Nach dem zweiten Absatz dieser Bestimmung umfasst der Ausdruck "freier Beruf" insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit…
…werden und könnten dort ihre Unkosten geltend machen. Dies würde eine ungleiche Behandlung von Steuerzahlern sein. Beigelegt wurden: - Ein anonymisierter freier Dienstvertrag im Hinblick auf die Tätigkeit in einem Callcenter. - Die Stellenbeschreibung eines Callcenteragent. - Schreiben der Universität in L. mit folgendem Inhalt: Bestimmungen zum nicht…
…in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. (2) Der Ausdruck 'freier Beruf' umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Wirtschaftstreuhänder. …
…literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen." Aus beiden angeführten Vertragsbestimmungen geht hervor, dass das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit eines freiberuflich Tätigen dann dem Tätigkeitsstaat zusteht, wenn er dort seine Tätigkeit…