…land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einer Körperschaft öffentlichen Rechts wurde unter Hinweis auf den Kommentar zum KommStG von Taucher ausgeführt, hierbei sei zu untersuchen, was der bestimmende Zweck der Nutzung der Liegenschaft sei. Bestehe nämlich der Hauptzweck der Nutzung in etwas anderem als der Land- und…
…Seite 4ff. Der Sukkus daraus stelle sich so dar, dass im Hinblick darauf, dass ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb einer Körperschaft öffentlichem Recht nicht zu erfassen sei, dies auch für die Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren gelte. In diesem Zusammenhang werde auf die Bestimmung des § 21…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.10.2007, 2005/15/0016, kommt einer Agrargemeinschaft nach den maßgeblichen Bestimmungen des Vorarlberger Flurverfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 2 /1979, nur dann der Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…seien dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Bf zuzurechnen. Mit Bescheid vom 7.11.2013 betreffend Körperschaftsteuer 2012 wurde ein Betrag von 126.576 € der Körperschaftsteuer unterworfen. Mit Schreiben vom 4.12.2013 erklärte die Vertreterin der Bf, eine andere Körperschaft öffentlichen Rechts (KÖR…
…Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die Berufungswerberin mit ihren Betrieben gewerblicher Art unbeschränkt steuerpflichtig. Als Betrieb gewerblicher Art gilt gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 erster Teilsatz KStG die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten…
…im Sinne eines Hilfsbetriebes notwendige Ausmaß, liegt zur Gänze ein kommunalsteuerpflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb iSd § 3 Abs. 3 KommStG 1993 vor (VwGH 30.10.2003, 99/15/0186). Das Betreiben einer Kanalisationsanlage durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts, zB Gemeinde(verband), ist eine unter das…
…Kapitalertragsteuern für im Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gehaltene Finanzanlagen. Das Berufungsbegehren richte sich gegen die Festsetzung von Kapitalertragsteuern für im Betriebsvermögen gehaltene Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 301.389,01 €. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb einer Körperschaft öffentlichen Rechts sei als wirtschaftlicher…
…Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts dar, und ist somit auch von der Energieabgabenvergütung ausgeschlossen. Rz 216: Maßgeblich für das Vorliegen einer solchen betrieblichen Tätigkeit bei einem Betrieb gewerblicher Art ist weiters der eigentliche Inhalt der Tätigkeit. Einkünfte im Rahmen der Vermögensverwaltung (Vermietung und Verpachtung…
…im Kommentar zur USt fest, dass die Durchschnittssatzbesteuerung auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft öffentlichen Rechts gelte, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Zu den KöR gehören auch jene Agrargemeinschaften, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts organisiert sind. Unter TZ 30 zu…
…1955. Die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Teilbetriebes gilt nicht als steuerbarer Umsatz. Die Bestimmungen des § 22 Abs. 1 bis 6 UStG 1994 sind gemäß § 22 Abs. 7 UStG 1994 auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden, wenn…
…Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgehen wollte). 5.5. Der GemeinschaftX steht für ihre Holzverkäufe die Pauschalierungsregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 22 UStG 1994 nicht zu. Die aus den Holzverkäufen erzielten Umsätze unterliegen der Regelbesteuerung. Hat ein Unternehmer in einer Rechnung einen…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…