…keine Unterlagen vorlegen konnte, aus denen auch nur in irgendeiner Weise eine konkrete Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlungsverpflichtung aufgrund der Gefährdung der Umsetzung des Projektes Vinothek erkennbar war. Das die Rückzahlungsverpflichtung auslösende drohende Scheitern des Projektes wurde gar nicht behauptet. Der Hinweis auf die vorgelegten Protokolle von…
…ernsthaft drohender, wirtschaftlich die Zeit vor dem Bilanzstichtag betreffender Aufwand berücksichtigt wird. Eine Verbindlichkeitsrückstellung hat zur Voraussetzung, dass die Verbindlichkeit ernsthaft droht, für den Eintritt des Risikofalles also eine konkrete Wahrscheinlichkeit gegeben ist (vgl. VwGH 25.05.2016, 2013/15/0257; 18.10.2018, Ra…
…nicht wahrscheinlich, fehlt die für die Bildung einer Rückstellung notwendige Konkretisierung (VfGH 9.12.1997, G 403/97). Es muss die konkrete Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Risikofalles gegeben sein und somit die Inanspruchnahme ernsthaft drohen (VwGH 24.11.1987, 87/14/0145, 25.1…
…wahrscheinlich, fehlt die für die Bildung einer Rückstellung notwendige Konkretisierung" (VfGH 09.12.1997, G 403/97). "Es muss die konkrete Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Risikofalles gegeben sein und somit die Inanspruchnahme ernsthaft drohen" (VwGH 24.11.1987, 87/14/0145; 25.01.1994…
…die konkrete Wahrscheinlichkeit für das künftige Entstehen der Verbindlichkeit gegeben sein. Die Wahrscheinlichkeit des Bestehens und die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme müssen am Bilanzstichtag vorliegen. Das Risiko der Inanspruchnahme ist nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag einzuschätzen. Eine Verbindlichkeitsrückstellung ist somit nur zulässig, wenn auch konkrete Umstände…
…nicht wahrscheinlich, fehlt die für die Bildung einer Rückstellung notwendige Konkretisierung“ (VfGH 9.12.1997, G 403/97). „Es muss die konkrete Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Risikofalles gegeben sein und somit die Inanspruchnahme ernsthaft drohen“ (VwGH 24.11.1987, 87/14/0145, 25.1…
…In Anbetracht der Tatsache, dass Ende 2014 die Aufhebung des Mindestkurses diskutiert wurde, war eine konkrete Wahrscheinlichkeit gegeben, dass der Risikofall eintritt und aus dem Währungsswap ernsthaft ein Verlust droht. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung ist daher nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts gerechtfertigt. Dass die Bf erst…
…zu rechnen ist (§ 9 Abs. 3 EStG 1988). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat eine Verbindlichkeitsrückstellung zur Voraussetzung, dass die Verbindlichkeit ernsthaft droht, für den Eintritt des Risikofalles also eine konkrete Wahrscheinlichkeit gegeben ist (vgl. z. B. VwGH 18.10.2018, Ra 2017/15/0085…
…Revisionswerberin nicht ein allgemeines Geschäftsrisiko, sondern ein drohender Verlust aus konkreten Geschäftsfällen geltend gemacht. 36 Eine Rückstellung für drohende Verluste hat nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 zur Voraussetzung, dass eine konkrete Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Risikofalles gegeben ist, der Verlust also ernsthaft droht…
…des Schätzungsverfahrens, wogegen dem Ergebnis des Schätzungsverfahrens idR kein bestimmter Prozentsatz der Wahrscheinlichkeit seiner Richtigkeit zugeordnet werden kann. Nur indem man einen fehlenden Einklang des Schätzungsergebnisses mit der Lebenserfahrung als eine Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit von Null ansieht, könnte eine konkrete Wahrscheinlichkeit zugeordnet werden. Jedenfalls zeigt…
…eine "Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten". Dabei handelt es sich um Rückstellungen als Vorsorge für ungewisse (etwa wie hier hinsichtlich des Entstehens der Verbindlichkeit) Verpflichtungen gegenüber Dritten. Die Rückstellungsbildung ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Schuldcharakter gegenüber Dritten Die konkrete Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Verpflichtung eintreten wird…
…Schuch Einkommensteuerhandbuch, EStG 1988 Tz. 35 setzt eine derartige Rückstellung voraus: - den Schuldcharakter gegenüber Dritten; - die konkrete Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Verpflichtung eintreten wird; - die wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung im betreffenden Wirtschaftsjahr. Zum Nachweis des Bestehens der Bürgschaft wurde von Seiten des Bw. im Zuge…
…aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist (VwGH 20.2.1978, 2551/77, ÖStZB 1978, 252 zu einer Rückstellung für Leistungsprämien; VwGH 9.12.1992, Zl.89/13/0048, ÖStZB 1993, 264). Voraussetzung zur Bildung einer Rückstellung ist, dass eine "konkrete Wahrscheinlichkeit" besteht (VwGH…
…für Gewährleistungen Da es keinerlei schriftliche Unterlagen für den von der Bw. behaupteten Rückstellungsgrund "Gewährleistung" gab, es für eine (auch für den damaligen strittigen Zeitraum) Rückstellungsbildung erforderlich ist, dass eine "konkrete Wahrscheinlichkeit" für den Eintritt des die Verpflichtung auslösendes Ereignis vorliegt (vgl. Doralt EStG4, § 9…
…Gewährleistungen Da es keinerlei schriftliche Unterlagen für den von der Bw. behaupteten Rückstellungsgrund "Gewährleistung" gab, es für eine (auch für den damaligen strittigen Zeitraum) Rückstellungsbildung erforderlich ist, dass eine "konkrete Wahrscheinlichkeit" für den Eintritt des die Verpflichtung auslösendes Ereignis vorliegt (vgl. Doralt EStG4, § 9, Tz…
…die Erzielung höherer Einkünfte als aus der nichtselbständigen Tätigkeit bei A zu erwarten sei. Die konkrete Einnahmenerzielungsabsicht und Wahrscheinlichkeit der Erzielung höherer Einnahmen aus dem neuen Beruf sei nicht nachgewiesen worden, da auch im Zuge der Berufung keine Nachweise betreffend Ernsthaftigkeit des Studiums sowie Vergleichbarkeit…
…Eine kurzfristige Veräußerung der Liegenschaften zur Begleichung der Abgaben würde zu finanziellen Einbußen führen, da die Liegenschaften bei einer kurzfristigen Veräußerung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter Wert veräußert werden müssten. Aufgrund der ausgezeichneten Erfolgsaussichten des laufenden Verfahrens wäre eine kurzfristige Veräußerung unter Wert jedenfalls…
…die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands auf der Basis des objektiv feststellbaren Sachverhaltes durch einen oder mehrere Sachverständige. Sachverständige haben dabei fundierte und wissenschaftlich belegbare konkrete Aussagen zu treffen und dürfen ihre Beurteilungen und Feststellungen nicht auf Spekulationen, sondern ausschließlich auf die festgestellten Tatsachen…
…Zahlungen kein Leistungsäquivalent gegenüberstehe (BP-Bericht 101, 102), dass die für die Anerkennung derartiger Zahlungen notwendige Voraussetzung einer konkreten und detaillierten Leistungsbeschreibung fehle (98), dass der Veräußerungsvorgang "Key Account" vom 01.09.1998 mangels Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen sei (110, 111) und keine Grundlage für die…
…sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt. Die Neuregelung ist auf Miet- und Pachtverhältnisse anzuwenden, die nach dem 31. August 2012 beginnen. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern die faktische Begründung des Miet- bzw. Pachtverhältnisses, somit die tatsächliche Innutzungsnahme des Gebäude(-teils). Nachdem im konkreten Fall…