Beabsichtigen die Gesellschafter einer österreichischen GmbH ihre im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligungen in eine operativ tätige slowakische (oder bulgarische) Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen…
In Anlehnung an die Beurteilung im deutschen Betriebstättenerlass (siehe Anlage 2 in BStBl I 1999, 1076) wird eine slowakische kommanditná spolocnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694 und EAS 2783); dies ungeachtet des Umstandes, dass auf slowakischer…
…beiden folgenden unterschiedlichen Konstellationen vorliegen: Eine Gesellschaft wird im Errichtungsstaat als steuerlich intransparent, jedoch im Staat eines ausländischen Gesellschafters als steuerlich transparent behandelt. Beispiel 1: Eine slowakische "kommanditna spolocnost" (k.s.) wird in der Slowakei als eigenes Körperschaftsteuersubjekt behandelt, nach österreichischem Steuerrecht jedoch als Personengesellschaft…
In Anlehnung an die Beurteilung im deutschen Betriebstättenerlass (siehe Anlage 2 in BStBl. I 1999, 1076) wird eine slowakische kommanditná spolecnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694). Der hybride Charakter dieser Gesellschaftsform, der sich dadurch manifestiert, dass…
…k.s. umgewandelt, so wird dadurch nach derzeitigem Kenntnisstand ein den österreichischen Umwandlungsvorgängen vergleichbarer Tatbestand verwirklicht. Dies deshalb, weil die k.s. (Komanditná spolocnost) im OECD-Partnership Report ebenso wie beispielsweise die deutsche, belgische, niederländische oder österreichische KG als "limited partnership" qualifiziert wird, sodass gemäß §…
…der die Zurechnung der Beteiligung zur inländischen Betriebsstätte sowie die steuerliche Erfassung der Ausschüttung in Österreich unter Angabe der österreichischen Steuernummer mitgeteilt wird (analog zur Rz 8029). Rz 7755d: Gesellschaften slowakischen Rechts mit der Bezeichnung "komanditná spoločnost" sind Gesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie…
…Rechts angeführt, für die die Befreiungsbestimmung des § 94a gilt. Als letzte Gesellschaftsform ist explizit die "komanditná spolocnost" angeführt, die ***1*** ***2*** k.s. hat eine solche Gesellschaftsform. Somit seien die Befreiungsbestimmungen nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes in Verbindung mit der Anlage 2 zu § 94a…
…zu 50% beteiligt. Mit Notariatsakt vom 31.12.2007 erfolgte eine Übertragung ihrer Anteile an die slowakische ***1*** ***2***, komanditná spoločnost (im Folgenden: k.s.) mit Sitz in Bratislava, die nach slowakischem Recht als intransparent und daher als steuerpflichtige Körperschaft behandelt wird. Die k.s…