…vergleichbare Leistung zum selben Preis zu erbringen bereit gewesen wäre. Bei Überprüfen der Fremdüblichkeit ist außerdem die oa einseitge Gestaltungsfreiheit des Sohnes der Bf hinsichtlich des Zeitpunkts der Fertigstellung und des Inhalts der website anzuführen, die offenkundig bei Berücksichtigung der bestehenden wirtschaftlichen usancen im Wirtschaftsleben…
…hervorgehe. Ein etwaiger Verzicht hätte bezogen auf die Änderung der Privatstiftung somit keine Wirkung, es bedürfte in jedem Fall des einseitigen Änderungsaktes durch die änderungsberechtigte Stifterin, Frau M-Z.. In der Literatur werde überwiegend die Meinung vertreten, dass der Gestaltungsfreiheit des Stifters Grenzen gesetzt seien…
…dass die Sechste Richtlinie in der Form unterlaufen werde, dass in Zukunft die Gestaltungsfreiheit wiederum den innerstaatlichen Behörden und nicht der Europäischen Union zufallen würde. Auch ein Nichttätigwerden (keine neuerliche Aufnahme von Fahrzeugen, die ab dem Jahr 2002 produziert werden) in die Liste der steuerlich…
…Augenblick, in dem sie durch das einseitige Rechtsgeschäft des Stiftungs-‚ Schöpfungs- und Widmungsaktes konstituiert ist - „Erstarrungsprinzip" (LES 1990, 120). Von da an ist der Wille des Stifters in den Stiftungsstatuten gleichsam „erstarrt", sodass der Stifter fortan keinen Einfluss mehr auf die Stiftung nehmen kann. Daher…
…dass die Parteien aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung wieder abgehen können, dass es aber nicht in ihrem Belieben stehen kann, die an keine weiteren Voraussetzung geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex tunc-Wirkung zu gestalten…
…Gestaltungsfreiheit des Steuerpflichtigen. Wegen der erhöhten Gefahr eines solchen Missbrauchs durch den Wegfall des ErbStG, wurde die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. b EStG deshalb auch umgehend vom Gesetzgeber abgeändert. Die Rückschenkung der vermieteten Lagerhalle zur Mehrfachabschreibung der fiktiven Anschaffungskosten stellt keine…
…Auftrages auch der Fachaufsicht des Auftraggebers. Der Bw hat daher sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in fachlicher Hinsicht die Vorgaben des Auftraggebers auszuführen gehabt und hatte keine eigenständige Gestaltungsfreiheit zur Ausführung seiner Aufträge. Der Bw hat weiters angegeben, dass er Krankheit und Urlaub dem…
…Auch in diesem Zusammenhang geht der Bw. ein im Verhältnis zu Dritten nicht übliches wirtschaftliches Risiko ein, da er keine Möglichkeit hat durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn es nach kaufmännischen Grundsätzen sinnvoll wäre (z.B. Anderer Vertragspartner erbrächte dieselbe Leistung zu einem…
…dass die Parteien aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung wieder abgehen können, dass es aber nicht in ihrem Belieben stehen kann, die an keine weiteren Voraussetzung geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex tunc-Wirkung zu gestalten…
…Die Parteien können aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung abgehen. Es kann aber nicht in ihrem Belieben stehen, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex-tunc-Wirkung zu gestalten. Nach EStR 2000…
…geändert (Beilage 15 der Eingabe der Bw. vom 18.5.2012). Auf die rechtliche Möglichkeit der Eigentumseintragung hatte dieses Verfahren jedoch keinen Einfluss. Im Schenkungsvertrag vom 16.4.2007 ist der geschenkte Liegenschaftsteil exakt bestimmt. Der Umstand, dass zwischen dem Liegenschaftsteil mit der Lagerhalle und…
…Bw. keine Vorteile aus der gewählten Abwicklung entstanden. Im allgemeinen Geschäftsverkehr sei es durchaus üblich, dass Leistungen von dritter Seite zugekauft und dann weiterverrechnet würden. Allein daraus bereits eine direkte Leistungsbeziehung abzuleiten und zu unterstellen wäre ein unzulässiger Eingriff in die grundsätzliche unternehmerische Gestaltungsfreiheit. Eine…
…dass die Sechste Richtlinie in der Form unterlaufen werde, dass in Zukunft die Gestaltungsfreiheit wiederum den innerstaatlichen Behörden und nicht der Europäischen Union zufallen würde. Auch ein Nichttätigwerden (keine neuerliche Aufnahme von Fahrzeugen, die ab dem Jahr 2002 produziert werden) in die Liste der steuerlich…
…dass die Vertragsparteien zwar aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung wieder abgehen können, dass es aber nicht in ihrem Belieben stehen kann, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex tunc-Wirkung zu…
…Justizbehörden als Sachverständiger nicht mehr berücksichtigt wurde. Es bestand jedoch zu keiner Zeit seiner wirtschaftlichen Betätigung ein Rechtsanspruch auf Beauftragung durch Justizbehörden. Dem Bw. ist daher zu entgegnen, dass er sich im Rahmen seiner unternehmerischen Gestaltungsfreiheit dazu entschlossen hat, vorwiegend als gerichtlich beeideter Sachverständiger tätig…
…dass die Sechste Richtlinie in der Form unterlaufen würde, dass in Zukunft die Gestaltungsfreiheit wiederum den innerstaatlichen Behörden und nicht der Europäischen Union zufallen würde. Auch ein Nichttätigwerden (keine neuerliche Aufnahme von Fahrzeugen, die ab dem Jahr 2002 produziert werden) in die Liste der steuerlich…
…Tausch ohne das Risiko einer Werteinbusse bedeuten. Die Bw. sei auch keine Ausfallshaftung für den Kredit eingegangen, womit ein Entgelt dafür gar nicht in Frage kommen könne. Eine einseitige Vorteilsgewährung seitens der Bw. sei auch deshalb nicht zu erkennen, da die vorliegende Situation auch ihren…
…ist ein Anspruch auf Zahlungen aus dem jeweiligen Gewinn. Die Tatsache, dass die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte - wie ausgeführt - keiner besonderen gesetzlichen Regelung unterliegt, bedeutet für den Emittenten weitgehende Gestaltungsfreiheit (siehe OGH vom 29.1.2003, 7 Ob 267/02v). Genussrechte dienen dem Zweck, Gründern…
…die Abschlussfreiheit, die Formfreiheit, die Gestaltungsfreiheit und die Endigungsfreiheit. Die Gestaltungsfreiheit (Inhaltsfreiheit) drückt sich darin aus, dass die Parteien nicht an die im Gesetz geregelten Vertragstypen gebunden sind, also kein Typenzwang besteht. So haben sich im Laufe der Zeit im Verkehrsleben einige Vertragsarten entwickelt, die…
…ein generelles Vertretungsrecht zukommt, er sich also nach Gutdünken irgendeinen geeigneten Vertreter zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht heranziehen kann. Keine generelle Vertretungsbefugnis würde nach Ansicht der Abgabenbehörde die bloße Befugnis darstellen, sich in Einzelfällen oder bloß bei bestimmten Arbeiten vertreten zu lassen. Ebenso wenig würde es…