…möglich sind, so fällt die vom Gesetzgeber vorgesehene Begünstigung des Pendlerpauschales weg . PKW-Fahrten für reine Firmenzwecke sind damit nicht gemeint. Daraus folgt, dass eine Unzumutbarkeit der Benützung eines öff. Massenbeförderungsmittels nicht vorliegt, weswegen die Berufung als unbegründet abzuweisen war. Linz, am 6. Mai 2004
…Vor allem durch die Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der Strecke von dem auch zeitlich gesehen sehr zuverlässigen Verkehrsmittel Straßenbahn zurückgelegt werden kann und der zeitlichen Lagerung der Arbeitszeit, kann keinesfalls eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erkannt werden. Die angeführten Fahrbeeinträchtigungen zu Stoßzeiten würden…
…die Unzumutbarkeit einer Benützung für die öffentlichen Verkehrsmittel objektiv glaubhaft zu machen. Wie ausgeführt wurden vom Bf. - vom Bundesfinanzgericht nicht anzuzweifelnde gesundheitliche Gründe - ins Treffen geführt [(s. insbesondere die ärztliche Bestätigung v. 13.11.2013, in der die Benützung des öff. Verkehrsmittels für den Bf…
…die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, begründende Behinderung nachgewiesen hatte. Somit stellte sich im Rahmen der Überprüfung durch das Gericht heraus, dass die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid (Einkommensteuer 2023/Arbeitnehmerveranlagung) ) zu Recht vom Nichtvorliegen eines Anspruches auf das große Pendlerpauschale (und daher auch kein…
…Gründen kommt im gegenständlichen Fall die Gewährung der beantragten Schulfahrtbeihilfe somit auch dann nicht in Betracht, wenn man Zumutbarkeitserwägungen anstellen würde und eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel durch das Kind der Beschwerdeführerin feststellt, da diese Unzumutbarkeit aus subjektiven Entscheidungen der potenziell anspruchsberechtigten Beschwerdeführerin resultiert. …
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels sei unzumutbar, wenn der Arbeitnehmer gehbehindert sei (Bescheinigung gem. § 29 b StVO) kein öffentliches Verkehrsmittel existiere oder folgende Wegzeiten überschritten würden: Wegstrecke unter 20 Kilometer 1, 5 Stunden . Da im gegenständlichen Fall die Entfernung unter 20 Kilometer betrage und die Benützung eines…
…Ausbildungsort und umgekehrt mehr als eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlich Verkehrsmittels betrage. Dem ist entgegenzuhalten, dass § 2 Abs 1 leg. cit. über den Pauschbetrag nicht ausführt. Diesbezüglich ist § 34 Abs 8 Einkommensteuergesetz zu erwähnen. § 2 Abs 1 der vorbezeichneten Verordnung legt lediglich fest…
…der Annahme einer Arbeitszeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr ergibt sich laut Pendlerrechner ein Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale iHv € 696,- sowie auf einen Pendlereuro iHv € 54,-. Sollte der Bf. die Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln, insbesondere durch Nachweis eines…
…3 EStG 1988 wurde gewährt € 599 (70 % Grad der Behinderung der Bfin. lt. Aktenlage zum Behindertenpass). Aus der Abfrage des Gerichtes v. 18.02.2026 (interne Datenbank) ging hervor, dass keine Unzumutbarkeit der Benützung v. öff. Verkehrsmitteln wegen der vorliegenden eigenen Behinderung der Bfin…
…und eines KFZ-Typenscheines (entgegen Art. 5 StGG) - bewusst menschenrechtswidrige Aktion (entgegen Art. 5 EMRK) gegenüber einem schwer Gehbehinderten, indem ihm damit ganz zielbewusst die einzige Möglichkeit zur persönlichen Fortbewegung genommen wurde. (Bundes-Behinderten-Pass Nr. 11, 70% gehbehindert, und Unzumutbarkeit der Benützung öff. Verkehrsmittel…
…und eines KFZ-Typenscheines (entgegen Art. 5 StGG) - bewusst menschenrechtswidrige Aktion (entgegen Art. 5 EMRK) gegenüber einem schwer Gehbehinderten, indem ihm damit ganz zielbewusst die einzige Möglichkeit zur persönlichen Fortbewegung genommen wurde. (Bundes-Behinderten-Pass Nr. xxx, 70% gehbehindert, und Unzumutbarkeit der Benützung öff. Verkehrsmittel…
…kein weiterer Bescheid". Am 28. August 2006 hat der Bw. einen Vorlageantrag gestellt und hat begründend ausgeführt: Gemäß VwGH-Entscheidung vom 27.5.2003, 2001/14/0121 liegt eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort vor, auch dann, wenn es sich um eine…
…dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und entweder - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne (siehe Rz 345 LStR 2002). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei jedenfalls…
…Funktion eines Bankhalters im klassischen Sinn, sondern trete als Vertreter des Spieler-Gebers auf. Der Spieler-Geber zahle 25 € pro ½ Stunde an Kollekte für die Benützung des Tisches sowie ein zuvor ausverhandeltes gewinnabhängiges Trinkgeld an den Dealer. Bei Surrender gäbe es keine Turnierausspielungen…
…ist, verkehren tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Berufungswerberin. Eine tatsächliche Unmöglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen, liegt also keinesfalls vor. Es ist also eine Beurteilung hinsichtlich Unzumutbarkeit wegen langer Arbeitszeit vorzunehmen. Eine derartige Unzumutbarkeit für die hier vorliegende Wegstrecke kann angenommen werden, wenn…
…mit der Verweisung auf andere Arbeitsplätze bei Zuerkennung von Erwerbsunfähigkeitspensionen auch darauf ankomme, ob dem Versicherten ein Kraftfahrzeug bei einer Kombination privater und öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung stehe, kann auf die gegenständliche steuerrechtliche Frage nicht übertragen werden: Das EStG stellt auf die Unzumutbarkeit der Benutzung…
…Pendlerpauschales für die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Im Einkommensteuerbescheid 2006 vom 31.01.2008 gewährte das Finanzamt das "kleine" (im Ausmaß von € 981) nicht jedoch das begehrte "große" Pendlerpauschale, da hinsichtlich der überwiegenden Strecke die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar sei. Der Bw…
…zumutbaren Verkehrsmittels ein Vergleich zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehr notwendig. Indem die belangte Behörde ohne das Anstellen eines solchen Vergleichs allein aufgrund einer absoluten Gesamtfahrzeit von über 3 Stunden schon von einer Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln ausgegangen ist und bereits deshalb eine Relevanz der neu…
…bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die einfache Strecke überwiegend 90 Minuten (1,5 Stunden) überschreitet und überwiegend mehr als drei Mal so lang ist wie jene mit dem Pkw, kann von einer auf Grund langer Wegzeiten verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, die der Gesetzgeber…
…öffentlicher Verkehrsmittel für die einfache Strecke - wie die oben dargelegten Abfahrts- und Ankunftszeitenzeigen - überwiegend 90 Minuten (1,5 Stunden) überschreitet und überwiegend mehr als drei Mal so lang ist wie jene mit dem Pkw, kann von einer auf Grund langer Wegzeiten verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung…