…Es liegen daher keine Abgabenerklärungen vor, mit welchen der Berufungswerber allenfalls fahrlässig seine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzen hätte können. Möglicherweise wäre das Verhalten als in die Nähe einer Tatausführung gerückte Vorbereitungshandlung zu qualifizieren, doch gibt es bekanntlich in Rechtsprechung und Lehre keine versuchte Fahrlässigkeitstat. …
…FinStrG verwehrt, dem Beschuldigten eine vorsätzliche Begehungsweise zu unterstellen. Hat jedoch H lediglich fahrlässig gehandelt, kommt es also hinsichtlich einzelner Fakten zu keiner Verlängerung der fünfjährigen Verjährungsfrist: Die Strafbarkeit einer fahrlässigen Verkürzung von Umsatz- und Körperschaftsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 1995 war somit am 2. Juli…
…nicht seiner Verantwortung. Dass aber kein Vorsatz oder auch nur ein Inkaufnehmen vorgelegen habe, sondern allenfalls eine Fahrlässigkeit, möge schon dadurch bewiesen sein, dass er die UVA die sofort vorlegen konnte, welche eine Zahllast ausgewiesen habe und nicht etwa irgendeine beschönigende Unrichtigkeit. 6. Zur G…
…auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach …
…ja offenbar insoweit korrekten - Umsatzsteuerjahreserklärung - wie dem Beschuldigten bekannt - durch den Fiskus entdeckt war, sohin also kein ausführungsnahes diesbezügliches Tatgeschehen festzustellen ist. Gemäß § 14 Abs.1 wird der Täter wegen einer versuchten Hinterziehung und der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder…
…auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die unrichtigen Steuererklärungen beim Finanzamt einreicht mit dem Plan, die Abgaben würden wie oben dargelegt tatsächlich zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach …
…mögen). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist…
…auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die unrichtigen Steuererklärungen beim Finanzamt einreicht mit dem Plan, die Abgaben würden wie oben dargelegt tatsächlich zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach …
…2 FinStrG eine Tat dann versucht ist, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er bspw. eine falsche Steuererklärung mit zu niedrigen Bemessungsgrundlagen einreicht). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen zumindest versuchten derartigen Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer…
…Gutschriften aufgerechnet werden könnten. Dieses Verhalten mag grobe Fahrlässigkeit, nicht jedoch Vorsatz verwirklichen. Hinsichtlich der ihm angelasteten Finanzordnungswidrigkeiten in Form der nicht eingereichten Jahressteuererklärungen sei bereits eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten. Selbst im Falle gerechtfertiger Schuldsprüche hätte der Spruchsenat erkennen müssen, dass die Höchststrafe für…
…seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er die unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet hat) - hier betreffend die Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2013. Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach §§ 13…
…der Verwirklichung der subjektiven Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestehen somit keine Zweifel. Eine Strafbarkeit wegen einer zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehung(en) von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…weshalb betreffend die verheimlichten Erlöse aus den innergemeinschaftlichen Erwerben allenfalls ein Versuch einer Hinterziehung vorliegen hätte können und in Zusammenhang mit der Verwendung der Tankkarte - bei in Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten beweisbarer bloßer Fahrlässigkeit - diesbezüglich kein finanzstrafrechtlich relevanter Sachverhalt besteht. Zu prüfen ist…
…die legistische Entwicklung des § 29 FinStrG (im Zusammenspiel mit der Einschränkung einer Strafbarkeit hinsichtlich eines Schuldvorwurfes auf grobe Fahrlässigkeit) von den ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers zur Darlegung einer Verfehlung, im Sinne der Erfüllung des Tatbestandes eines Finanzvergehens mit einer versuchten oder bewirkten Verkürzung, entfernt hat…
…diese Tatsache kennen musste, allerdings im Rahmen der Beurteilung einer allfälligen Fahrlässigkeit und nicht bei behauptetem Vorsatz oder gar Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung. Selbst ein allgemeines Unrechtsbewusstsein hinsichtlich der Nichtabgabe der Voranmeldung würde noch keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung bewirken. Eine Strafbarkeit nach § 33 Abs…
…auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die unrichtigen Steuererklärungen beim Finanzamt einreicht mit dem Plan, die Abgaben würden wie oben dargelegt tatsächlich zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach …
…der Verwirklichung der subjektiven Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG besteht somit kein Zweifel. Eine Strafbarkeit wegen einer zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehung(en) von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die unrichtigen Steuererklärungen beim Finanzamt einreicht mit dem Plan, die Abgaben würden wie oben dargelegt tatsächlich zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach …
…diesen Fällen nie verwendet, wenn man keine Beweise habe, dass dieser Fahrer wirklich andere Personen verletzen oder töten habe wollen. Solche Fahrer würden als fahrlässig betrachtet. Im gegenständlichen Fall werde die Aussage des Bf., dass es sich um eine Fahrlässigkeit handle, als Schutzbehauptung dargestellt und…
…Angaben, tatsächlich keine oder nur geringere als tatsächlich erzielte Umsätze getätigt zu haben, Glauben schenken, oder indem sie falsche Steuererklärungen einreicht, aus welchen sich keine oder eine zu niedrige Steuerschuld ergibt (§ 33 Abs. 3 lit. a FinStrG, erste Alternative). Von einer nur versuchten Abgabenhinterziehung nach …