…abgeleitete) Bescheide erlassen würden. Gegen diese "alten" Bescheide wäre jedoch keine Berufung anhängig. Gemäß § 212a Abs. 1 BAO wäre aber die Einhebung einer Abgabe nur dann auszusetzen, wenn die Höhe der Abgabe mittelbar oder unmittelbar von der Erledigung einer Berufung abhänge. Wenn nun der Bw…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Anträge auf Aussetzung der Einhebung…
…Personen keine Nachteile erwachsen. Weiters habe die Beschwerdeführerin im Falle der Freigabe des LKW´s die Möglichkeit ihn wieder einzusetzen um auf diese Weise einen Verdienst zu erzielen und die Abgaben zu bezahlen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. März 2004 wies das Hauptzollamt Innsbruck die Berufung als…
…der Behandlung einer gleichen oder ähnlichen Rechtsfrage von Bedeutung wäre und weshalb es ökonomisch wäre, nicht zwei die gleiche Rechtsfrage betreffende Verfahren parallel zu führen. Darüber hinaus ist vor der Abgabenbehörde erster Instanz die gegenständlichen Abgaben betreffend keine Berufung anhängig, die einer Aussetzung zugänglich wäre…
…dass die Höhe einer Abgabenvorschreibung unmittelbar oder mittelbar von einer Berufung abhänge. Der vom Bw. beantragten Aussetzung lägen rechtskräftige Abgabenbescheide für die Einkommensteuer 1998 - 2001 zugrunde, gegen die keine Berufung anhängig sei. Die Berufung richte sich allein gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme der…
…sondern Berufungen vorliegen, die die Einhebung der Abgabe betreffen, wie eine Zahlungserleichterung (wie im oben angeführten VwGH-Erkenntnis) bzw. eine Nachsicht (wie im berufungsgegenständlichen Fall). Es liegt daher im berufungsgegenständlichen Fall keine (mittelbare oder unmittelbare) Abhängigkeit der Abgabenhöhe von der Berufungserledigung vor und war in…
…c) Zur "Anregung" einer Aussetzung gemäß § 281 Abs. 1 BAO: Ist wegen einer gleichen oder ähnlichen Rechtsfrage eine Berufung anhängig oder schwebt sonst vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde ein Verfahren, dessen Ausgang von wesentlicher Bedeutung für die Berufungsentscheidung ist, so kann die Abgabenbehörde gemäß …
…Abgabe abhängig ist (vgl. VwGH 6. 7. 2006, 2006/15/0193). In der Berufungsvorentscheidung vom 31. 1. 2006 wurde die auf die Aktenlage gestützte Feststellung getroffen, dass der Bw. gegen den Wiederaufnahme- und/oder Nichtveranlagungsbescheid betreffend Einkommensteuer 1992 vom 16. 2. 1998 keine Berufung erhoben…
…April 2011 unter Anführung des Wortlautes des § 212 a BAO mit der Begründung abgewiesen, dass keine Berufung anhängig sei, von deren Erledigung die Höhe der antragsgegenständlichen Abgabe unmittelbar oder mittelbar abhängig sei. Dagegen richtet sich die Berufung vom 21. April 2011, in der erwidert wird…
…Zeiträume 01/2013 bis 09/2013 noch keine Erledigung in Bescheidform ergangen sei, könne daher auch noch keine Berufung anhängig sein. Insoweit komme für diese Zeiträume eine Aussetzung nicht in Betracht. Ebenfalls könne für den Säumniszuschlag 1 sowie die Stundungszinsen 2013 keine Aussetzung gewährt werden. …
…dahingehend ausgelegt werden, dass die Abgabenfestsetzung für das Jahr 2001 unmittelbar von der Berufungserledigung abhängt? 18.3. Lösung Es ist hinsichtlich der Veranlagung für das 2001 keine Abhängigkeit von der Erledigung einer Berufung gegeben, da verschiedene Veranlagungsjahre betroffen sind. Nach § 209a Abs. 1 BAO steht…
… 15 AbgEO wäre nicht anzuwenden, weil gegenständlichenfalls kein abgabenrechtliches Vollstreckungsverfahren, sondern ein Konkursverfahren anhängig wäre. Es mag sein, dass der Haftungsbescheid vom 7. Juni 2011 vollstreckbar wäre und dem Aufhebungsantrag und der korrespondierenden Berufung keine aufschiebende Wirkung zukomme. Doch wäre die Ausfertigung eines Rückstandsausweises lediglich…
…wird. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 3. Juli 2003 wies das Finanzamt für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf den Aussetzungsantrag der Berufungswerberin (Bw.) vom 7. Juni 2003 ab; es sei keine Berufung anhängig, von deren…
…der Erledigung einer Berufung mittelbar oder unmittelbar abhängig. Diese Feststellung wurde auch von Bw. nicht bestritten. Über die Einkommensteuer 1995 und 1996 war bereits mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenat rechtskräftig entschieden worden. Gegen den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen wurde gar keine Berufung eingebracht…
…das Jahr 2002 formell rechtskräftig gewesen, gegen den am 8. Juli 2005 keine Berufung anhängig gewesen sei. Die dem UFS vorgelegte Berufung sei dagegen mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 16. August 2004 (2. Berufungsvorentscheidung) erledigt worden. Gleichzeitig mit der Aufhebung dieser 2…
…erfolgte am 31. Mai 2011. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Aussetzungsantrages war somit keine Berufung anhängig. Eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung einer Beschwerde (nunmehr Vorlageantrag) ist jedoch zulässig. Vor Einbringung der Beschwerde gestellte Anträge sind aber zurückzuweisen. Selbst wenn man die Antragstellung als…
…der Berufungsvorentscheidung vom 26. März 2012, Zl. 700000/00898/2012, keine Berufung anhängig. Dass die Berufungserledigung im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung bereits rechtskräftig ist, fordert das Gesetz für die Ablehnung des Antrages nicht (VwGH vom 27.3.1996, 93/15/0235). Ein neuerlicher Aussetzungsantrag im…
…gegen den Abgabenbescheid kein identer Sachverhalt mehr vorliegt, da der Begründung der Sachentscheidung vom 19. November 2003 zu entnehmen ist, dass diese nur aus dem Grund abgewiesen wurde, dass keine Berufung anhängig sei. Seit 4. Dezember 2003 ist wieder ein Rechtsbehelf (Beschwerde) anhängig und ist…
…9. Mai 2007 gestellt. Die Berufungsvorentscheidung über die Berufung in der Hauptsache und der Bescheid über die Abweisung der Aussetzung ergingen am 21. Juni 2007. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag war daher keine Berufung mehr anhängig. In seinem Erkenntnis vom 17. April 2000…
…geht, ob der gemeinsam mit der Berufung gegen die Abgabenbescheide vom 28 .November 2006 eingebrachte Antrag auf Aussetzung der Einhebung, von der Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht abgewiesen wurde, weil im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag keine Berufung mehr anhängig war. Im Sinne des …