…unterliege der Börsenumsatzsteuer. Gegenstand der Berufung sei daher nur die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer. Bei Fehlen sowohl eines vereinbarten Preises als auch eines Börsen- oder Marktpreises wäre die Börsenumsatzsteuer ersatzweise vom Wert der Anteile, gemäß den Vorschriften des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes, zu berechnen…
…höher als der letzte Bilanzansatz sei; es dürften jedoch höchstens die Anschaffungskosten angesetzt werden. Wertpapiere des Umlaufvermögens seien mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktwert anzusetzen. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei dabei nicht erforderlich (strenges Niederstwertprinzip). Wesentlich für den Teilwert sei der…
…solche Abwertungsverpflichtung ergibt. (§ 207 Abs. 1 HGB normiert für Gegenstände des Umlaufvermögens eine Abschreibung auf den niedrigeren Börsen- oder Marktwert.) Forderungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen. Sie unterliegen damit beim protokollierten Kaufmann dem strengen Niederstwertprinzip. Maßgeblich für die Bewertung sind die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie…
…Erwerb der Geschäftsanteile an der L GmbH (Erwerb eigener Anteile) angeführt. Da im Verschmelzungsvertrag vom 2. August 1996 dem Wesen dieses Vertrages entsprechend kein Preis vereinbart werden konnte und es für die gegenständlichen GmbH-Anteile auch keinen Börsen- oder Marktpreis gab, ist nach § 21 Zif…
…und Verkaufes der Aktien? Der Aktienbroker ist die Firma RE. Alles wurde elektronisch über Internet abgewickelt. Bei der Same-Day-Sale Option gibt man einen gewünschten Verkaufspreis oder aktuellen Markwert ein. Sobald dieser erreicht ist, wird die Aktie gekauft und gleichzeitig verkauft. Der Gewinn ergibt…
…werden. 6.4.3.3.6 Forderungen Siehe Abschn. 6.7. 6.4.3.3.7 Wertpapiere und Anteile Rz 2261: Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börse- oder Marktwert anzusetzen. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ist dabei nicht erforderlich (strenges…
…Dienstverhältnis kommen bei Optionen der Zeitpunkt der Einräumung der Option oder der Zeitpunkt der Ausübung der Option in Betracht. Das Kriterium der Bewertbarkeit kann als Voraussetzung für den Zuflusszeitpunkt kein Kriterium sein, da der Marktwert der Option aufgrund anerkannter Bewertungsmethoden auch bei nicht handelbaren Optionen…
…übernommen wurde. Da gemäß dem vorliegenden Kapitalmarktprospekt, sowie den Genussrechtsbedingungen eindeutig unverbriefte obligationenähnliche Genussrechte vorliegen und auch gemäß der tatsächlichen Ausgestaltung keine Verbriefungsmerkmale (wie ISIN-Nummern, ein Handel über Börsen oder eine Bezeichnung als "Genussschein") erkennbar sind, liegen für die Investoren Einkünfte aus Kapitalvermögen vor…
…die Fa. A-GmbH über keine weiterführenden Informationen zu diesem Band/Grading unter der Fa. S.P. Corp. verfüge. In diesem Zusammenhang könne eine Auskunft darüber, ob alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Band "Grade 91" Optionen bzw. Aktien erhalten hätten können oder nicht, nicht erteilt…
…der Lohnsteuer unterworfen worden seien. Es handle sich vielmehr um eine Situation, die mit einem nicht ausbezahlten, bestehenden oder zukünftigen Gehaltsanspruch vergleichbar sei. Der Bw. habe keine freie Wahl gehabt, sich zB andere Aktien auszusuchen, und es sei auch vollkommen logisch, dass man vorerst bei…
…2013 erstellt durch Notar Dr. ***Notar***, davon auszugehen, dass auch hier eine Gegenleistung für den Verkauf der Liegenschaft und kein Schadenersatz vorliegt. Der "Schadenersatz" soll die Liegenschaft ***ez1*** GB 72181 betreffen. Dies ist dieselbe Liegenschaft die am selben Tag an ***Z*** verkauft wird. Herr ***Z2…
…eine Kombination aus Glück und Geschicklichkeit. ***L*** gibt keine Zusicherungen (…), dass das Nugget Game ein realer Aktienmarkt ist, (…) dass der virtuelle Markt im Nugget Game durch reale Vermögenswerte gesichert ist, wie etwa dem voraussichtlichen Marktwert im Nugget Game, die Anzahl der virtuellen Nuggets…
…oder eine Erhöhung des Wertpapieransatzes) gebildet werde, die dem thesaurierten Gewinnanspruch bzw. der steuerpflichtigen Substanzerhöhung der Wertpapiere entsprechen solle. Es sei in den letzten Jahren bei einigen Investmentfonds zu starken Wertverlusten gekommen. Die Bw. habe aufgrund einer Vergleichsrechnung aufzeigen können, dass die Börsen- bzw. Marktwerte…
…Annahme einer verdeckten Ausschüttung in Höhe der gesamten Aufwendung kein Raum. Es sei somit festzustellen, dass die Sachverhaltserforschung seitens der BP unvollständig gewesen sei und die Darstellung in der Tz 34 so "hergerichtet wurde", wie sie eine übergeordnete Instanz oder der VwGH gerne lesen würden…
…an der Börse gehandelten Zertifikats gehabt hätte. Festgehalten werde, dass Genussscheine/Zertifikate entsprechend ihrem aktuellen Wert gehandelt werden würden und daher sei der Kauf eines Genussscheines zu einem beliebigen Geldbetrag nicht denkbar. 9. Umgekehrt sei auch der Verkauf eines Genussscheines an den aktuellen Marktwert gebunden…
…keine Abgabe zu leisten sei, fehle jede Begründung. Auch hierin liege eine unsachliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Insgesamt verstießen die Bestimmungen des StabAbgG gegen Art. 2 StGG (Art. 7 B-VG) sowie gegen Art. 5 StGG. Eine Pflicht zur Abfuhr im Wege der Selbstbemessung oder der…
…an die Bf zur Aufnahme eines Darlehens über die restliche Kaufpreissumme. Das Darlehensangebot enthielt keine Angaben über Zweck, Höhe, Rückzahlung, Sicherheiten oder sonstiger Details. Die Bf nahm dieses unbestimmte Angebot im Juni 2004 an, die abschließende Darlehensvereinbarung und Festlegung der Darlehensbedingungen erfolgte erst danach im…
…entsprechenden Voraussetzungen erstmals im Wirtschaftsjahr 2007 erfüllt. In Serbien wird vom zuständigen Finanzamt bzw. einer anderen Behörde kein Bescheid oder eine ähnliche Bestätigung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung ausgefertigt. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung wird seitens der Finanzverwaltung ausschließlich im Rahmen der Außenprüfung…
…dem Tageskurs des an der Börse gehandelten Zertifikats hatte. Genussscheine/Zertifikate würden entsprechend ihrem aktuellen Wert gehandelt und sei daher der Kauf eines Genussscheines zu einem beliebigen Geldbetrag nicht denkbar. Umgekehrt sei auch der Verkauf eines Genussscheines an den aktuellen Marktwert gebunden und könne daher…
…Barauszahlungen liege nach Ansicht des Finanzamtes darin, dass es sich eben um ein darlehensähnliches Rechtsgeschäft gehandelt habe und der Bf. keine Genussscheine oder ähnliche Wertpapiere in Händen gehalten habe. Wie bereits in der gesonderten Begründung zur BVE erläutert, sei eine monatliche Barauszahlung von Wertsteigerungen ohne…