Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch P.S., vom 29. Oktober 1998 und vom 27. Juni 2000 gegen den Bescheide des Finanzamtes vom 19. Oktober 1998 und vom 14. Juni 2000 betreffend Einkommensteuer 1996 und 1997 sowie Einkommensteuer 1999…
…ist die Notwendigkeit darüber hinausgehender Heimfahrten nicht zu erkennen. Die steuerlich anzuerkennenden Kosten für Heimfahrten stellt sich daher wie folgt dar (in ATS): [Grafik] [Grafik] 2) Kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwand in den Jahren 1996 und 1997: Eine Reise liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur dann vor…
Die Bw. hat für das Berufungsjahr 1996 weder im Rahmen der Veranlagung, noch im Berufungsverfahren Kosten für Fachliteratur als Werbungskosten beantragt. Erst der Vorhaltsbeantwortung vom 28. Feb. 2005 ist mittelbar zu entnehmen, dass offenbar Kosten für Fachliteratur geltend gemacht werden sollen. Der Vollständigkeit halber wurde…
…in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolge. 3. Gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2104 erhob die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers jeweils Beschwerde und beantragte die Berücksichtigung der kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwendungen. Der Beschwerdeführer habe in den Jahren 2013 und 2014 an 143 bzw…
…solche Kosten seien deshalb nicht zu berücksichtigen, weil der Bf. vom Schweizer Arbeitgeber ein entsprechendes kaufpreisangepasstes Gehalt beziehe. Ein kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwand, der die Gewährung von Differenzwerbungskosten rechtfertigen würde, liege somit nicht vor. Gegen die am 14. Oktober 2013 erlassenen Sachbescheide sowie gegen den mit selben…
…in Österreich ausgegangen. An das Ergebnis des Verständigungsverfahrens sei das BFG zwar nicht gebunden, es stelle aber ein Indiz für ein Besteuerungsrecht Österreichs dar. Hinsichtlich des kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwands werde auf die im Erkenntnis des VwGH vom 20. Februar 2008, 2005/15/0135, vertretene Rechtsansicht verwiesen…
…Da sich im gegebenen Fall der Zweitwohnsitz jedoch im Ausland befindet, ist ein kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwand anzusetzen. Dieser ist jedenfalls zu schätzen. Es bietet sich konkret der Differenzbetrag zwischen dem Tagesdiätensatz für Österreich zum Taggeldsatz für Reisen nach Deutschland an (siehe auch VwGH vom 11.8…
…Art ist nämlich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Strittig ist weiters, ob dem Bf ein kaufkraftbedinger Verpflegungsmehraufwand entstanden ist, der als beruflich veranlasst anzusehen ist und damit unter dem allgemeinen Werbungskostenbegriff fällt: Die Kaufkraft des Geldes gibt im Allgemeinen an, welche Menge…
…Ausführungen gegeben war, und konnten folglich die geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit dem weiteren Haushalt in der Schweiz auch nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Zur Frage, ob allenfalls ein kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwand am Ort des Zweitwohnsitzes zu berücksichtigen ist [vgl. das jeweilige Beschwerdebegehren, “Werbungskosten für…
5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…
…in Gasthäusern führt für sich allein nicht zu berücksichtigbaren Mehraufwendungen (VwGH 16.3.1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort…
…dass sich der Bw. im Ausland aufgehalten hat. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt anerkennt die Rechtsprechung einen kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwand (Doralt, EStG 4 , § 16, Tz 200). Liegen im Ausland die Verpflegungsmehraufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, dann können nicht…
…stellen, dass sich der Beschwerdeführer im Ausland aufgehalten hat. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt anerkennt die Rechtsprechung nämlich einen kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwand (Doralt, EStG 4 , § 16, Tz 200). Liegen im Ausland die Verpflegungsmehraufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, dann…
…- 5.11.2006) begründeten gleichfalls einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Ab dem sechsten Tag des Aufenthaltes ist daher nur mehr der kaufkraftbedingte Verpflegungsmehraufwand (Differenz zwischen Inlandstagessatz und höherem Auslandstagessatz) zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigenden Verpflegungsmehrkosten für die Auslandsaufenthalte betragen daher € 1.478,80 (fünf…
…unter dem Ansatz der Verordnung BGBl. II 434/2001 idgF liegt. Eine darüber hinaus gehende Berücksichtigung von ("kaufkraftbedingtem") Verpflegungsmehraufwand käme in Betracht, wenn die Lebenshaltungskosten - insbesondere auf die Verpflegung bezogen - in Deutschland tatsächlich höher als in Österreich wären (VwGH 1.9.2015, 2012/15/0119)…
…die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Der Berufung war daher…
12.5.2.3 Krankendiätverpflegung Rz 845: Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (§ 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei | Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids | 70 Euro | Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit…
…aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), VerpflegungsmehraufwandTagesgelder gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26 Z 4 EStG 1988 und Nächtigungsaufwand in Betracht…
…pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagessätze) dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist (siehe dazu…
5.6.7.5 Inlandsreisen Rz 311: Der Werbungskostenabzug für den Verpflegungsmehraufwand beträgt 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) für 24 Stunden. Die Aliquotierung erfolgt stets nach 24-Stunden-Zeiträumen. Diese Frist wird durch jede Reise ausgelöst. Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst…