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UFSL RV/1069-L/041. Heimfahrten einer ledigen Krankenschwester aus der Schweiz 2. Verpflegungsmehraufwand wegen Kaufkraftunterschied 3. Besuch von Fortbildungsseminaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch P.S., vom 29. Oktober 1998 und vom 27. Juni 2000 gegen den Bescheide des Finanzamtes vom 19. Oktober 1998 und vom 14. Juni 2000 betreffend Einkommensteuer 1996 und 1997 sowie Einkommensteuer 1999…

UFSL RV/1069-L/041. Heimfahrten einer ledigen Krankenschwester aus der Schweiz 2. Verpflegungsmehraufwand wegen Kaufkraftunterschied 3. Besuch von Fortbildungsseminaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005Teil 2/3

…ist die Notwendigkeit darüber hinausgehender Heimfahrten nicht zu erkennen. Die steuerlich anzuerkennenden Kosten für Heimfahrten stellt sich daher wie folgt dar (in ATS): [Grafik] [Grafik] 2) Kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwand in den Jahren 1996 und 1997: Eine Reise liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur dann vor…

UFSL RV/1069-L/041. Heimfahrten einer ledigen Krankenschwester aus der Schweiz 2. Verpflegungsmehraufwand wegen Kaufkraftunterschied 3. Besuch von Fortbildungsseminaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005Teil 3/3

Die Bw. hat für das Berufungsjahr 1996 weder im Rahmen der Veranlagung, noch im Berufungsverfahren Kosten für Fachliteratur als Werbungskosten beantragt. Erst der Vorhaltsbeantwortung vom 28. Feb. 2005 ist mittelbar zu entnehmen, dass offenbar Kosten für Fachliteratur geltend gemacht werden sollen. Der Vollständigkeit halber wurde…

BFG RV/1100550/2016Abzugsfähigkeit kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2021

…in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolge. 3. Gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2104 erhob die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers jeweils Beschwerde und beantragte die Berücksichtigung der kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwendungen. Der Beschwerdeführer habe in den Jahren 2013 und 2014 an 143 bzw…

BFG RV/1100130/2014Ermittlung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei einem doppelt-ansässigen Steuerpflichtigen; Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung eines im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemachten kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwandes; Wertung einer Arbeitgeberzahlung als laufender Arbeitslohn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.12.2016Teil 1/2

…solche Kosten seien deshalb nicht zu berücksichtigen, weil der Bf. vom Schweizer Arbeitgeber ein entsprechendes kaufpreisangepasstes Gehalt beziehe. Ein kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwand, der die Gewährung von Differenzwerbungskosten rechtfertigen würde, liege somit nicht vor. Gegen die am 14. Oktober 2013 erlassenen Sachbescheide sowie gegen den mit selben…

BFG RV/1100130/2014Ermittlung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei einem doppelt-ansässigen Steuerpflichtigen; Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung eines im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemachten kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwandes; Wertung einer Arbeitgeberzahlung als laufender Arbeitslohn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.12.2016Teil 2/2

…in Österreich ausgegangen. An das Ergebnis des Verständigungsverfahrens sei das BFG zwar nicht gebunden, es stelle aber ein Indiz für ein Besteuerungsrecht Österreichs dar. Hinsichtlich des kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwands werde auf die im Erkenntnis des VwGH vom 20. Februar 2008, 2005/15/0135, vertretene Rechtsansicht verwiesen…

UFSL RV/1358-L/02Deutsche Progressionseinkünfte, Berechnungsmodus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…Da sich im gegebenen Fall der Zweitwohnsitz jedoch im Ausland befindet, ist ein kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwand anzusetzen. Dieser ist jedenfalls zu schätzen. Es bietet sich konkret der Differenzbetrag zwischen dem Tagesdiätensatz für Österreich zum Taggeldsatz für Reisen nach Deutschland an (siehe auch VwGH vom 11.8…

BFG RV/4100122/2022Werbungskosten iZm im Ausland erzielten Einkünften aus nsA
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.08.2023

…Art ist nämlich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Strittig ist weiters, ob dem Bf ein kaufkraftbedinger Verpflegungsmehraufwand entstanden ist, der als beruflich veranlasst anzusehen ist und damit unter dem allgemeinen Werbungskostenbegriff fällt: Die Kaufkraft des Geldes gibt im Allgemeinen an, welche Menge…

BFG RV/1100363/2013doppelte Haushaltsführung; Überstundenzuschläge; sonstige Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2017

…Ausführungen gegeben war, und konnten folglich die geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit dem weiteren Haushalt in der Schweiz auch nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Zur Frage, ob allenfalls ein kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwand am Ort des Zweitwohnsitzes zu berücksichtigen ist [vgl. das jeweilige Beschwerdebegehren, “Werbungskosten für…

LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…

LStR 2002 Rz 297–2995.6.7 Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…in Gasthäusern führt für sich allein nicht zu berücksichtigbaren Mehraufwendungen (VwGH 16.3.1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort…

UFSG RV/0531-G/02Ein Verpflegungsmehraufwand bei längeren Auslandsaufenthalten (China und Indonesien) kann sich nur aus dem Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem teureren Ausland ergeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2003

…dass sich der Bw. im Ausland aufgehalten hat. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt anerkennt die Rechtsprechung einen kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwand (Doralt, EStG 4 , § 16, Tz 200). Liegen im Ausland die Verpflegungsmehraufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, dann können nicht…

BFG RV/5100835/2009Verpflegungsmehraufwand bei beruflich bedingtem längeren Auslandsaufenthalt; Tages-und Nächtigungsgelder bei Auslandsreisen ("Differenzreisekosten")
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2015

…stellen, dass sich der Beschwerdeführer im Ausland aufgehalten hat. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt anerkennt die Rechtsprechung nämlich einen kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwand (Doralt, EStG 4 , § 16, Tz 200). Liegen im Ausland die Verpflegungsmehraufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, dann…

UFSW RV/2989-W/08Verpflegungsmehraufwand bei weiterem Mittelpunkt der Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…- 5.11.2006) begründeten gleichfalls einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Ab dem sechsten Tag des Aufenthaltes ist daher nur mehr der kaufkraftbedingte Verpflegungsmehraufwand (Differenz zwischen Inlandstagessatz und höherem Auslandstagessatz) zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigenden Verpflegungsmehrkosten für die Auslandsaufenthalte betragen daher € 1.478,80 (fünf…

BFG RV/3100067/2025Doppelte Haushaltsführung eines Profisportlers und Schülers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2025

…unter dem Ansatz der Verordnung BGBl. II 434/2001 idgF liegt. Eine darüber hinaus gehende Berücksichtigung von ("kaufkraftbedingtem") Verpflegungsmehraufwand käme in Betracht, wenn die Lebenshaltungskosten - insbesondere auf die Verpflegung bezogen - in Deutschland tatsächlich höher als in Österreich wären (VwGH 1.9.2015, 2012/15/0119)…

UFSK RV/0329-K/11Berufsbedingte Verpflegungsmehraufwendungen, die im Rahmen einer Auslandstätigkeit dem Arbeitnehmer auf Grund des Bestehens einer Kaufkraftdifferenz erwachsen, stellen Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.04.2012Teil 2/2

…die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Der Berufung war daher…

LStR 2002 Rz 845–84612.5.2.3 Krankendiätverpflegung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

12.5.2.3 Krankendiätverpflegung Rz 845: Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (§ 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei | Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids | 70 Euro | Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit…

LStR 2002 Rz 285–2865.6.5 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), VerpflegungsmehraufwandTagesgelder gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26 Z 4 EStG 1988 und Nächtigungsaufwand in Betracht…

LStR 2002 Rz 3145.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagessätze) dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist (siehe dazu…

LStR 2002 Rz 3115.6.7.5 Inlandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.5 Inlandsreisen Rz 311: Der Werbungskostenabzug für den Verpflegungsmehraufwand beträgt 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) für 24 Stunden. Die Aliquotierung erfolgt stets nach 24-Stunden-Zeiträumen. Diese Frist wird durch jede Reise ausgelöst. Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst…