…gewährleistet ist - im Abrechnungsbescheidverfahren nicht mehr geprüft werden. Dieses Verfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Abgabenfestsetzungen und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist…
…dass die bezeichneten Buchungen auf bestehenden Abgabenfestsetzungen beruhen. Die Beschwerdeführerin macht insoweit nicht geltend, dass hinsichtlich der beschwerdegegenständlichen Buchungen eine unrichtige kassenmäßige Gebarung vorliegen würde. Ebenso wenig wird im Antrag ein seitens der belangten Behörde zu Unrecht nicht berücksichtigtes Erlöschen der betreffenden Lastschriften durch Zahlung…
…dass die Berufung wieder als unerledigt gilt. Allerdings bleibt die BVE bis zur abschließenden Berufungserledigung im Rechtsbestand das heißt, die Rechtsfolgen.somit auch die kassenmäßige Gebarung richten sich nach dem Ergebnis der BVE (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 2719). Ein Teil der Lehre und die Praxis…
…Der Bf. geht in seinen Einwendungen auf diese Feststellung des Finanzamtes nicht ein. Der angefochtene Umsatzsteuerbescheid 2017 spricht nicht über eine kassenmäßige Gebarung ab. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde weder über einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO abgesprochen noch stehen die Wirkungen…
…Bf. eingezahlt wurde. Diese Feststellungen sind unbestritten. Der angefochtene Umsatzsteuer-Jahresbescheid spricht nicht über eine kassenmäßige Gebarung ab. Entgegen dem Beschwerdevorbringen enthält auch der angefochtene Bescheid keine Ausführungen zur kassenmäßigen Gebarung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde weder über einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach …
…ob a) die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben und b) ob die kassenmäßige Gebarung im Zeitraum vor dem 16.01.2002 bezogen auf die Vereinbarung vom 15.02.2002 ihren richtigen Niederschlag gefunden hat…
…neben anderen unstrittigen, folgende nunmehr strittige Feststellungen die vom Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheiden zugrunde gelegt wurden: Tz. 17) Feststellungen zu den Aufzeichnungen a) Kassa Die kassenmäßige Gebarung der Jahre 1985 und 1986 besteht aus einer unvollständigen Sammlung von Spesenbelegen. Bareingänge, ob Fremdgelder oder Honorare…
… 299 BAO auf, da für einen derartigen Aufhebungsbescheid keine rechtliche Handhabe bestand, weil die aufgehobenen Umsatzsteuer-Jahresbescheide nicht über eine kassenmäßige Gebarung absprechen bzw abgesprochen haben. Mit den aufgehobenen USt-Jahresbescheiden wurde weder über die Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO abgesprochen - in Parenthese sei…
…umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es werde also auch die Prüfung und Darstellung der Ergebnisse verlangt, ob die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenfestsetzung (nicht aber die Abgabenfestsetzung selbst) und die entsprechenden Gutschriften bei verminderten Festsetzungen kassenmäßig ihren…
…des § 214 Abs. 1 sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Gemäß Abs. 4 sind Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekannt gegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen, soweit…
…23.096,48 € verrechnet, der sich dadurch mit diesem Tag auf 19.023,13 € reduzierte. Die Gebarungsdaten zum Abgabenkonto des Berufungswerbers lassen im gegebenen Zusammenhang erkennen, dass die Einkommensteuer- und Umsatzsteuergutschriften für 2006 ausnahmslos auf angemeldete Konkursforderungen verrechnet wurden. Hinsichtlich der Einkommensteuergutschrift 2006…
…entrichtet worden. Diese Zahlung sei von der Bf. daher "als gewidmete Zahlung für Mineralölsteuerbeträge angesehen" worden. Die kassenmäßige Abwicklung sei am 1. Jänner 1995 für das Hauptzollamt Wien nicht klar ersichtlich gewesen, weshalb diese unter Zuhilfenahme der Unterlagen des steuerlichen Vertreters rekonstruiert worden sei. Bei…
…entrichtet worden. Diese Zahlung sei von der Bf. daher "als gewidmete Zahlung für Mineralölsteuerbeträge angesehen" worden. Die kassenmäßige Abwicklung sei am 1. Jänner 1995 für das Hauptzollamt Wien nicht klar ersichtlich gewesen, weshalb diese unter Zuhilfenahme der Unterlagen des steuerlichen Vertreters rekonstruiert worden sei. Bei…
…dieser Vorauszahlungsschuld resultierenden Veranlagungsgutschrift auch der Anspruch des Abgabepflichtigen auf Gutschrift dieser Vorauszahlungsschuld eine Insolvenzforderung und damit eine Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung des Finanzamtes gegen diese Einkommensteuergutschrift zulässig. Es handle sich dabei lediglich um die kassenmäßige Verrechnung bereits vor Insolvenzeröffnung entstandener Ansprüche und Gegenansprüche (vgl…
…Berufungsvorentscheidung vom gleichen Tag festgesetzte Einkommensteuergutschrift für 1988 (189.736 ATS = 13.877,65 €) verbucht und die kassenmäßige Rückübertragung dieses Betrages in die laufende Gebarung vorgenommen wurde. Bei dieser Sachlage kann von einer Entrichtung der Einkommensteuer 1988 durch die Zahlung vom 11.2…
…und die Darstellung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenfestsetzung (nicht aber die Abgabenfestsetzung selbst) und die entsprechenden Gutschriften bei verminderten, Festsetzungen kassenmäßig ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte schlechthin zu entscheiden. vgl. dazu Stoll…
…hat, also vor allem rechnungsmäßig richtig vollzogen ist. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist hingegen nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides, sie wird vorausgesetzt. Mit dem Abrechnungsbescheid ist - wie oben ausgeführt - über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich, dass…
…gewährleistet ist - im Abrechnungsbescheidverfahren nicht mehr geprüft werden. Dieses Verfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Abgabenfestsetzungen und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist…
…Bekämpfbarkeit gewährleistet sei - im Abrechnungsverfahren nicht mehr geprüft werden. Dieses Verfahren habe sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Abgabenfestsetzungen und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden hätten. Mit dem Abrechnungsbescheid werde darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen…
…gewährleistet sei – im Abrechnungsbescheidverfahren nicht geprüft werden dürfe. Dieses Verfahren habe sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Abgabenfestsetzungen und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden hätten. Mit dem Abrechnungsbescheid werde darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen sei…