…sei die angenommene Lebensdauer der Ausbauteile zu kurz angesetzt worden. Das Gutachten sei daher als Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ungeeignet und sei weiter von der gesetzlichen Abschreibung in Höhe von 1,5% der Herstellungskosten auszugehen. Nach entsprechender Kürzung der Abschreibung für Abnutzung stellte es die…
…Jahre 1999 bis 2004 und der Einbringung der VfGH-Beschwerde hinsichtlich des Jahres 2005 durch die Bw. Des Weiteren liege seit Beginn der Vermietung dem FA ein Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer der betreffenden Gebäude vor, welches dem FA seit Beginn der Vermietungstätigkeit bekannt sei…
…Des Weiteren liege, wie bereits dargestellt sei, ein Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer mit 4% Abschreibungssatz "des betreffenden Gebäudes" vor, über das das FA seit Beginn der Vermietung in Kenntnis gesetzt gewesen sei. Für das Jahr 2005 sei derzeit noch die Entscheidung hinsichtlich der VfGH…
…folgt: "Baujahr 1939, Alter des Objektes 68 Jahre, Lebensdauer 78 Jahre, Restlebensdauer 10 Jahre". Damit ist der Nachweis einer kürzeren (Rest)Nutzungsauer als der gesetzlichen vermuteten nicht gelungen. Das Sachverständigengutachten stellt zwar Mängel am Bau- und Erhaltungszustand fest, enthält aber keinerlei Ausführungen darüber, ob und…
…des Bf. vorgelegten Sachverständigengutachtens mangelt es jedoch an genau jenen Angaben zum Bauzustand, welche entsprechend der Rechtsprechung erforderliche wären, um von einer kürzeren Nutzungsdauer als jener von 66,67 Jahren ausgehen zu können. Wie bereits oben ausgeführt, enthält das vorgelegte Gutachten zwar Feststellungen, dass die…
…S 81.408,- errechnet. Das im Jahr 2003 vorgelegte Schätzungsgutachten des D wurde vom Finanzamt auch für das Jahr 2001 als nicht tauglich für die Anerkennung einer kürzeren Nutzungsdauer angesehen. Gegen diesen Feststellungsbescheid betreffend das Jahr 2001 erhob die Bw. Berufung und beantragte die AfA…
…darauf hingewiesen wurde, dass es sich beim vorgelegten Schätzungsgutachten lediglich um die Ermittlung des Verkehrswertes gehandelt habe und damit nicht für die Berücksichtigung einer kürzeren Nutzungsdauer herangezogen werden könne, die Berechnung "technische Lebensdauer abzüglich Alter des Objektes" nicht ausreichend sei und ohne Vorlage eines Schätzungsgutachtens…
…der Fall. Aus der Sicht des steuerlichen Vertreters müsste das "fiktive Baujahr" des Mietobjektes zwischen 1970 und 1975 liegen, denn durch die getätigten Investitionen werde eine verlängerte wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht. Die Restnutzungsdauer errechne sich daher nicht nur aus der angenommenen Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, sie…
…beantragt, an Stelle des gesetzlich vermuteten AfA-Satzes von 1,5% einen solchen von 2% zu gewähren, ohne die kürzere Nutzungsdauer durch Vorlage eines geeigneten Gutachtens zu belegen. Diesem Antrag ist das Finanzamt bereits in den angefochtenen Bescheiden gefolgt. Es hat sich dabei auf Rz…
…Ross - Brachmann - Holzner, aoaO, 255 und 261), enthält das Gutachten dazu keine (detaillierten) Ausführungen. Während für Zwecke einer kürzeren Nutzungsdauer ein entsprechender Nachweis über den Bauzustand zu erbringen ist (VwGH 20.11.1996, 94/15/0132), wird dieser im Gutachten auf Seite 10 lediglich pauschal…
…BFG vom 12.11.2015, RV/5101378/2015). Zumal sich im gegenständlichen Fall das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung eingehend mit dem Gutachten auseinandersetzte und festhielt, woran es für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer mangelte, wäre es dem Bf. unbenommen geblieben, seine Vorbringen entsprechend zu konkretisieren…
…ATS 49.280,-- anzuerkennen. Die Anschaffung dieses Instruments erfolgte im Juni 1989, der Absetzung für Abnutzung wurde eine Nutzungsdauer mit 35 Jahren zu Grunde gelegt. Diese Berufung wurde wie folgt begründet: Die in Rede stehende Violine aus dem 18. Jahrhundert werde insbesondere für die Aufführungspraxis…
…für eine genauere Beurteilung müssten Setzungsberechnungen auf Grundlage der vom Statiker anzugebenden Fundamentlasten durchgeführt werden. Das Finanzamt beurteile dieses Vorbringen als spekulativ und ungeeignet, eine kürzere Nutzungsdauer zu rechtfertigen. Soweit vorgebracht worden wäre, die Halle unterliege im Vergleich zu einem bewohnten Objekt einer zusätzlichen Abnutzung…
…würden. Zusätzlich erfolgten bei Bedarf auch Untersuchungen an Samstagen. Bei Mehrschichtbetrieben sei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kürzer (VwGH 17.12.1952, 2921/50). Beim Magnetresonanztomograf Magnetom handle es sich ebenso wie beim Somatom um eine Computeranlage. Der Magnetom sei ein Untersuchungsgerät mit sehr langer Messdauer. Die…
…ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Der AfA-Satz von 1,5 % entspricht einer Nutzungsdauer von rund 67 Jahren. Eine kürzere Nutzungsdauer ist im Regelfall mittels eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Für die Behörde besteht zwar keine…
…a):Die Begründung des ESt- Bescheides 2021 verweist auf die Begründung des Bescbeides 2020 . In der Begründung für den Einkommensteuerbescheid 2020 wurde folgendes ausgeführt: Der Nochweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann nicht rückwirkend erfolgen. Das 2021 erstellte Gutachten wird deshalb nicht für einen Nachweis eines gegenüber …
…technische Gebäudenutzungsdauer der Lager- und Produktionshalle ***Objekt*** auszuführen, dass dieses nicht geeignet war, den Nachweis für das Vorliegen einer kürzeren als die gesetzlich vermutete Nutzungsdauer zu erbringen. Die fehlende Eignung ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass der Sachverständige ***SV*** laut seinen Aussagen in der…
… 293b BAO vorliegen, sowie ob dem Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) andererseits der Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden gelungen ist, und somit eine höhere Absetzung für Abnutzung (in der Folge kurz: AfA) zusteht. Im Rahmen der Einkommensteuererklärungen 2016 (datierend mit 02.05.2018…
…betreffend die Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage wiederholt. 6. In der Begründung zur abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 5.3.2014 stützte sich die Abgabenbehörde darauf, dass die objektive Möglichkeit der Nutzung eines Wirtschaftsgutes entscheidend sei. Laut Herstellerangaben seien Photovoltaikanlagen zumindest 20 Jahre betriebsfähig. Eine kürzere Nutzungsdauer sei vom…
…wie oben ausführlich dargelegt wurde. Die Privatgutachten sind weder schlüssig noch nachvollziehbar. Die Beweismittel konnten nicht anerkannt werden und somit konnte auch keine kürzere Nutzungsdauer bzw. ein geringerer Grund- und Bodenanteil geltend gemacht werden. Zum Einwand des mangelnden Parteiengehörs wird noch zusätzlich ausgeführt: Der Partei…