…Lizenzgebühren, die an in Österreich ansässige steuerbefreite gemeinnützige Vereinigungen fließen, dürfen gemäß Artikel XI DBA-Japan in Japan einer mit 10% begrenzten Quellenbesteuerung unterzogen werden. Diese Steuer ist gemäß Artikel XIX des Abkommens auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die japanischen Lizenzgebühren entfällt. Wird…
…neue Steuer (Special Corporation Tax for Defense) eingeführt, die zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben wird. Bei der Special Corporation Tax for Defense handelt es sich gemäß Artikel 2 Abs. 4 DBA Japan, BGBl. III Nr. 167/2018, um eine im Wesen der japanischen Körperschaftsteuer ähnliche Steuer…
…Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um eine der japanischen Körperschaftsteuer dem Wesen nach ähnliche Steuer, die neben der bereits bestehenden Steuer erhoben wird. Die Steuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. Bundesministerium für Finanzen, 4. Februar 2015
Die neuen japanischen Steuern (Special Income Tax for Reconstruction und Special Corporation Tax for Reconstruction) sind der japanischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wesensgleich und fallen in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. In Japan wurden mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 zwei neue Steuern (Special Income…
…war auch zwischen den Parteien zu keinem Zeitpunkt strittig. Das Bundesfinanzgericht konnte ihn daher bedenkenlos seiner Entscheidung zugrunde legen. Dass die Bf. den vom Leistungsempfänger an die japanische Steuerverwaltung entrichteten Betrag erstattet hätte, hat die Bf. trotz diesbezüglicher Vorhalte durch die Abgabenbehörde in der Beschwerdevorentscheidung…
…2005 und 2006 vom 10.10.2008 wurden die nicht erklärten Einnahmen aus Japan - wie in oben stehender Tabelle ausgewiesen - bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit angesetzt und die hierfür geleistete japanische Quellensteuer angerechnet. Der Bw. beantragte durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 27…
…wie beantragt, € 10.463,20 betragen. Die Bemessungsgrundlage für die japanische Steuer betrage laut vorgelegten japanischen Unterlagen JPY 9.510.919 (= 4.343.208 YPN + 5.167.711 YPN), das seien umgerechnet € 80.595,53. Dies ergäbe nach Abzug der Werbungskosten bei…
Errichtet eine japanische Investorengruppe in Österreich eine Holdinggesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, einen 25%igen Anteil an einer ostafrikanischen Fabrik zu halten, die in der Rechtsform einer Société à Responsabilité Limitée, sonach in einer der österreichischen GmbH vergleichbaren Rechtsform, betrieben wird, dann sind keine Gründe…
…Rz 4). Schließlich halten Tschiderer/Mayr/Kanduth.Kristen in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakonik, UStG-ON 2.04, § 6,Rz 879, zur Steuerbefreiung des § 6 Abs. 4 Z 9 UStG (Geringfügige Gegenstände) fest, dass der Warenwert der Kaufpreis inklusive allfälliger ausländischer Abgaben, jedoch ohne Verpackungs-…
…finanzamtlich in Österreich erfasst und dies der österreichischen Projektgesellschaft, die die Aufträge an die japanische Gesellschaft erteilt hat, mitgeteilt, dann entfällt für die Projektgesellschaft nach Maßgabe von Abs. 20, 4. Punkt, des Erlasses AÖF Nr. 127/2006, die Steuerabzugsverpflichtung nach § 99 EStG 1988. Bundesministerium für…
…der auf diese durch Steueranrechnung begünstigten Auslandseinkünfte entfällt. Aus dem Vorhergesagten folgt, dass der Betrag von S 1,15 Mio im Einkommen von S 2 Mio. nicht enthalten sein kann, sodass nach der geltenden Rechtslage keine Möglichkeit für eine Anrechnung der japanischen Steuer gegeben ist.…
…jenem Veranlagungsjahr, in welchem die positiven ausländischen - im Beschwerdefall handelte es sich um japanische - Einkünfte in das in Österreich zu erfassende Einkommen einfließen, auf Grund von negativen Einkünften oder von anderen einkommensmindernden Positionen das Einkommen so niedrig ist, dass sich keine österreichische Steuer ergibt, die…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine US-Delaware Limited Partnership bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73…
…jenem Veranlagungsjahr, in welchem die positiven ausländischen - im Beschwerdefall handelte es sich um japanische Einkünfte - in das in Österreich zu erfassende Einkommen einfließen, auf Grund von negativen Einkünften oder von anderen einkommensmindernden Positionen das Einkommen so niedrig ist, dass sich keine österreichische Steuer ergibt, die…
…die Gewinne dieser japanischen Gesellschaft und damit auch die für die Künstlerüberlassung gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Diese Abkommensauslegung beruht auf einer vom deutschen Bundesfinanzhof vertretenen Rechtsauffassung (BFH v. 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828). Der Steuerabzug kann hiebei in unmittelbarer Anwendung…
…transparente Behandlung der japanischen Investmentfonds erforderlich. Andererseits wäre zusätzlich eine listenmäßige Erfassung der in den qualifizierten Drittstaaten mit günstigerem Steuersatz ansässigen Anteilsinhaber nötig (unter Anschluss der erwähnten Ansässigkeitsbescheinigungen), wobei in dieser Liste die Differenzsteuerbeträge (also die zusätzlich zur Grundrückerstattung von 5%-Punkten anfallenden Steuerbeträge) zusammenzufassen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stefanie Gundacker, Steuerberaterin, 3382 Lossdorf, Bahnhofstraße 21, vom 13. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vom 29. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende und die weiteren Mitglieder über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Körperschaftsteuer sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für die Jahre 1996 bis 2000 entschieden: 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Festsetzung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Der Berufung wird…
…steuerliche Ergebnis des operativen Geschäftsbetriebes der vormaligen A-AG nunmehr der B-GmbH als Rechtsnachfolger zuzuordnen. Soweit die Beschwerdepunkte den übernommenen Geschäftsbetrieb betreffen, ist die B-GmbH auch Rechtsnachfolger in den anhängigen Beschwerdeverfahren. Dies betrifft, wie die Bf. zutreffend ausführte, jedenfalls die Beschwerdepunkte "Anrechnungsvortrag japanische…