…KG-Betriebstätten nicht ungünstiger behandelt zu werden als eine österreichische Kapitalgesellschaft. Da österreichische Kapitalgesellschaften die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die US-Kapitalgesellschaft gelten. …
…oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft vergleichbar ist und nach dem Recht eines Staates des europäischen Wirtschaftsraumes errichtet ist, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht (das ist derzeit nur Norwegen). Rz 44: Beteiligungserträge von anderen ausländischen Körperschaften (vor allem Drittstaaten), die mit inländischen § 7 Abs…
…Privatstiftungen eingeschlossen) die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG in Anspruch nehmen können und zwar auch dann, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die deutschen juristischen Personen hinsichtlich der den inländischen KG-Betriebstätten zugehenden Beteiligungserträge gelten (ähnlich EAS…
…zugeflossen ist. Ebenso werden die damit zusammenhängenden Spesen gesondert erfasst, jedoch in der Ertragsrechnung von den Bruttodividenden abgezogen. 3.2.4.1.2.1.1.1. Inländische Dividenden Rz 336: Inländische Beteiligungserträge sind gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG 1988 steuerfrei. Eine…
…inländischen § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilden (§ 94 Z 11 EStG 1988) Rz 7775: Die Befreiung umfasst in sachlicher Hinsicht Ausschüttungen sowie ausschüttungsgleiche Erträge aus in- und ausländischen Investmentfonds und § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilden, soweit die Erträge aus Beteiligungserträgen…
…der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden dürfen. Wenn daher inländische Beteiligungserträge nach der Bestimmung des § 10 KStG 1988 grundsätzlich steuerfrei bleiben, können damit in direktem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende…
…27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 handelt und Kapitalertragsteuer einzubehalten war (§ 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988, Inländische Beteiligungserträge und Zuwendungen an Privatstiftungen, siehe Rz 7966), es sich um Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, BGBl. I Nr. 33/2004, handelt…
…Zeitpunkt des Steuerabzugs die Fälligkeit der Kuponauszahlung gegenüber dem Kuponinhaber maßgeblich. Die Fälligkeit von Kapitalerträgen aus Wertpapierpensionsgeschäften sowie aus Wertpapierleihegeschäften richtet sich nach den bei Abschluss festgelegten Bedingungen, bei Wertpapierpensionsgeschäften ohne unterdrücktem Kupon nach der Kuponfälligkeit. Inländische Beteiligungserträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird…
…Körperschaftsteuer fallen; Rz 96: aus Anteilscheinen an Fonds, die Anteilscheine an anderen Fonds halten, wobei mehrfach durchgeleitete inländische Beteiligungserträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG 1988 und ausländische Beteiligungserträge im Sinne des § 13 Abs. 2 KStG 1988 steuerfrei bleiben, und…
…die Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Beteiligungserträge gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. Die Steuerfreistellung sei unter Hinweis auf die geltende Bestimmung des § 10 KStG 1988 abgelehnt worden. Diese Ablehnung sei aus den nachstehend angeführten Gründen rechtswidrig: (1) Gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 seien inländische Beteiligungserträge und…
…die Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Beteiligungserträge gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. Die Steuerfreistellung sei unter Hinweis auf die geltende Bestimmung des § 10 KStG 1988 abgelehnt worden. Diese Ablehnung sei aus den nachstehend angeführten Gründen rechtswidrig: (1) Gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 seien inländische Beteiligungserträge und…
… Veranlagungsjahr 2015 - KZ 702 Zuwendungen nicht eingetragen; Veranlagungsjahr 2017- Inländische samt ausländischer KESt im neuerlassenen Bescheid 2017 als "einbehaltenen Steuerbeträge" "angerechnet", aber kein ersichtlicher Ausweis von allfälligen steuerbefreiten oder steuerpflichtigen ausländischen Beteiligungserträge in der Erklärung 2017; Veranlagungsjahr 2015 - angeführte Beträge laut Beiblatt der steuerlichen Vertretung…
…für den Zeitraum 2006 Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer [KESt]). Die KESt ist somit eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Steuerschuld entsteht gemäß § 4 Abs 2 lit a Z 3 BAO im Zeitpunkt des Zufließens. Inländische Beteiligungserträge werden gemäß …
…berühren steuerbefreite inländische Beteiligungserträge den Verlustvortrag nicht, d. h. es kann daher der gesamte Verlust in Folgeperioden die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindern. Vergleicht man dies mit dem Anrechnungssystem bei Drittlandportfoliodividenden so reduziert die ausländische Dividende den Verlustvortrag, somit den Verlustvortrag der inländischen empfangen Gesellschaft und es entfällt…
…Aktien) sind inländische Beteiligungserträge. Werden diese dem inländischen Fruchtgenussberechtigten zugerechnet, ist es konsequent auch die Beteiligungsertragsbefreiung dem Fruchtgenussberechtigten zu gewähren. Eine unmittelbare Beteiligung wird von § 10 KStG für die inländische Schachtelbefreiung nicht verlangt (nur die KESt-Befreiung setzt eine solche voraus). Die Beteiligungsertragsbefreiung der Ausschüttungserträge…
29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
…Tochter-Richtlinie bietet somit keinen Ansatzpunkt für eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von inländischen und ausländischen Dividenden, da sie gegen höherrangige Grundfreiheiten nicht verstoßen darf. Kohärenz und Gesamtsteuerbelastung Auch die steuerliche Gesamtbelastung ist als Rechtfertigungsgrund für eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit nicht geeignet: Die Beteiligungsertragsbefreiung wurde eingeführt…
…dass jene Gewinnteile, die den schweizerischen Kommanditisten als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) zufließen und hinsichtlich derer nach § 98 EStG ein inländischer Besteuerungsanspruch besteht (Hypothekarzinsen), gemäß Artikel 11 des DBA-Schweiz zu behandeln sind, so dass der österreichische Besteuerungsanspruch auf 5% des Betrages der Kapitalerträge eingeschränkt…
Für die Beantwortung der Frage, ob eine nach maltesischem Recht errichtete Limited Company einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so dass die österreichische Gesellschaft für deren Gewinnausschüttungen nach Österreich die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG in Anspruch nehmen kann, ist eine rechtsvergleichende Untersuchung anzustellen, die im Rahmen…
…D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hierbei…