…Begriff derart definiert, dass dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf bestimmte Zeit gegen Vergütung das Recht eingeräumt wird, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen als ob er dessen Eigentümer wäre und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen. (EuGH 4.10.2001, C-326…
…gerichtlichen Übergabe (Einantwortung) der Erbschaft alle für Einen und Einer für Alle (§ 550 ABGB). Niemand darf eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen. Das Erbrecht muss vor Gericht verhandelt und von demselben die Einantwortung des Nachlasses, das ist, die Übergabe in den rechtlichen Besitz, bewirket werden (…
…Gegenständen und den Kennzeichen. In einer Stellungnahme vom 4.8.2016 gab der Eigentümer der Waren an, dass er der Firma ***D*** den Auftrag erteilt habe, sein Umzugsgut von der Schweiz nach Deutschland zu bringen. Um die gegenständlichen Waren wieder in Besitz nehmen zu können…
…Ereignisses. (§ 12 Abs.1 Z 1 lit.a ErbStG) Die Erbantrittserklärung stellt zivilrechtlich die verbindliche Erklärung dar, die Erbschaft in Besitz nehmen zu wollen. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel (z.B. Erwerb…
…unmittelbare Handlungen an der Sache selbst sichtbar zum Ausdruck gebracht, dass der Wille des Berufungswerbers darauf gerichtet war, die Liegenschaften in seinen Besitz zu nehmen. Auch die Geschenkgeber haben mit diesen Handlungen zum Ausdruck gebracht, dass die Liegenschaft von ihnen an den Berufungswerber übertragen worden…
…Zuwendung erst ausgeführt ist, wenn die Liegenschaft in den Besitz des Erwerbers übergeht. Aus § 312 ABGB lässt sich entnehmen, dass der Besitz an unbeweglichen Sachen nur dann erlangt wird, wenn der Wille desjenigen, der eine solche Sache in Besitz nehmen will, durch konkrete und unmittelbare…
…der Vermietung von Grundstücken im umsatzsteuerlichen Sinn dahin gehend definiert, dass dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (EuGH 6. 12. 2007…
…weder eine Wertsicherungsklausel noch eine Kautionsvereinbarung. Allerdings ist vorgesehen, dass der Vermieter in bestimmten Fällen, u.a. wenn der Mieter mehr als 14 Tage mit Zahlungen in Verzug ist, das Objekt in Besitz nehmen kann, wodurch das Mietverhältnis endet. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zum Mietverhältnis…
…10. September 2001, erworben, weil die Erbserklärung (Erbantrittserklärung) zivilrechtlich die verbindliche Erklärung darstellte, die Erbschaft in Besitz nehmen zu wollen; dies, obwohl er ihr Eigentum erst mit der Einantwortung erlangt. Mit dieser unwiderruflichen Erklärung ist der Erwerb durch Erbanfall erbschaftsteuerrechtlich vollzogen (VwGH 28.11.1968…
…Im Hinblick auf das gesamte Vorbringen des Bf. im Rechtsmittelverfahren ist festzustellen: Die Erbantrittserklärung stellt zivilrechtlich die verbindliche Erklärung dar, die Erbschaft in Besitz nehmen zu wollen. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel …
…Im Hinblick auf das gesamte Vorbringen des Bf. im Rechtsmittelverfahren ist festzustellen: Die Erbantrittserklärung stellt zivilrechtlich die verbindliche Erklärung dar, die Erbschaft in Besitz nehmen zu wollen. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel …
…Im Hinblick auf das gesamte Vorbringen des Bf. im Rechtsmittelverfahren ist festzustellen: Die Erbantrittserklärung stellt zivilrechtlich die verbindliche Erklärung dar, die Erbschaft in Besitz nehmen zu wollen. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel …
…über das Mietobjekt und sie üben diese selbst oder durch einen (gesetzlichen) Vertreter aus (vgl. BFH 19.11.2003, IX R 54/00). Das In-Besitz-Nehmen und Verwalten des Bestandobjektes ist erforderlich. Unterbleiben diese Tätigkeiten, ist das Bestandobjekt jedenfalls nicht dem Fruchtnießer zuzurechnen (vgl…
…Sache in Besitz nehmen will, durch konkrete und unmittelbare Handlungen an der Sache selbst sichtbar zum Ausdruck kommt (VwGH 4.11.1971, 1329/70). Anders gelegen ist der Fall, wenn im (Schenkungs)Vertrag beide Vertragspartner erklären, dass die Übergabe und Übernahme bereits stattgefunden haben; in…
… 312 ABGB lässt sich entnehmen, dass der Besitz an unbeweglichen Sachen nur dann erlangt wird, wenn der Wille desjenigen, der eine solche Sache in Besitz nehmen will, durch konkrete und unmittelbare Handlungen an der Sache selbst sichtbar zum Ausdruck kommt. Entgegen der Ansicht des Bw…
…Aus § 312 ABGB lässt sich entnehmen, dass der Besitz an unbeweglichen Sachen nur dann erlangt wird, wenn der Wille desjenigen, der eine solche Sache in Besitz nehmen will, durch konkrete und unmittelbare Handlungen an der Sache selbst sichtbar zum Ausdruck kommt (VwGH 4.11.1971…
…Aus § 312 ABGB lässt sich entnehmen, dass der Besitz an unbeweglichen Sachen nur dann erlangt wird, wenn der Wille desjenigen, der eine solche Sache in Besitz nehmen will, durch konkrete und unmittelbare Handlungen an der Sache selbst sichtbar zum Ausdruck kommt (VwGH 4.11.1971…
…erhoben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 797 ABGB darf niemand eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen. Das Erbrecht muss vor Gericht verhandelt und von demselben die Einantwortung des Nachlasses, das ist, die Übergabe in den rechtlichen Besitz, bewirkt werden. Kam es ( wegen Geringfügigkeit des…
…797 ABGB: Niemand darf eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen. Das Erbrecht muß vor Gericht verhandelt und von demselben die Einantwortung des Nachlasses, das ist, die Übergabe in den rechtlichen Besitz, bewirkt werden. Dies bedeutet aber (in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der herrschenden Lehre…
…über das Mietobjekt und sie üben diese selbst oder durch einen (gesetzlichen) Vertreter aus (vgl. BFH 19.11.2003, IX R 54/00). Das In-Besitz-Nehmen und Verwalten des Bestandobjektes ist erforderlich. Unterbleiben diese Tätigkeiten, ist das Bestandobjekt jedenfalls nicht dem Fruchtnießer zuzurechnen (vgl…