…Ausgaben begehrenden Steuerpflichtigen gehen (vgl. VwGH 7.12.1988, 88/13/0009). Bezüglich des Fremdvergleichs ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" maßgeblich. Es ist also zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zugrunde liegt. Es ist dabei ein Vergleich mit…
…Maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" (VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Dieses Kriterium ist aus Sicht des erkennenden Gerichts gegenständlich nicht erfüllt. Zwar überwiegen die geltend gemachten Personalaufwendungen die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit im Gegensatz zum vorherigen Beschwerdezeitraum nicht mehr…
…dem üblichen Verhalten einander fremd gegenüberstehender Personen bei vergleichbaren Leistungsbeziehungen (VwGH 1.12.1992, 92/14/0149). Maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" (VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Dieses Kriterium ist aus Sicht des erkennenden Gerichts gegenständlich nicht erfüllt. Der Bf…
…Liegenschaft nicht aktenkundig gewesen. Bei einem Fremdvergleich sei das übliche Verhalten von Fremden in vergleichbarer Situation zugrunde zu legen. Bei Bebauung eines Grundstückes durch eine vom Grundstückseigentümer abweichende Person sei die entgeltliche Einräumung eines Baurechtes die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis. Es widerspreche der Lebenserfahrung…
…und - verwendung zulässt, wobei entsprechende Zweifel an der steuerlichen Tragfähigkeit zu Lasten des die Ausgaben begehrenden Steuerpflichtigen gehen (vgl. VwGH 07.12.1988, 88/13/0009). Bezüglich des Fremdvergleichs ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" maßgeblich. Es ist zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein…
…eine kleinere Wohnung im 3. Stock. Die Vorschreibung zumindest des Richtwertzinses für die 132 m2 große Wohnung wäre nach dem MRG jedenfalls zulässig und stellt die Mindestvoraussetzung für die Annahme der Fremdüblichkeit dar. Für den Fremdvergleich maßgeblich ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis (VwGH…
…für abgrenzbare Gehalts- bzw. Bezugsbestandteile wie z.B. etwa neben dem laufenden Bezug vereinbarte Bonuszahlungen und Umsatzbeteiligungen. Für die Fremdüblichkeit ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich. Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden Personen vorzunehmen, wobei von deren üblichem…
…Fremdvergleich ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich. Hinsichtlich der individuellen Anpassung an die Wünsche der Mieterin ist zu erwähnen, dass es nicht marktunüblich ist, dass der zukünftige Mieter in die Planung einbezogen wird. Es wäre geradezu lebensfremd, wenn ein Gebäude im Hinblick auf…
…Einem Kaufpreis, der mit einem Wert von rund 14% aller T Erträge festgesetzt wurde, kann bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt eine im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis nicht abgesprochen werden, zumal die verbleibenden 86 % einen Wert darstellen, der auch der von der Bw getätigten Aufbauleistung…
…einem unklaren Vertragsverhältnis auszugehen ist. Fremdvergleich Maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" (VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Es ist zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zugrunde liegt; im letzten Fall ist die Ernsthaftigkeit der Leistungsbeziehung zweifelhaft…
…nahen Angehörigen kommt der Unabhängige Finanzsenat zu dem Ergebnis, dass der Gesellschaftsvertrag und der damit im Zusammenhang stehende Fruchtgenussvertrag unter familienfremden Personen in dieser Form und mit diesem Vertraginhalt nicht abgeschlossen worden wären: Maßgeblich ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis. Es ist zu hinterfragen…
…angemessener Leistungsaustausch oder aber das Naheverhältnis zugrunde liegt; im zweitgenannten Fall ist die Ernsthaftigkeit der Leistungsbeziehung zweifelhaft. Es ist ein Vergleich mit dem üblichen Verhalten einander fremd gegenüber stehender Personen bei vergleichbaren Leistungsbeziehungen anzustellen. Maßgeblich ist dabei die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis (Doralt, aaO…
…4 EStG) zu qualifizieren ist. Diese Tatfrage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter Anstellung eines Fremdvergleiches zu lösen. Maßgebend ist dabei die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis (VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Es ist ein Vergleich mit dem üblichen Verhalten einander…
…Werkverträge des Bw. betrafen. ad c): Hinsichtlich des Kriteriums des Fremdvergleiches ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich. Es ist zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zugrunde liegt; im letzten Fall ist die Ernsthaftigkeit der Leistungsbeziehung zweifelhaft. Es ist…
…andererseits aber in den Jahren 1993 bis 1998 S 7 Mio. an Krediten oder Darlehen einräumte. Ebenso erweist sich - gemessen an der im allgemeinen Wirtschaftsleben geübten Praxis - die Vorgangsweise hinsichtlich der Indexanpassungen als fremdunüblich. Ein fremder Vermieter wird ab dem maßgeblichen Stichtag die höhere Miete…
…angemessener Leistungsaustausch oder aber das Naheverhältnis zugrunde liegt; im zweitgenannten Fall ist die Ernsthaftigkeit der Leistungsbeziehung zweifelhaft. Es ist ein Vergleich mit dem üblichen Verhalten einander fremd gegenüber stehender Personen bei vergleichbaren Leistungsbeziehungen anzustellen. Maßgeblich ist dabei die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis (Doralt, aaO, …
…auch deshalb, weil die Gesellschaft immer im Familienbesitz war, ein erhöhtes Vertrauen im Hinblick auf die Ernsthaftigkeit des Mietverhältnisses und die Zahlungsehrlichkeit zwischen Mieter und Vermieter bestanden hat. Dennoch ist bei einem Fremdvergleich die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich und somit zu hinterfragen, ob…
…ist eine bekannte, im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis, bestimmten Personen, seien es Familienangehörige oder "normale" Kunden, Preisnachlässe zu gewähren. Überhöhte Preisnachlässe, die nicht fremdüblich wären, wären bei der Steuerberaterin bei den Einnahmen hinzuzurechnen. Dies ist jedoch im vorliegenden Fall nicht zu untersuchen. Die Erstellung einer…
…hätten sich "am Markt" kennengelernt. Der Vertrag würde unter den gleichen Bedingungen auch mit jedem anderen "fremden Dritten" geschlossen werden. Es sei für einen Fremdvergleich die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich (Quantschnigg-Schuch, RZ 50). Seit ca. 1 Jahr seien weitere Verkäufe am freien…
…EStG-Kommentar, Rz 160 zu § 2). Bezüglich des Fremdvergleichs ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" maßgeblich. Es ist zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zu Grunde liegt. Es ist dabei ein Vergleich mit dem üblichen Verhalten einander fremd gegenüber…