7. Humanitäre Befreiungen 7.1. Waren für Organisationen der Wohlfahrtspflege (C20) 7.1.1. Warenkreis Abgabenfrei ist die Einfuhr von lebenswichtigen Waren, die von einer begünstigten Organisation zur unentgeltlichen Verteilung an Bedürftige eingeführt werden; als lebenswichtig gelten Waren, die zur Befriedigung des unmittelbaren Bedarfs von…
…Vergünstigungen nach dem NAG nicht in Anspruch nehmen könne, weshalb sie verpflichtet gewesen wäre, die Entscheidung über den Antrag im Ausland abzuwarten. Es lägen keine humanitären Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung vor. IdF wurde die Bw. mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K nach § 53 Abs…
…indem er ein mj Kind mit der Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates wie einen unbegleiteten Minderjährigen, dem Asylstatus oder ein humanitäres Bleiberecht zuerkannt wurde, behandelt hat. Ein vom Unionsrecht nach Art 21 AEUV und Art 7 Abs 1 lit b RL 2004/38 verliehenes Aufenthaltsrecht bewirkte…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 7. November 2018 wurde der Beschwerdeführerin (Bf.), einer international tätigen, humanitären Organisation, gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 NGO-G die mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 17. Oktober 2017 (GZ RV…
…Juni 2016). Nach den vorgelegten Unterlagen war (ist) er in Österreich geringfügig beschäftigt. § 3 Abs. 1 und 2 FLAG 1967 räumt aufgrund einer Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen nach § 54 AsylG 2005 Anspruch auf österreichische Familienleistungen ein. Der Bf war, wie oben ausgeführt, der Titel "Aufenthaltsberechtigung…
…sind von der Entrichtung von Gebühren öffentlich-rechtliche Körperschaften, weiters alle Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen, hinsichtlich ihres Schriftenverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern befreit. Die Bundesabgabenordnung (BAO) lautet, soweit im Beschwerdeverfahren von Relevanz, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr…
…eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz gehabt. Die Ehegattin, die anderen Kinder und er selbst hätten ebenso eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung gehabt und nach Abschluss des Asylverfahrens ein Verfahren auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels eingeleitet, welches noch offen sei. Er lebe mit seiner Familie seit Juli…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 30. April 2013, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. April 2013, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY für den Monat Dezember 2012, entschieden…
29.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug 29.6.1 Gläubiger-Schuldner-Identität (§ 94 Z 1 EStG 1988) Rz 7753: Die Abzugsbefreiung kommt insbesondere dann zum Zuge, wenn ein Wertpapieremittent ein von ihm ausgegebenes Wertpapier im eigenen Bestand hat. Eine Abzugsbefreiung ist auch insoweit denkbar, als die…
29.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften 29.6.2.2.1 Voraussetzungen für die Befreiung Rz 7755: Die Befreiung umfasst jene Kapitalerträge, die an eine ausländische Gesellschaft gezahlt werden, welche die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der…
29.6.2.2.2 Verhältnis Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 Rz 7756: Österreich hat mit EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die bei Dividendenzahlungen österreichischer Kapitalgesellschaften an im DBA-Staat ansässige Steuerpflichtige eine…
29.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen Rz 7758: § 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995 sieht weiters bei offenkundigen verdeckten Ausschüttungen iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 einen zwingenden KESt-Abzug mit nachfolgendem Rückerstattungsverfahren vor. Es wird damit die ausländische Muttergesellschaft…
29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…
29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…
29.6.5.2 Beginn der Befreiung, Ende und Weiterleitung an das FinanzamtUmfang der Befreiung Rz 7763: Die Befreiung von der Abzugspflicht istbeginnt ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem die digitale Befreiungserklärung - bei Wertpapieren für das auf Depot liegende Wertpapier - bei der Bank vorliegt, jedoch…
29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…
…KESt-Befreiung umfasst. Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiung siehe KStR 2013 Rz 1506. 29.6.6.4 Humanitäre Spendengelder von Körperschaften öffentlichen Rechts Rz 7769: Für Kapitalerträge von Körperschaften öffentlichen Rechts aus veranlagten humanitären Spendengeldern findet die Kapitalertragsteuer-Abzugsbefreiung des § 94 Z…
29.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988) Siehe dazu Abschnitt 29.3.2.2. 29.6.8 Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gemäß § 93 Abs. 3 EStG 1988 idF vor Budgetbegleitgesetz 2011 von internationalen Finanzinstitutionen (nunmehr § 124b Z 186 EStG 1988) Rz…
29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
…Selbiges wurde gleichlautend auch auf der Website C's 'www.aaaa.at' angepriesen. Die Angabe, nur karitativ oder humanitär tätig zu sein, ist als offenkundig bloß vorgeschoben zu bewerten. Soweit C sich mit einer Anwendbarkeit der Entscheidung des OGH zu 2 Ob 92/98k zu…