…2 lit.a GrEStG erfolgt als zweite Alternative eine Zusammenrechnung auch dann, wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfallen (von der Finanzverwaltung als horizontale Zusammenrechnung bezeichnet). Eine Zusammenrechnung erfolgt also auch…
1. § 1 GrEStG (Grunderwerbsteuertatbestände) 1.1. § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG 1.1.1. Übergeber hat weiterhin wirtschaftliche Verfügungsmacht Wie ist eine Grundstücksschenkung zu besteuern, wenn sich der Übergeber ein Fruchtgenussrecht in einem Umfang vorbehält, der dazu führt, dass der Übergeber auch nach der…
Ist bei einer Sachausschüttung einer GmbH (zB eines Grundstückes an den Alleingesellschafter) die Grunderwerbsteuer vom Grundstückswert (nicht vom Verkehrswert) zu berechnen? Welche Bemessungsgrundlage kommt zur Anwendung, wenn eine Stiftung eine Sachzuwendung (Zuwendung eines Grundstückes an einen Begünstigten) vornimmt? Lösung: Nach § 82 Abs. 2 GmbHG erfolgt…
…5% und die verbleibenden 100.000 € mit 2% zu versteuern. Der Anteil der Mutter ist wie im Fall einer "normalen" horizontalen Zusammenrechnung zu versteuern: Ihr Anteil von 150.000 € ist aliquot mit 0,5% von 125.000 € und 2% von 25.000…
…dies wie folgt begründet: "In der gegenständlichen Konstellation kommt es zu einem Zusammentreffen von "normaler" vertikaler (= zwischen denselben Personen) und horizontaler Zusammenrechnung (= bezogen auf eine wirtschaftliche Einheit). In der Info des BMF zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem GrEStG in…
…284,70 €. 2. Erwerb vom Vater: Aufgrund der horizontalen Zusammenrechnung der Erwerbsvorgänge erfolge die Berechnung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb vom Vater wie folgt: Der Anteil des Vaters in der Höhe von 355.727,20 € sei aliquot mit 0, 5% von 125.002…
…Erfolg entgegengetreten werden, wenn er an unterschiedliche Sachverhalte unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft. Durch die oben erwähnte gesetzliche Regelung kommt es zur "horizontalen Zusammenrechnung", wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfallen. Die Tatsache…
…Z 2 lit. a GrEStG erfolgt als zweite Alternative eine Zusammenrechnung auch dann, wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfallen (horizontale Zusammenrechnung). Eine Zusammenrechnung soll auch dann vorgenommen werden, wenn die…
…Z 2 lit. a GrEStG erfolgt als zweite Alternative eine Zusammenrechnung auch dann, wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfallen (horizontale Zusammenrechnung). Eine Zusammenrechnung soll auch dann vorgenommen werden, wenn die…
…das sich aus den steuerlichen Einzelergebnissen der inländischen Gruppengesellschaften ergibt, zugerechnet werde. Die Funktion der Beschwerdeführerin als Muttergesellschaft der inländischen Tochtergesellschaften sei dabei auf jene eines Referenzobjekts für die inländische horizontale Ergebniszurechnung beschränkt. Ausgesprochen wurde, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig sei. Mit Erkenntnis…
…N und kurz darauf von der Ehegattin E des Onkels ebenfalls an N (somit den aus ihrer Sicht "angeheirateten" Neffen). Kommt es zur horizontalen und vertikalen Zusammenrechnung? Lösung: Bei den Erwerbsvorgängen zwischen O und N sowie zwischen E und N sind folgende Tarife anzuwenden: |…
…Freibeträge nach den §§ 104 und 105. Die Zusammenrechnung der Einkünfte führt zu einem Verlustausgleich zwischen den Einkünften: Negative Einkünfte (Verluste oder Werbungskostenüberschüsse) werden mit positiven Einkünften (Gewinnen oder Einnahmenüberschüssen) ausgeglichen und vermindern das steuerpflichtige Gesamteinkommen. Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser Verlustausgleich ist…
…Einkünfte" im steuertechnischen Sinn sind also die Nettobeträge (Saldo aus Einnahmen und Ausgaben) aus den einzelnen einkommensteuerpflichtigen Tätigkeiten oder sonstigen Einkommensquellen. Die Summe sämtlicher Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten (Zusammenrechnung, Ausgleich von positiven Einkünften mit negativen Einkünften) bilden den "Gesamtbetrag der Einkünfte" eines Veranlagungszeitraumes (Doralt…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…
1.3.7.4. Konzernsynergien Rz 200: Ein Synergieeffekt ist eine positive Wirkung, die sich aus der Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Organisationen (Unternehmen) ergibt, und entsteht sonach aus dem Zusammenwirken von Faktoren, die sich gegenseitig fördern bzw. gemeinsam mehr bewirken als jeder für sich allein…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die…
2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…
1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T und der E Bw, Landwirte in Adresse, vom 7. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 17. April 2009 betreffend Einheitswert und Grundsteuermessbetrag des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in Adresse, EZ…