… 82) für die Erfüllung des § 82 Abs.3 lit.a) FinStrG geforderten, gegen die Beweisbarkeit sprechenden hohen Wahrscheinlichkeitsgrad nachweisen noch kann ein solcher aus der derzeitigen Aktenlage abgeleitet werden, zum anderen geht die ebenfalls offenbar in diesem Zusammenhang vom Bf in seiner Beschwerde vorgebrachte Anregung…
…EU-Amtshilferichtlinie Meldungen für die Jahre 2017 - 2018 vorlägen, in denen der Bf. als Kontoinhaber von meldepflichtigen Konten aufscheine und den Bf. ersucht, die Höhe der daraus erzielten Kapitalerträge bekanntzugeben und diese mittels entsprechender Unterlagen (z.B. Kontoauszüge etc.) nachzuweisen. Diesem Auskunftsersuchen des Finanzamtes vom…
…realitätsfremd ist, von einem Straftäter zu verlangen, sich beim Finanzamt über die Steuerpflicht für unterschlagendes Geld zu erkundigen. Der Beschuldigte war sich zwar bewusst, dass er Straftaten (wenn er auch von Finanzvergehen nichts gewusst haben will) begangen hat, er damals auch damit gerechnet hat, dass…
…anderen) zum Zeitpunkt der Einzahlungen verfügbaren Eigenmitteln des Geschäftsführers oder seiner Ehegattin herrühren könnte, kann im Einklang mit den diesbezüglichen abgabenbehördlich getroffenen Feststellungen mit einer gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG erforderlichen hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die für die Einzahlungen aufgewendeten Barmittel aus bisher …
…solche Höhe zu erreichen, dass dies weder von A noch von anderen Personen in gleicher Lage und in seinem Geschäftsumfeld gleichsam als Freibrief für ähnliche Finanzvergehen missverstanden werden kann. In gesamthafter Abwägung dieser Argumente und unter Bedachtnahme auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten…
…der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen eine Abgabenverkürzung für Umsatzsteuer 1999 in der Höhe von € 16.969,09, Umsatzsteuer 2000 € 7.794,44, Umsatzsteuer 2001 € 5.329,31 versucht und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs.1…
…Inwiefern die Höhe des Vermögens für die subjektive Tatseite ausschlaggebend sein soll, sei nicht nachvollziehbar. Es kann keineswegs davon ausgegangen werden, dass ein vermögender Steuerpflichtiger sich eher mit der Frage der korrekten Besteuerung seiner Vermögenswerte auseinandersetzt, als ein weniger vermögender Pflichtiger. Die Annahme vorsätzlichen Verhaltens…
…1999 in Höhe von € 44.639,79 (entspricht S 615.000,00) bewirkt habe, indem Ausgaben zu Unrecht geltend gemacht worden seien. Er habe hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom…
…die Entwicklung seines Vermögens informiert. Mit dem sich aus ihrer Betätigung in der Vermögensverwaltungs- und Versicherungsbranche angeeigneten Wissen, der Vielzahl an von der Bw. in Anspruch genommener Steuerberatern in Österreich, ihrer Kundeneigenschaft bei der LGT-Bank sowie in Hinblick auf die Höhe des für die…
…Deren Einbringung ist für den (völlig ausgeschlossenen) Fall ihrer Richtigkeit dem Grunde und der Höhe nach jedenfalls durch die in § 212 BAO vorgesehene Möglichkeit der Ratenzahlung zu 100 % gegeben. Ergo bedarf es dafür keines Sicherstellungsauftrages. IV. Zum Gefährdungsmoment a) Argumentation des Finanzamtes Dazu heißt es…
…eingereicht wurden, sodass von der Abgabenbehörde darauf beruhende unrichtige Abgabenbescheide erlassen werden sollten und dadurch für die Kalenderjahre 1999 bis 2002 eine Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe zu bewirken versucht wurde und er hiemit die Finanzvergehen der zu I. Abgabenhinterziehungen nach…
…Betracht); wann, wie und wo der Abschluss des Scheingeschäfts erfolgt ist; welchen Inhalt die Scheingeschäftsabrede gehabt hat (ZB Höhe der Provision für das Rechnungsausstellen). Zudem hätte es konkreter Angaben zum Dolus bedurft. Ein jedes Rechtsgeschäft ist seinem Wesen nach Willensübereinstimmung (ZB OGH 08.11.1983…
…c FinStrG einstellen, in eventu das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde möge die angebotenen Beweise aufnehmen und eine mündliche Verhandlung anberaumen, wobei gemäß § 58 Abs. 2 lit. b FinStrG ausdrücklich die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat beantragt wird und daher der Akt nach Aufnahme…
…Ebenso machte der Beschuldigte in Kennzahl 065 die geltend gemachte Erwerbsteuer in Höhe von 14.100 Euro als Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb geltend. Bei der am 4. Februar 2016 durchgeführten Außenprüfung des Finanzamt Wien für den Zeitraum 1/2015 bis 6/2015 hinsichtlich der…
…FinStrG sowie die Entrichtung der Abgabennachforderung und der Abgabenerhöhung nach den Vorgaben des § 29 Abs. 2 FinStrG erfüllt sind. Zur Prüfung einer Anspruchsberechtigung für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinstrG sind in Form einer Vorfragenentscheidung nach § 116 BAO Überlegungen anzustellen, welche Finanzvergehen begangen wurden…
…Rechtsanwältin, Wipplingerstraße 13/5, 1010 W, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 22. März 2013 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 6. März 2013…
…bei seiner Investitionsentscheidung die Frage stellen, ob er seine Einlage wieder zurückbekomme. Dies sei bei einem Kapitaleinsatz von EUR 780.000,00 entscheidend. Für den Kapitaleinsatz des Kommanditisten sei die Haftungsbegrenzung von grenzenloser Irrelevanz. Aufgrund des hohen Kapitaleinsatzes ergebe sich klar, dass die betriebswirtschaftlichen Überlegungen…
…Finanzvergehen derselben und auch verschiedener Art begangen, ist gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 2 FinStrG dabei auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei die Summe der sich aus den strafbestimmenden Wertbeträgen ergebenden Strafdrohungen maßgeblich ist. Gemäß der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für…
…am 14. Juni 2006 nachträglich entrichtet worden ist (Buchungsabfrage). Die Zahllast für Februar 2006 in Höhe von € 11.504,38 wäre bis zum Ablauf des 18. April 2006 zu entrichten gewesen; ebenso wäre bis zu diesem Zeitpunkt die diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gewesen, was beides…
…Höhe von Euro 3244,13 laut Tab. 4 der gleichen Beilage, wobei zweiteres lediglich pauschal im Interesse der Verfahrensökonomie zugestanden werde, obwohl de facto noch eine Ungenauigkeit zulasten des Drittbeschuldigten in dieser Summe enthalten sei. Auch er betont, dass allein und ausschließlich die Verantwortung für…