…vom Vater gestellten Antrag auf Ausgleichszahlung/Differenzzahlung bzw. Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag), wenn und soweit diesem ein Anspruch der haushaltsführenden Mutter vorgeht, zugunsten des Anspruchs der Mutter auf österreichische Familienleistungen zu berücksichtigen hat (vgl. BFH 28.4.2016, III R 68/13 und BFG 19.8…
…der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. (2) In den Fällen des Abs. 1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten…
…7102782/2017; BFG 22.2.2018, RV/5101916/2016; BFG 9.4.2018, RV/7101954/2016). Vorrangiger Anspruch der haushaltsführenden Mutter (Großmutter) Das FLAG 1967 verwendet den Begriff des "Familienangehörigen" nicht. Im gegenständlichen Fall sind als "Familienangehörige" i.S.d. Unionsrechts (Art. 1 Buchst. i…
…dem nicht entgegen, betraf diese Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter für Kinder gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner In meiner Fall richtet sich grundsätzlich nach nationalen Rechtsvorschriften und dem anwendbaren Recht der Union. Für ausländische Staatsbürger…
…der Aktenlage. Sie sind nicht strittig. Im Verwaltungsverfahren war die Höhe der Unterhaltsleistungen des Vaters strittig. Weitere Feststellungen durch das Bundesfinanzgericht können unterbleiben, da die haushaltsführende Mutter einen vorrangigen Anspruch auf österreichische Familienleistungen im Beschwerdezeitraum hatte. Rechtsgrundlagen Nationales Recht § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision wird zu den in der Judikatur des Bundesfinanzgerichts unterschiedlich beantworteten Fragen, a) ob ein Anspruch der in einem anderen Mitgliedstaat lebenden haushaltsführenden Mutter dem Anspruch eines in Österreich (voraussichtlich) erwerbstätigen Vaters vorgeht (BFG 19. 8…
…dem nicht entgegen, betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist (s. oben angeführte…
…dass auch bei unionsrechtlichen Sachverhalten primär anspruchsberechtigt die haushaltsführende Mutter der Kinder ist (vgl. BFG 8.6.2015, RV/7100958/2015, dazu Radics in BFGjournal 2015, 407). Eine Verzichtserklärung gemäß § 2a FLAG 1967 hat die Mutter bislang wirksam nicht abgegeben (der hierfür vorgesehene Teil des…
…die überwiegend die Unterhaltskosten bestreitet. Da der Sohn des Bf im beschwerdegegenständlichen Zeitraum bei seiner Mutter und nicht bei dem Bf haushaltszugehörig war, ist der Bf nicht als Anspruchsberechtigter anzuerkennen. Ein Verzicht des haushaltsführenden Elternteiles zugunsten des Antragstellers gilt nur, solange ein gemeinsamer Wohnsitz aufrecht…
…Die Mutter war im strittigen Zeitraum in Tschechien erwerbstätig (siehe Antwort zur Entscheidung über die Zuständigkeit vom 11.05.2022). Die haushaltsführende Mutter hat zugunsten des Beschwerdeführers auf die ihr vorrangig zustehenden österreichischen Familienleistungen verzichtet (siehe Vorhaltsbeantwortung vom 18.02.2021). Über eine Erwerbstätigkeit des…
…), ist absolut ohne jeden Belang, da sich diese erst subsidiär dann stellen würde, wenn es primär mich als haushaltsführende Mutter gemäß FLAG § 2 (2), erster Satz, als Anspruchsberechtigte nicht geben würde. Hinsichtlich des irrigen Abstellens auf den unterhaltsleistenden Vater erlaube ich mir auf das Erkenntnis…
…der Aktenlage. Sie sind nicht strittig. Im Verwaltungsverfahren war die Höhe der Unterhaltsleistungen des Vaters strittig. Weitere Feststellungen durch das Bundesfinanzgericht können unterbleiben, da die haushaltsführende Mutter einen vorrangigen Anspruch auf österreichische Familienleistungen im Beschwerdezeitraum hatte. Rechtsgrundlagen Nationales Recht § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1…
…Von Juli 2014 bis Jänner 2015 verfügte der Bf über einen Nebenwohnsitz in Österreich. Die haushaltsführende Mutter hat zugunsten des haushaltszugehörigen Vaters auf die ihr vorrangig zustehenden österreichischen Familienleistungen verzichtet. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen sind nicht strittig und ergeben sich aus der Aktenlage. Rechtsgrundlagen Unionsrecht…
…betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Der Verwaltungsgerichtshof teilt daher die Auffassung…
…betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Der Verwaltungsgerichtshof teilt daher die Auffassung…
…FLAG 1967. So hat die haushaltsführende Mutter vorrangigen Anspruch auf Familienleistungen. Diese Regelung ist auch bei unionsrechtlich zu beurteilenden Sachverhalten zu beachten (vgl. BFG 6.8.2020, RV/7102964/2020, m.w.N.). Im Zuge des Beschwerdeverfahrens hat die Mutter zugunsten des Vaters gemäß § 2a…
…0133) nicht entgegensteht, ist von Bedeutung, dass die primär anspruchsberechtigte haushaltsführende Mutter D Bová auf ihren Anspruch zugunsten des Bf verzichtet hat. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher für den Zeitraum Februar 2016 und März 2016 als rechtswidrig (Art. 130 Abs. 1 Z 1 B…
…diesem Antrag nachzuholen oder zu erklären haben, dass Márta K***** zu seiner Vertretung bevollmächtigt gewesen sei. Außerdem setzt ein Anspruch des Bf für diesen Zeitraum eine wirksame Verzichtserklärung der haushaltsführenden Mutter Márta K***** voraus. Im Übrigen werden die zu Spruchpunkt II. genannten Ermittlungen durchzuführen sein. …
…dem nicht entgegen, betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist (s. oben angeführte…
…betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Abweisungsbescheides…