…M., am 2.4.2009 abgegebene Anmeldung mit sowohl fehlerhafter Warenbezeichnung in Feld 31 als auch fehlerhaft angeführter Tarifnummer in Feld 33 den Mindesterfordernissen zur Identifizierung der Waren nicht genügte. Zur Heranziehung eines handelsüblichen Oberbegriffs wird ausgeführt, dass die Warenbezeichnung "T-Shirts und Unterhemden, aus…
…aus Art. 1 Nr. 5 ZK-DVO ergäben. Dabei handle es sich einerseits um die handelsüblichen Angaben zur Bezeichnung der Waren und andererseits um die Warenmenge. Die Warenbeschaffenheit sei dazu entweder in Form der Warennummer oder im Falle des Fehlens einer solchen, so anzugeben, dass…
…etc. in das Zollgebiet eingeführt worden seien: Genau diese Warenbezeichnung sei aber auch in den hier verfahrensgegenständlichen Zollanmeldungen gewählt worden. Die zusätzliche, vom Zollamt offenkundig im Anschluss an den Arbeitsbehelf ZK-1890 vertretene Ansicht, selbst die Verwendung einer handelsüblichen Bezeichnung sei nur dann ausreichend, wenn…
…Warenanmeldung erklärte und durch die vorgelegten Unterlagen -der Anmeldung war lediglich die Zollinhaltserklärung mit der Warenbezeichnung "money clip"(=Geldspange) angeschlossen- belegte Ware, sondern unter Täuschung der Zollbehörde eine Ware anderer handelsüblicher Bezeichnung und mit einem neidrigeren Zollsatz belastet in den freien Verkehr übergeführt worden: In…
…Abhandlung "Bruchreis statt Langkornreis- Führt die falsche Warenbezeichnung zum Entzug aus der zollamtlichen Überwachung ?" (ZfZ 2009 Nr.8), wenn er darin u.a. (zur Zollschuld nach Art.201 Zollkodex) feststellt "...Die angegebene Warenbezeichnung ist entweder handelsüblich und kann zumindest als Oberbegriff für die vorhandene Ware…
…Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Warenbezeichnung | GdsDes | an..260 | - | 44 | P | Beschreibung: | Anzugeben ist die handelsübliche Warenbezeichnung des aus den angemeldeten Vormaterialien im Rahmen der aktiven Veredelung herzustellenden Veredelungserzeugnisses. …
…Zusammenhang mit einer Zollanmeldung bedeutet dies, dass den Zollanmelder die sich aus dem zum (amtlichen) Erkennen von Waren notwendigen, insbes. im Anhang 37 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) genannten Angaben (Feld 31 ("handelsübliche Warenbezeichnung"), Feld 33 ("Warennummer/Codenummer lt. Anhang 38"), Feld 44 ("besondere Vermerke…
…sein. Im Zusammenhang mit einer Zollanmeldung bedeutet dies, dass den Zollanmelder die sich aus dem zum (zollamtlichen) Erkennen von Waren notwendigen, insbes. im Anhang 37 der ZK-DVO genannten Angaben (Feld 31 ("handelsübliche Warenbezeichnung"), Feld 33 ("WNr./Codenummer lt. Anhang 38"), Feld 44 ("besondere Vermerke…
…Feld 31: handelsübliche Warenbezeichnung; Feld 33: Warennummer/Codenummer laut Anhang 38; Feld 44: Besondere Vermerke, vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen) ergebenden zollrechtlichen Pflichten konkret treffen. Gemäß Art. 1 Nummer 5 ZK-DVO sind die zur Feststellung der Warenbeschaffenheit erforderlichen Angaben, die handelsüblich zur Bezeichnung der…
…Zusammenhang mit einer Zollanmeldung bedeutet dies, dass den Zollanmelder die sich aus dem zum (amtlichen) Erkennen von Waren notwendigen, insbes. im Anhang 37 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)genannten Angaben (Feld 31 ("handelsübliche Warenbezeichnung"), Feld 33 ("Warennummer/Codenummer lt. Anhang 38"), Feld 44 ("besondere Vermerke…
…Feld 31: handelsübliche Warenbezeichnung; Feld 33: Warennummer/Codenummer laut Anhang 38; Feld 44: Besondere Vermerke, vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen) ergebenden zollrechtlichen Pflichten konkret treffen. Gemäß Art. 1 Nummer 5 ZK-DVO sind die zur Feststellung der Warenbeschaffenheit erforderlichen Angaben, die handelsüblich zur Bezeichnung der…
…reicht aus. Jedoch ist der achtstellige Code immer dann anzugeben, wenn Ersatzwaren verwendet werden oder das Verfahren des Standardaustauschs angewendet wird; Warenbezeichnung: Die handelsübliche und/oder technische Bezeichnung muss so klar und genau sein, dass über den Antrag entschieden werden kann. Besteht die Absicht, Ersatzwaren…
……………(8) ………………………………………(9) ………………………………………(10) Fußnoten: (1) Warenbezeichnung (2) Handelsübliche Bezeichnung auf Rechnungen…
…Anlagenverzeichnisse wurden ebenso nicht beigeschafft. Es finden sich Ausgangsrechnungen, die als Warenbezeichnung keine handelsübliche Bezeichnung der veräußerten Gegenstände aufweisen, sondern lediglich zB den Text „Partie Diverse Dekorations- und Einrichtungsgegenstände“ (Rechnung vom 15.7.2011 über € 30.000,--). Es fehlen auf den Rechnungen auch Hinweise…
…sei, die tatsächlich vorgelegene Ware zu kontrollieren. Überdies sei es - aus technischen Gründen - nicht möglich, eine genaue Warenbezeichnung anzugeben; Art 1 Z 5 ZK-DVO bleibe deswegen unanwendbar. Außerdem greife ein Präferenzzollsatz. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 203 Zollkodex (ZK) entsteht eine Einfuhrzollschuld…
…nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes bei Ausfuhrlieferungen keine materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit dar. Ad nicht anerkannte Vorsteuerbeträge Dem Vorwurf, die Eingangsrechungen enthielten nicht die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände und nicht den Tag der Lieferung sei entgegenzuhalten, dass sämtliche Warengeschäfte des Bw…
…Art. 1 Nr. 5 der ZK-DVO stütze. Danach seien die zur Feststellung der Warenbeschaffenheit erforderlichen Angaben die handelsüblich zur Bezeichnung der Waren verwendeten Angaben, soweit sie den Zollbehörden die zolltarifliche Einreihung der Waren ermöglichen, sowie die Warenmenge. Die Behörde vertrete aber die irrige Ansicht…
…einer Entziehung nach Art. 203 ZK, wenn eine Ware handelsüblich richtig bezeichnet worden sei. Es sei auch die Eröffnung des Versandverfahrens in Deutschland eine Zollanmeldung gewesen. Wenn die Warenbezeichnung falsch oder unzureichend sein sollte, so wäre die Zollschuld bereits in Deutschland entstanden. Da eine Zollschuld…
…sich aus Art. 1 Nr. 5 ZK-DVO ergäben. Dabei handle es sich einerseits um die handelsüblichen Angaben zur Bezeichnung der Waren und andererseits um die Warenmenge. Die Warenbeschaffenheit sei dazu entweder in Form der Warennummer oder im Falle des Fehlens einer solchen, so anzugeben…
…hergestellt werden" und somit unstrittig die handelsüblich und umgangssprachlich als "Arbeitsspeicher" für Computer bezeichneten Speichermodule. Die zum zollrechtlich freien Verkehr überlassenen Waren wurden im gegenständlichen Fall jedenfalls im Kern richtig bezeichnet und daher auch so angemeldet, dass sie unter die gewählte Warenbezeichnung subsumiert werden können…