…die Entscheidung hinsichtlich des Nichtbestehens eines Organschaftverhältnisses anzuerkennen. Die Berufungsbegehren wurden aber dahingehend abgeändert, dass nunmehr die Zuerkennung des halben Körperschaftsteuersatzes gemäß § 22 Abs. 2 KStG 1966 für die aufgrund der Ergebnisabführungsverträge vorgenommene Gewinnabfuhr beantragt wird. Weiters wurde der Vorlageantrag betreffend Gewerbesteuer für die Jahre…
…die Entscheidung hinsichtlich des Nichtbestehens eines Organschaftsverhältnisses anzuerkennen. Die Berufungsbegehren wurden aber dahingehend abgeändert, dass nunmehr die Zuerkennung des halben Körperschaftsteuersatzes gemäß § 22 Abs. 2 KStG 1966 für die aufgrund der Ergebnisabführungsverträge vorgenommene Gewinnabfuhr beantragt wird. Weiters wurde der Vorlageantrag betreffend Gewerbesteuer für die Jahre…
…Oktober 2004 , die Entscheidung hinsichtlich des Nichtbestehens eines Organschaftverhältnisses anzuerkennen. Die Berufungsbegehren wurden aber dahingehend abgeändert, dass nunmehr die Zuerkennung des halben Körperschaftsteuersatzes gemäß § 22 Abs. 2 KStG 1966 für die aufgrund der Ergebnisabführungsverträge vorgenommene Gewinnabfuhr beantragt wird. Weiters wurde der Vorlageantrag betreffend Gewerbesteuer für…
…€ 16.091,80, woraus sich bei 25% Körperschaftsteuersatz die Körperschaftsteuerbeträge für 2008 von € 2.109,12 (rechnerisch richtig: € 2.115,87) bzw. für 2009 von € 4.022,95 ergeben. Die diesbezüglichen Berechnungen der Finanzstrafbehörde erster Instanz können - wenn man den laut…
…von den nicht anerkannten Aufwendungen 50% als fiktiver Lohnaufwand berücksichtigt würden. Die restlichen Beträge würden außerbilanziell als verdeckte Ausschüttung gewertet und würden mit dem Körperschaftsteuersatz von 25% besteuert. Mit der Beschwerde wurde den Ausführungen zur Fa. E-GmbH in Bezug auf den Zeitraum 11/ 14 …
…dem Gruppenmitglied wurde in Form von Steuerumlagen im Rahmen der Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt. Im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses des Gruppenmitglieds entspricht die Steuerumlage dem positiven steuerlichen Ergebnis multipliziert mit dem jeweils gültigen Körperschaftsteuersatz. Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr ein negatives steuerliches Ergebnis…
…dass die Rechnungen von der B. GmbH ausgestellt worden seien. Es sei bekannt, dass GmbHs einem Körperschaftsteuersatz von 34 % bzw. ab 2005 in Höhe von 25 % vom erzielten Gewinn unterliegen würden. Die B. GmbH hätte also 95 % des Nettorechnungsbetrages der ausgestellten Rechnung der Körperschaftsteuer unterziehen…
…Vorschlägen einverstanden sind, und Ihre Beratungstätigkeit beginnend mit 1. 9. 1991 gerne in Anspruch nehmen. Der Ordnung halber wollen wir festhalten, dass Sie ausschließlich auf Erfolgshonorar arbeiten und dieses 25% der erzielten Nettoumsatzsteigerung nicht übersteigt." B. sagte im Zuge eines die B. GmbH betreffenden Prüfungsverfahrens…
…Quellensteuern des laufenden Jahres beziehen. Ein Anrechnungsvortrag aus Vorjahren kann sowohl aus systematischen als auch aus unionsrechtlichen Überlegungen allenfalls erst nach der Verwertung der anrechenbaren Steuern des laufenden Kalenderjahres im Rahmen des allgemeinen AHB Berücksichtigung finden. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass - selbst wenn…
…siehe Rz 124 ff). Die Zwischenbesteuerung ist daher auch getrennt von der Normalbesteuerung der Privatstiftung zu erheben (Schedulenbesteuerung). 3.3.1 Umfang der Zwischenbesteuerung Rz 90: Der Zwischenbesteuerung mit dem Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent unterliegen: 3.3.1.1 Kapitalerträge, sofern sie nicht zu…
…sämtliche Bewertungsstichtage nach dem 19. Mai 2005 (Tag der Beschlussfassung im Bundesrat) sowohl bei der Berücksichtigung latenter Steuern im Zuge der Ermittlung des Vermögenswertes als auch bei der Berechnung der rechnerischen KSt für den Ertragswert, ein Körperschaftsteuersatz von 25% anzuwenden. § 13 Abs. 2 BewG 1955 …
2628. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988) 26.128.1 Allgemeiner Steuersatz (§ 22 Abs. 1 KStG 1988) Rz 1514: Der allgemeine Einheitssteuersatz des KStG 1988 ist in Verbindung mit den einkommensteuerlichen Bestimmungen des § 27a Abs. 1 (besonderer Steuersatz) bzw. § 97 Abs. 1 EStG 1988 zu…
1.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) 1.2.2.2.1 Allgemeines Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die…
27.2.229.2.2 Mindestkörperschaftsteuer (§ 24 Abs. 4 KStG 1988) Rz 1549: Die Mindestkörperschaftsteuer wurde im KStG 1988 mit dem Steuerreformgesetz 1993 mit Wirkung ab 1994 eingeführt. In der Zwischenzeit ist die Mindestkörperschaftsteuer mehrmals geändert worden. In der derzeit geltenden Fassung beträgt die Mindestkörperschaftsteuer…
…eines DBA) final zur Anwendung kommt. Beispiel 1: Die österreichische F GmbH zahlt Lizenzgebühren an ihre konzernzugehörige Schwestergesellschaft G Inc., die im Staat A ansässig ist. Der nominelle Körperschaftsteuersatz in Staat A beträgt 8%. Die G Inc. unterliegt mit diesen Lizenzgebühren der beschränkten Steuerpflicht gemäß …
…1988 aufgezählten in- und ausländischen Körperschaften, weiters Zuwendungen jeder Art von österreichischen Privatstiftungen oder von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und sonstigen vergleichbaren Vermögensmassen an Begünstigte und Letztbegünstigte sowie Bezüge aus Anteilen an körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterliegen dem halben Durchschnittssteuersatz. Zu den Ausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften…
17.6.3 Drittelgrenze Rz 1248ep: Ist eine beherrschte ausländische Körperschaft gemäß § 10a Abs. 8 KStG 1988 als Finanzunternehmen einzustufen, kommt die Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung nur dann zur Anwendung, wenn nicht mehr als ein Drittel der Passiveinkünfte iSd § 10a Abs. 2 KStG 1988 des…
Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…
10. Gewinn und Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 17 EStG 1988) Rz 485: Körperschaften, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, können ihren Gewinn im Wege der Gewinnpauschalierung ermitteln, wenn die Basispauschalierung in Anspruch genommen wird oder…
27.2.2.329.2.2.3 Höhe der Mindestkörperschaftsteuer Rz 1562: Die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer ist abhängig von der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), von der Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen (Banken und Versicherungen) und davon, ob eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung neu gegründet…