…den Einkommensteuerbescheid 2008 an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt und im Wesentlichen ausgeführt, dass die spezielle Ausbildung des Sohnes nur in einem Sportgymnasium möglich sei und im Einzugsgebiet es keine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit gebe. Von den in Österreich angebotenen Sportgymnasien sei das am nächsten liegende Sportgymnasium…
…werden an der Universität Klagenfurt ebenfalls verschiedenste Fremdsprachen angeboten. Allein aufgrund des mangelnden Angebots der Fremdsprache Portugiesisch kann nicht auf eine fehlende Gleichwertigkeit geschlossen werden. Auch die Berufsaussichten stimmen weitestgehend überein: Aus den Studienplänen ist ersichtlich, dass nach Abschluss des Studiums in annähernd denselben Berufsfeldern…
…Prüfung der Frage, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten (zwangsläufig) ist. Dies trifft nach ständiger Rechtsprechung dann zu, wenn am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Einzugsbereich - unter Berücksichtigung der Talente des Kindes - eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht (vgl. Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar…
…auf den Lehrinhalt einer Ausbildung abzustellen, sondern auch darauf, ob diese Lehrinhalte im Rahmen einer Ausbildung vermittelt werden, die zu einem gleichartigen Ausbildungsabschluss führen. Kann derselbe Ausbildungsabschluss an einer innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegenden Anstalt erreicht werden, so steht der Pauschbetrag gemäß § 34 Abs…
…der Universität Wien zur Universität Salzburg, jeweils die Studienrichtung der Rechtswissenschaften, aufgrund unterschiedlicher Studienpläne keine Gleichwertigkeit der Studien gegeben sei, weshalb ein schädlicher Studienwechsel vorliege. Der Sohn des Bw setzte im Wintersemester 2009 das Studium der Rechtswissenschaften in Salzburg fort, nachdem er in Wien den…
…19.6.2007, RV/0542-G/05, die Ausbildung an einem Oberstufenrealgymnasium trotz Bestehens von bestimmten Ausbildungsschwerpunkten mit der Ausbildung an einer Oberstufe der Schulformen Gymnasium bzw Realgymnasium im Ausbildungsziel (= Ablegung der Matura) als gleichwertig angesehen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war." Mit Eingabe vom…
…dass bei Vorliegen eines gleichwertigen Schulabschlusses (Matura) selbst bei unterschiedlicher Unterrichtsmethodoik und speziellen Zielsetzungen nicht der Besuch einer öffentlichen Schule als nicht entsprechende Ausbildungsmöglichkeit beurteilt werden kann. Die Ermöglichung des Besuches einer katholischen Privatschule begründet somit nicht die Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung und daher können…
…Universität Graz; Unterschiede müssten den "Kernbereich" des Studiums betreffen. Dieser Judikatur ist auch der Unabhängige Finanzsenat gefolgt: Das Studium "Architektur" an der Kunstuniversität Linz ist trotz einzelner Unterschiede mit jenem an der Universität für angewandte Kunst in Wien gleichwertig (UFS Linz, 11.3.2003, RV…
…abzustellen, sondern auch darauf, dass diese Lehrinhalte im Rahmen von Ausbildungen vermittelt werden, die zu einem gleichartigen Ausbildungsabschluss führen würden. Könne derselbe Ausbildungsabschluss innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes erreicht werden, so stehe unzweifelhaft der Pauschbetrag für eine auswärtige Berufsausbildung nicht zu. Mit Datum 24. Juli…
…mit der Auslandszulage iSd AZHG würden keine Fahrtkosten ersetzt oder der Aufwand entschädigt. Zum zweiten strittigen Punkt stellte der Bw die Gleichwertigkeit der in Rede stehenden Bachelorstudiengänge im Wesentlichen mit dem Argument in Abrede, im Hinblick auf ein nachfolgendes Masterstudium "Recht und Wirtschaft" bzw Masterstudium…
…betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Allgemein bildende höhere Schulen (Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium) sind als gleichwertig anzusehen, weil diese die Aufgabe, den Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln, und sie zugleich zur Universitätsreife führen…
…die auswärtige Berufsausbildung seines Sohnes mit der Begründung, es bestehe auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit, nicht. Gleichzeitig wurde der Einkommensteuerbescheid 2004 vom 22. August 2006 gemäß § 299 BAO aufgehoben und ein neuer Einkommensteuerbescheid erlassen. Für das Jahr 2005 erging nach Wiederaufnahme des…
…Verwaltungsgerichtshofes auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung an einer Hochschule, sondern an einer Schule schlechthin. Die Formulierung "entsprechende" ist sohin nicht im Sinne von "gleich", sondern von "gleichwertig" zu verstehen…
…sohin laut Vertragspunkt II. die schenkungsweise Übergabe zum Stichtag 1. November 2009 seitens des Ehegatten von 116/556 Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Top 3 und von 14/556 Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Top 4 (Garage) bei gleichzeitiger Begründung einer Wohnungseigentumspartnerschaft gem. § 13 WEG…
…Schulart entsprechen, nicht von einer Vergleichbarkeit mit Schulen des Regelschulwesens ausgegangen werden könne, nicht gefolgt, und hat den Schulabschluss als gleichwertig mit jenem (öffentlicher) Volks- und Hauptschulen angesehen (VwGH 22.12.2004, 2003/15/0058). Zum EStG 1972 sind Entscheidungen ergangen, wonach bspw. Aufwendungen für…
…ob die Ausbildung der Tochter des Bw am BORG K. (musischer Zweig) mit der Ausbildung an einer Oberstufe eines Gymnasiums bzw Realgymnasiums iSd § 34 (8) EStG 1988 im Einzugsbereich des Wohnortes gleichwertig ist. Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines…
…2000, wies das Zollamt Salzburg/Erstattungen den Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung gemäß § 2 Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG) mit der Begründung ab, gleichwertige Unterlagen könnten nur dann anerkannt werden, wenn der Ausführer die Gründe für die Nichtvorlage des Kontrollexemplars T5 nicht zu vertreten hat. Die Bf. als…
…September 2002, an das Finanzamt Linz geht hervor, dass das Studium der Architektur an der Universität für angewandte Kunst in Wien mit dem Titel "Magister der Architektur" abgeschlossen wird und völlig gleichwertig ist mit dem Architekturstudium an der Kunstuniversität Linz, das mit dem selben Titel…
…die Vertragsparteien hinsichtlich der obzitierten Grundstücke bzw. Teilflächen die Vertragsannahme. Mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit der Tauschobjekte - trotz verschiedenen Ausmaßes - ist beiderseits keine wie immer geartete Aufzahlung zu erbringen. (2) Der Tauschvertrag vom 20.05.2005 wird hinsichtlich der Punkte "I". und "II." abgeändert wie…
…die Vertragsparteien hinsichtlich der obzitierten Grundstücke bzw. Teilflächen die Vertragsannahme. Mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit der Tauschobjekte - trotz verschiedenen Ausmaßes - ist beiderseits keine wie immer geartete Aufzahlung zu erbringen. (2) Der Tauschvertrag vom 20.05.2005 wird hinsichtlich der Punkte "I". und "II." abgeändert wie…