…der Bw. die Möglichkeit zu einer diesbezüglichen Stellungnahme gehabt, wäre es zum Haftungsbescheid "gar nicht gekommen". Aus den Akten des Finanzamtes sei nämlich ersichtlich, dass ein Verschulden des Bw. nicht gegeben sei bzw. nicht unterstellt werden könne. Aus diesem Grund sei gegen den Bw. auch…
…Personen, die eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zu verantworten haben, zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Der Bw. hat letztlich nichts vorgebracht, was…
…auf den Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall zu. Es bestand kein Anwaltszwang, die damalige Ehegattin reichte die Scheidung ein und letztendlich gestand der Beschwerdeführer freiwillig ein gleichteiliges Verschulden an der Zerrüttung der Ehe ein. Die von der Rechtsprechung des VwGH geforderten besonderen Umstände zur Beiziehung eines…
…nicht anders gemacht hätte. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhaltsmäßig steht fest, dass die von der Bf. am 5.5. mit A geschlossene Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden wurde. Das Bezug habende Aufteilungsverfahren gemäß den §§ 81 ff EheG wurde durch den Abschluss eines Vergleiches beendet…
…sich ***2*** vor, dass Verschulden des ***Bf1*** an der Zerrüttung der Ehe geltend zu machen und einen Verschuldensausspruch zu beantragen. Die Vertragsteile bestätigen ein gleichteiliges Verschulden an der Zerrüttung der Ehe und verzichten gegenseitig auf die Geltendmachung eines Unterhaltes, dies auch für den Fall der…
…zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Auch lässt die Höhe der Abgabenschuldigkeiten die gemeinsame Inanspruchnahme beider Vertreter der GmbH zweckmäßig erscheinen. Das Auswahlermessen des Finanzamtes erscheint aber…
…Personen, die eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zu verantworten haben, zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Der Bw. hat letztlich nichts vorgebracht, was…
…der Bw. die Möglichkeit zu einer diesbezüglichen Stellungnahme gehabt, wäre es zum Haftungsbescheid "gar nicht gekommen". Aus den Akten des Finanzamtes sei nämlich ersichtlich, dass ein Verschulden des Bw. nicht gegeben sei bzw. nicht unterstellt werden könne. Aus diesem Grund sei gegen den Bw. auch…
…Personen, die eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zu verantworten haben, zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Der Bw. hat letztlich nichts vorgebracht, was…
…daher wird die Anerkennung auch für 2012 beantragt. b. Verwaltungsgeschehen Mit Bescheid vom 05.03.2015 wurde unter Hinweis des "gleichteiligen" Verschulden an der Ehezerrüttung It. Scheidungsurteil die Nichtanerkennung der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen ausgesprochen. Mit Beschwerde vom 19.03.2015 und Ergänzungsschreiben zur Beschwerde…
…den Zuständigkeitsbereich des Beschwerdeführers gefallen wäre, wird dieser seitens des Bundesfinanzgerichtes zur Haftung herangezogen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall jedenfalls nicht (siehe dazu VwGH 22.2.1993, 91/15/0065…
…Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe die folgenden Vereinbarungen, welche unabhängig davon gelten, ob die Ehe aus alleinigem, überwiegendem oder gleichteiligem Verschulden beider Vertragsteile aufgehoben wird: 1. Herr M.U. ist verpflichtet, seinen Hälfteanteil an der Liegenschaft mit dem darauf befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und…
…die Haftung begründenden schuldhaften Pflichtverletzung einen geringeren Anteil als der zweite Geschäftsführer gehabt hätte. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall jedenfalls nicht (siehe dazu VwGH 22.2.1993, 91/15/0065…
…nicht aber allfällige Unterhaltsansprüche. Unterhaltsansprüche hängen sowohl in Bezug auf ihre Höhe als auch ihre grundsätzliche Berechtigung nach wie vor von mehreren Faktoren, insb dem Verschulden (alleinigem, überwiegenden oder gleichteiligem Verschulden), aber auch der Frage der Bedürftigkeit (Unterhaltsbeitrag gem § 68 EheG) sowie auch der Parteirolle…
…kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zu verantworten haben, zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht (siehe dazu VwGH 22.2.1993, 91/15/0065; VwGH 26.3.1996…
…Vertreter mit gleichteiligen Verschulden am Abgabenausfall stehe es der Abgabenbehörde frei, mehrere oder auch nur einzelne Personen zur Haftung heranzuziehen. Die Höhe der Abgabenschuldigkeiten lasse die gemeinsame Inanspruchnahme beider Vertreter der GmbH zweckmäßig erscheinen. Da der Nachweis, dass der Bf. ohne sein Verschulden gehindert gewesen…
…dient der Vermeidung eines künftigen Rechtsstreites. Unterhaltsansprüche hängen sowohl in Bezug auf ihre Höhe als auch ihre grundsätzliche Berechtigung nach wie vor von mehreren Faktoren, insb dem Verschulden (alleinigem, überwiegenden oder gleichteiligem Verschulden), aber auch der Frage der Bedürftigkeit (Unterhaltsbeitrag gem § 68 EheG) sowie auch…
…den Kindern bei seinen Eltern, sodass auch im Juni 2024 kein gemeinsamer Haushalt der Bf. mit den Kindern bestand. Mit Urteil vom ***11*** wurde die Ehe mittlerweile aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Damit ist in sachverhaltsmäßiger Hinsicht davon auszugehen, dass die Bf. im Rückforderungszeitraum 05/2024…
…vom 28.9.2002, 2000/16/0332). Unterhaltsansprüche hängen sowohl in Bezug auf ihre Höhe als auch auf ihre grundsätzliche Berechtigung nach wie vor von mehreren Faktoren, besondere dem Verschulden (alleinigen, überwiegenden oder gleichteiligen Verschulden), aber auch der Frage der Bedürftigkeit (Unterhaltsbeitrag gemäß § 68 EheG…
…Personen, die eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zu verantworten haben, zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Der Bf. hat letztlich nichts vorgebracht, was…