…nicht gleichartig im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Z 7 EStG und 4 Abs. 1 FLAG, sein. Als offene Fragen bleiben daher zu prüfen, ob die in der Schweiz ausbezahlten und alterierend als "Betreuungszulagen" bzw. "Kinderzulagen" bezeichneten Beträge, a) gleichartige ausländische Leistungen im Sinne der…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die im Beschwerdefall strittige Frage, ob es sich bei einer infolge eines Arbeitsunfalles von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ausbezahlten Invalidenrente um eine mit einer Geldleistung aus der inländischen gesetzlichen Unfallversorgung gleichartige ausländische Leistung im Sinne des § 3 Abs…
…Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs…
…gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen. Das deutsche Elterngeld wird in § 3 Abs. 1 EStG naturgemäß nicht ausdrücklich erwähnt. Die Bestimmung der Zif. 5 lit. b umfasst aber auch nicht dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld vergleichbare (in- oder ausländische…
…Sozialversicherung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht" oder befreie § 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 "Leistungen aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1976 und gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen". Ausländische Geld- und Sachbezüge…
…dass sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vergleichbare ausländische Leistungen in aller Regel nicht von der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 erfasst wären, was zu einer unsachlichen Differenzierung führen würde. Dass die gesetzlichen Bestimmungen gleichartig sein müssten…
…Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs…
…7). Dies gilt auch für entsprechende Zuwendungen der in § 4a Abs. 3 genannten Institutionen. 7. Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen. 8. Bei Auslandsbeamten (§ 92) die Zulagen und Zuschüsse gemäß…
…7). Dies gilt auch für entsprechende Zuwendungen der in § 4a Abs. 3 genannten Institutionen. 7. Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen. 8. Bei Auslandsbeamten (§ 92) die Zulagen und Zuschüsse gemäß…
…EStG 1988 sind Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen, von der Einkommensteuer befreit. Gem. § 4 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben…
…von gesamt 530,00 CHF monatlich (Jahresbetrag: 6.360,00 CHF) erhalten. Diese Leistungen wurden als den Leistungen des § 4 FLAG gleichartige ausländische Leistungen im angefochtenen Bescheid vom Finanzamt steuerfrei behandelt. Laut Auskunft des Finanzamts (E-Mail Anfrage vom 30.6.2009 und Antwort-Mail…
…Anspruch auf eine polnische Familienleistung für die Kinder. Unter Heranziehung der obigen Ausführungen hatte der Bf. bis zu dem Zeitpunkt der Berufstätigkeit seiner Gattin in Polen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe. Wenn eine Person Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Ehefrau des Bf die Leistungen ab Juni 2016 zugesagt hatten und damit seit 1. Juni 2016 in Polen Anspruch auf Familienleistungen PLN 500+ pro Kind monatlich bestand, hat der Bf mit Juni 2016 keinen Anspruch mehr auf FB in Österreich. Wenn aber die ausländische Beihilfe…
…Österreich beschäftigt. Seine Frau und seine drei Kinder leben in Polen. Seine Frau war im Streitzeitraum in Polen selbständig erwerbstätig. Darum besteht Anspruch auf eine polnische Familienleistung für die Kinder. Wenn eine Person Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. …
…im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. ... § 5 FLAG: ... (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird…
…weil § 4 Abs.1 FLAG 1967 ausdrücklich bestimmt, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dabei ist auch anzuführen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Berufungswerberin auch in der Slowakei (bei ihrer Familie) befindet. Der angefochtene…
…1967 zurückgefordert. Hiezu wurde begründend ausgeführt, dass gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 für Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, die gleichzeitig Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hätten. Der Gatte der Bw. sei vom 12. März 2001 bis 27. November 2002 in L. beschäftigt…
… 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 rückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, dass Ausgleichszahlungen in der Höhe des Differenzbetrages zwischen der Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, die ansonsten zu gewähren gewesen wäre, gebühre. Tatsächlich hätte die Bw bzw ihr Gatte in L…
…zuständig ist und nur den Differenzbetrag zur Leistung des anderen Staats schuldet). In Österreich ist innerstaatlich die Norm des § 4 FLAG 1967 in Kraft. Die Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG 1967 ist dann anzuwenden, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht (egal ob es…
…4 Abs.1 FLAG 1967, unabhängig von der tatsächlichen Leistung, der Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe vom Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Laut den übereinstimmenden Bestätigungen der ungarischen Behörden (siehe die bereits zitieren Schreiben des Ungarischen Schatzamtes bzw. der Ungarischen Staatskasse vom 5…