…diese Bilanzen von den Bankprüfern mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Willkürliche Ermittlung des Auflösungsbetrages: Die pauschale Auflösung der am 31.12.2015 seit 30 Jahren unbewegten Sparguthaben erscheint willkürlich und entspricht nicht den von der abgabenbehördlichen Außenprüfung selbst genannten Grundsätzen. Aufgrund dieser Argumente ersuchen wir…
…Jahren nicht mehr bewegt wurden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr eingelöst werden und daher grundsätzlich eine gewinnerhöhende Auflösung geboten sei. Das Finanzamt habe aus den vorgelegten Listen entnehmen können, dass Sparguthaben, die länger als 30 Jahre unbewegt waren, tatsächlich nicht mehr eingelöst werden…
…Verwaltungsakten und ist unstrittig. Rechtliche Würdigung: Im Streitfall ist zu entscheiden, ob die vom Finanzamt vorgenommene gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Spareinlagen in Höhe von € 56.509,21 zu Recht erfolgt ist. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung dürfen im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist…
…Verwaltungsakten und ist unstrittig. Rechtliche Würdigung: Im Streitfall ist zu entscheiden, ob die vom Finanzamt vorgenommene gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Spareinlagen in Höhe von € 62.486,71 zu Recht erfolgt ist. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung dürfen im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist…
…(…) Das BFG hat erwogen Im Beschwerdefall besteht Streit darüber, ob die vom Finanzamt vorgenommene gewinnerhöhende Auflösung von über 30 Jahre unbewegten Sparhuthaben bzw. von zusammengefasst verbuchten Guthaben von unter 10 Euro im Jahr 2013 zu Recht erfolgt ist oder nicht. Einzelbewertung oder Gruppenbewertung : Grundsätzlich…
…unstrittig. Rechtliche Würdigung: Im Streitfall ist zu entscheiden, ob die vom Finanzamt vorgenommene gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Spareinlagen in Höhe von € 59.267,92 zu Recht erfolgt ist. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung dürfen im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist, nur solche…
…wie sie das Finanzamt annehme. Auch stünden die Grundsätze des Nachholverbotes und der periodengerechten Gewinnermittlung der Vorgangsweise des Finanzamtes entgegen. Die pauschale Auflösung der unbewegten Sparguthaben erscheine daher willkürlich. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab. Dagegen stellte die Bf. einen Vorlageantrag. …
…wie sie das Finanzamt annehme. Auch stünden die Grundsätze des Nachholverbotes und der periodengerechten Gewinnermittlung der Vorgangsweise des Finanzamtes entgegen. Die pauschale Auflösung der unbewegten Sparguthaben erscheine daher willkürlich. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab. Dagegen stellte die Bf. einen Vorlageantrag. …
…30 Jahre unbewegten Sparguthaben hingegen entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die gewinnerhöhende Auflösung dieser Verbindlichkeiten gem. § 4 Abs. 2 Z 21 EStG 1988 nicht in Betracht kommt, sondern hier die Voraussetzungen einer amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 BAO vorgelegen sind und daher betreffend dieser Sparguthaben das oa…
…gewinnerhöhend aufgelöst, welche genau 30 Jahre nicht mehr bewegt wurden. Mit dem hier angefochtenen Berichtigungsbescheid, der sich auf § 293b BAO iVm § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 stützt, nahm das Finanzamt eine Bilanzberichtigung der jeweiligen Wurzeljahre des durch die fehlende Auflösung der unbewegten Sparguthaben…
…§ 293 ff BAO die Ansicht vertreten, dass auch für die im Jahr 2012 vorzunehmende gewinnerhöhende Auflösung von Verbindlichkeiten aus erst im Jahr 2012 30 Jahre unbewegten Sparguthaben mittels § 293 BAO erfolgen kann. Dieser Ansicht widersprach der VwGH und führte dazu aus, dass der Ansatz von…
…hat, kann mangels substantiierten Vorbringens nicht erkannt werden, ob sie sich damit auf die (hier nicht materiellrechtlich zu beurteilenden, siehe oben a)) Streitjahre 2017 und 2019 mit ihrer gewinnerhöhenden Auflösung von unbewegten Sparguthaben, oder auf das Jahr 2014 mit dem Zuschlag gemäß § 4 Abs. 2…
Es ist wohl richtig, dass durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und…
20.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile Rz 6132: Besondere Entgelte und Vorteile sind Geldleistungen, die neben den in § 27 Abs. 2 EStG 1988 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise: Zahlung verjährter Zinsen. Darlehensabgeld (Damnum); das ist der Unterschiedsbetrag…
39.2.4 Ermittlung der Prämie Rz 1304: Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Umlaufgewichteten Durchschnittsrenditen für…
Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2026 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene…
Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG ist der Erbübergang von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten von der Erbschaftsteuer befreit, soweit deren Erträge im Zeitpunkt des Todes der Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem…
Unter EAS 1517 und EAS 1533 wurde die Auffassung vertreten, dass Renten aus einem Lebensversicherungsvertrag, der bei einer deutschen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, in Deutschland keiner Abzugsbesteuerung unterzogen werden dürfen. Dies deshalb, weil sowohl nach dem geltenden als auch nach dem paraphierten künftigen Abkommen die…
Nimmt eine österreichische GesmbH mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß…