…von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wurde, den gesetzlichen Unterhalt leistete, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 350,-- S monatlich zu. Leistete er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so stand ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag von 525…
…angefochtenen Einkommensteuerbescheides 1999 Sie in Anbetracht obiger Ausführungen hinsichtlich des Unterhaltsabsetzbetrages begehren." Der Berufungswerber hat in Reaktion auf diesen Vorhalt bezüglich des Einkommensteuerbescheides 1999 keinen Änderungswunsch bekanntgegeben. Hinsichtlich der übrigen Berufungsjahre hatte er keine Zweifel an der Berechnung des Unterhaltsabsetzbetrages geäußert. Da - wie den obigen…
…da ich auch für die Ex-Frau ... 6.366€ an Unterhalt zahlen muss - dies sind für 2003 14.761€." Mit dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 13. Juli 2004 erkannte das Finanzamt nur die im Jahr 2003 gezahlten Ausbildungskosten der Tochter von 1.162,00€ dem…
…des Bw., wobei der dennoch in den Folgemonaten unstrittig seiner Unterhaltsverpflichtung nachkam. Daraus folgt rechtlich: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 Euro monatlich zu, wenn sich das…
…das FA den Einkommensteuerbescheid 2002 ab, setzte den Unterhaltsabsetzbetrag mit € 76,80 fest und führte begründend aus: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. b EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, das nicht seinem Haushalt angehört und…
…1996, 94/16/0064, ein, eine Lebensversicherung sei dann steuerfrei, wenn der Erblasser die Absicht gehabt habe, mit der Zuwendung dem Begünstigten den gesetzlichen Unterhalt zu sichern. Im konkreten Fall sei, wie schon in der Berufung ausgeführt, erkennbar, dass ein Bereicherungswille nicht gegeben gewesen sei…
…Streitzeitraum keinerlei Unterhaltsleistungen erbracht hat. Wie aus den der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorliegenden Belegen hervorgeht, hat die Bw. selbst - entgegen den Aussagen der Tochter - zwar Zahlungen geleistet, die aber nur in den bzw. für die ersten fünf Monate des Streitzeitraumes die gesetzliche Unterhaltspflicht erreicht haben…
…ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag von S 525.- und für jedes weitere Kind ein Absetzbetrag von jeweils S 700.- monatlich zu. Erfüllen mehrere Personen in Bezug auf ein Kind die Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag…
…den gesetzlichen Unterhalt leistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. ... " Voraussetzung für den Anspruch auf den UAB ist demnach, die fehlende Haushaltszugehörigkeit des Kindes und weiters der fehlende FB-Bezug des Anspruchswerbers. Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige tatsächlich den gesetzlichen Unterhalt leisten…
…volle Anerkennung der Unterhaltsabsetzbeträge begeht. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) wurde die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 als unbegründet abgewiesen und die Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2007 zu Ungunsten des Bf abgeändert. In der Begründung ging das Finanzamt davon aus, dass der Bf den gesetzlichen Unterhalt nicht zur…
…Einkünfte geminderten Betrag der Kosten des Unterhalts auszugehen. Laut eigenen Angaben wurde der Tochter im Juli 2009 sowie im Juli 2010 ein Leistungsstipendium in Höhe von € 500,00 bzw. € 1550,00 ausbezahlt. Gegenständliche Beträge sind daher im Einklang mit der gesetzlichen Bestimmung des …
…geleisteten Zahlungen nicht überwiegend, nämlich zu mehr als der Hälfte zum tatsächlichen Unterhalt seiner Tochter beigetragen hat, besteht für die Monate November 2007 bis Juni 2011 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des FLAG auch kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die Tochter…
…die vom Kindesvater zu leistenden Unterhaltszahlungen zwar vom Gericht oder Jugendamt vor mehreren Jahren festgesetzt werden, jedoch mangels Erhöhungsbegehren der Kindesmutter nunmehr (weit) unter den Regelbedarfsätzen liegen? Die in einem Gerichtsurteil oder einem behördlichen Vergleich festgesetzte Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist solange bindend…
…als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, steht für das zweite Kind ein Absetzbetrag von 47 Euro und für jedes weitere Kind ein Absetzbetrag von jeweils 62 Euro monatlich zu. c) Erfüllen mehrere Personen in Bezug auf ein Kind die Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag…
…hat. Rechtliche Begründung Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht Steuerpflichtigen, die für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 € monatlich zu, wenn das Kind nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 FLAG 1967) und für das Kind…
…| Geleisteter steuerlich relevanter Unterhalt | 4.062,22 € | Regelbedarfssatz | 6.408,00 € | 4.062,22 : 12 = 338,52 | Tatsächliche monatliche Leistung (steuerlich relevant) | 6.408,00 : 12 = 534,00 | Durchschnittsregelbedarfssatz (gesetzlicher Unterhalt) | 4…
…den gesetzlichen Unterhaltsanspruch zu leisten, aber in der Art, dass jeder diesen Anspruch gegenüber dem anderen in der gleichen Höhe habe und dadurch nur der Geldfluss unterbleibe. Ähnlich einem steuerrechtlich anerkannten Tauschgeschäft würden die Leistungen erbracht, wobei lediglich der Geldfluss unterbleibe. Die Versagung des Unterhaltsabsetzbetrages…
…Unterhaltsabsetzbetrag in Höhe von € 613,20 berücksichtigt. Dagegen brachte der Bw. am 23.4. eine Berufung ein und legte Bestätigungen der Sparkasse A über Alimentationszahlungen für das Jahr 2009 in Höhe von € 1.554,-- vor. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Abgeltung gesetzlicher…
…haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag von 38,20 Euro und für jedes weitere Kind ein Absetzbetrag von jeweils 50,90 Euro monatlich zu. Erfüllen mehrere Personen in Bezug auf ein Kind die Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag…
…ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht im für das zweite Kind ein Absetzbetrag von monatlich…