…von der ehemaligen Dienstgeberin (Fa. H GmbH) im Zuge der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden sei. In seinem Vorlageantrag wandte der Bw. ein, dass durch die betragliche Begrenzung von Familienheimfahrten mit dem großen Pendlerpauschale die tatsächlichen Aufwendungen in diesem Zusammenhang keinesfalls abgedeckt würden. Diese von der…
…zur vom Arbeitgebers erteilten Auskunft sowie zu den bisherigen Erwägungen des Bundesfinanzgerichts hinsichtlich einer Schätzung der Werbungskosten iZm Familienheimfahrten eine Stellungnahme abzugeben. Dem BF wurde weiters die Beantwortung von Fragen zu den Kosten des Mobilfunkvertrags und die Vorlage diesbezüglicher Kostennachweise aufgetragen. Mit Schriftsatz vom 16…
…von 538 km zwischen Familienwohnsitz und dem weiteren Wohnsitz des Bf. am Ort der Beschäftigung war bei jeder Familienheimfahrt ein Weg von 1.076 km zurückzulegen. Unter Berücksichtigung des amtlichen Kilometergeldes bedeutet dies Aufwendungen von 451,90 € pro Familienheimfahrt. Im Hinblick auf die Begrenzung…
…Die Begründung, der Ansatz von Betriebsausgaben sei nicht möglich, weil diese nicht beantragt worden seien, würde ins Leere gehen. Natürlich könne hier auch eine Aufteilung der beantragten 80% auf Werbungskosten und Betriebsausgaben erfolgen und hätte die Behörde dies ansetzen können. Gleiches würde für Familienheimfahrten nach…
…Retourfahrt von Wien nach Polen € 80,00 gekostet hat und dem Bf. im Zusammenhang mit seinen unternommenen Heimfahrten an den Familienwohnsitz ein geschätzter Aufwand iHv € 1.600,00 entstanden ist. Es wird daher ein Betrag iHv € 1.600,00 als iZm Familienheimfahrten…
…von Barmitteln im Sinne einer dauerhaften wirtschaftlichen Vermögensminderung kommt. Von den beantragten Aufwendungen iZm einer doppelte Haushaltsführung sind daher nur die für die Wiener Wohnung aufgewendeten Mietzahlungen in Höhe von € 2.206,50 anzuerkennen. Im Zusammenhang mit den für das Jahr 2021 beantragten Familienheimfahrten…
…lit. e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Als Fahrtkosten sind jene Aufwendungen abzusetzen, die durch das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel anfallen (Bahnkarte, Kfz-Kosten, Flugkosten). Über die anzuerkennende Häufigkeit der Familienheimfahrten bestehen keine gesetzlichen Regelungen (VwGH 08.02.2007, 2004…
…EStG gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird (Jakom/Ebner, EStG, 2022, § 16 Tz 56 Stichwort "Doppelte Haushaltsführung"; LStR 2002 Rz 354). Da die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllt sind, liegen somit auch die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für Familienheimfahrten als…
…somit Werbungskosten von insgesamt € 10.528,01 - und hielt in der Bescheidbegründung fest, die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung am Arbeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) stellten auf Grund des Strukturanpassungsgesetzes 1996 nur insoweit Werbungskosten dar, als sie das höchstzulässige Pendlerpauschale nicht überstiegen; höhere Aufwendungen seien…
…Festgehalten wird, dass der weitere Ort der Dienstverrichtung nicht auf dem Weg von der ersten Arbeitsstätte und dem Wohnort liegt und diese Strecke nicht ohnehin zurückgelegt worden wäre und dadurch der Bf. jedenfalls zusätzliche Aufwendungen anfallen, zumal sie für beide Dienstverhältnisse unterschiedliche Arbeitskleidung zu tragen…
…am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c angeführten Betrag übersteigen. 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden…
…was monatlich ca. 200-250 € ausmacht. (…)" Im weiteren Verfahrensverlauf erließ das Finanzamt mit Datum 8.10.2021 einen Ergänzungsvorhalt mit folgendem Inhalt: "1. Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten: Aufwendungen iZm einer doppelten Haushaltsführung sind gem. § 16 EStG steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie durch die…
…Auto "Skoda Oktawia" mit den behördlichen Kennzeichen Kennzeichen1 (2015) bzw. Kennzeichen2 (2016) unterwegs gewesen. Von Bekannten sei dem Bf. mitgeteilt worden, wenn er mit dem Auto Heimfahrten tätige, könne er für Familienheimfahrten Aufwendungen iHv EUR 3.672,00 geltend machen. So habe das der Bf…
…Es könnten somit die Aufwendungen iZm Fahrten zwischen Arbeitsstätten als Werbungskosten geltend gemacht werden (vgl Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, 17. Lieferung, § 16 Tz 220). In diesem Fall handle es sich um Garagierungskosten in Höhe von € 750,00. Die Anmietung einer Garage sei unbedingt…
…dieses Jahr. Darin wurde das große Pendlerpauschale nur mehr ab 2 Kilometer Wegstrecke anerkannt und keine Kosten für Familienheimfahrten mehr berücksichtigt. Zur Begründung wurde auf die Entfernung der Arbeitsstätte vom Wohnort laut Zentralem Melderegister und die Nichtvorlage von Belegen iZm den Familienheimfahrten verwiesen. Im Ergebnis…
…abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwands schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen (VwGH 15.Juli 1998, 93/13/0205 RA iZm Ziffer…
…strittigen Jahren machte sie Aufwendungen für Familienheimfahrten, Pflichtbeiträge für gesetzliche Sozialversicherung (Liberale Mutualiteit) und pauschale Telefonkosten als Werbungskosten geltend. Für das Jahr 2000 beantragte die Berufungswerberin zusätzliche Aufwendungen für einen N-Sprachkurs als Werbungskosten. Das Finanzamt verweigerte die Anerkennung der beantragten Werbungskosten mit der Begründung…
…€ (mtl. 500,00 €). Als weitere Werbungskosten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit den Familienheimfahrten zu berücksichtigen (bei verheirateten Steuerpflichtigen ca. wöchentlich). Der Bw. war während des gesamten Berufungszeitraumes in Wien wohnhaft. Es sind folglich Kosten iZm den Familienheimfahrten im Rahmen der oben genannten Grenzen (§…
…von der fehlenden Ermessensbegründung keinen Bescheidaufhebungsgrund anführt. Hingegen entspricht der angefochtene Aufhebungsbescheid vom 27.3.2008 den gesetzlichen Voraussetzungen. Denn ihm ist trotz knapper Formulierung mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, was die Behörde will (Spruch) und weshalb sie es will (Begründung), wobei Spruch und Begründung…
…Haushaltsführung (Familienheimfahrten, Miete). - Von den laut Rechnungsaufstellung beantragten Werbungskosten in Höhe von € 1.635,68 iZm Einkünften aus Kapitalvermögen seien für Telefon, Büromaterial etc. € 200,-- pauschal anerkannt worden. - Die Aufwendungen für EDV-Zubehör/Erweiterung/Zugang, GSM-Handy, Abo SN würden weder iZm Einkünften…