…Der Betrieb besteht ausschließlich in der entgeltlichen Durchführung von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art (insbesondere Feste, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen, Heurigenausschank, Wandertage, Vergnügungs-Sportveranstaltungen) in der Dauer von höchstens vier Tagen im Jahr, und - die Veranstaltungen müssen nach außen hin erkennbar zur materiellen Förderung…
…begünstigungsschädliche Betriebe dar, sofern sie nicht Teil eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs sind. Siehe auch Rz 309, 372 und 374 bis 377. 2.3.3.2.2 Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen Rz 381: Entgeltliche gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen des Rechtsträgers (wie Feste aller Art, Bälle, Kränzchen, Feiern…
…sofern es zu keiner Konkurrenzsituation zu steuerpflichtigen Betrieben führt. Siehe auch Rz 298 "Sportplatzvermietung". Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltung Rz 276: Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfest". Grundstücksveräußerung Rz 276a: Zu Einkünften aus der Veräußerung von Grundstücken siehe Rz 420a f und Rz 427a…
…in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft ausschließlich zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke dienen. Beispiele: Gesellige Veranstaltungen gemäß § 45 Abs. 1a BAO (siehe…
…2012Uhr (Ortsgruppen). Da die Veranstaltung drei Tage gedauert hat, kannRechtlich unselbständige Gliederungen nach inhaltlichen Gesichtspunkten stellen keine territorialen Gliederungen dar und können daher die Körperschaft noch einenSteuerbegünstigungen des § 5 Z 12 KStG 1988 Tag für eine gesellige Veranstaltung (ohne Gastronomie) durchführen, ohne dass ein steuerpflichtiger…
…und nicht die Kultur- und Brauchtumspflege im Vordergrund steht. Sollte kein einheitlicher Betrieb vorliegen, sind die nicht begünstigten Auftritte als begünstigungsschädlicher Betrieb zu beurteilen. Siehe auch Rz 255 "Ansichtskartenverkauf" sowie Rz 302 "Tonträger und Bildträger". Für gesellige Veranstaltungen von Parteien iSd § 5 Z 12 lit…
…Sommerfest (Dauer insgesamt 48 Stunden, Ausschankzeit: 25 Stunden nach der aufliegenden amtlichen Genehmigung) stattfinde, welches nach Ansicht der Bfin ein kleines Vereinsfest darstelle. Es handle sich um eine gesellige Veranstaltung, bei der die Organisation durch Vereinsmitgleider bzw. deren Angehörigen erfolgt sei, die Verpflegung ein normales…
…materiell unrichtig. Kulturelle Veranstaltungen (etwa Konzerte), die der Verein als Veranstalter durchführt, sind gemäß Statuten ein ideelles Mittel zur Verwirklichung des Vereinzweckes, ebenso wie die spontanen Improvisationsabende im Kommunikationszentrum. Da diese Musikveranstaltungen der Kulturpflege dienen und nicht für fremde gesellige Veranstaltungen organisiert werden, sind diese…
…Ergänzung, zB Herstellungs- und Handelsbetriebe bei einem organisatorischen Zusammenhang gleichartiger Einrichtungen, zB mehrere Kindergärten einer Gemeinde bei Wiederholung gleichartiger Tätigkeiten, zB wiederholte gesellige Veranstaltungen nach Maßgabe des § 5 Z 12 KStG 1988 bei intensiver Verbindung von an sich verschiedenartigen Tätigkeiten (bspw. das Unterhalten einer Zentralküche…
…wenn eine gesellige Veranstaltung von einer oder von mehreren Körperschaften getragen wird, die die Voraussetzungen einer Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet im Übrigen erfüllen. Dies ist dann der Fall, wenn die Organisation und Durchführung der geselligen Veranstaltung im Wesentlichen durch die Mitglieder der Körperschaft (Körperschaften) oder…
…10.08.2005, 2005/13/0049 mwN). Vor diesem Hintergrund scheidet im Beschwerdefall eine Berücksichtigung der vom Bf getragenen Aufwendungen für Geld- und (zB für Tombolapreise verwendete) Sachspenden in Zusammenhang mit Bällen und anderen geselligen Veranstaltungen aus (so auch BFG 12.08.2019, RV/3100278…
…keinen Grund einen pauschalen Privatanteil abzuziehen. Die gemeinsame Jahresfeier der OP stelle weder eine gesellige Veranstaltung noch einen Repräsentationsaufwand dar. II.) Sachverhalt: 1.) Der Bf ist LM an den Kliniken HN-B (OP C) und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Am 3…
…ist, der einerseits an den Steuerpflichtigen geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen hat. Die Finanzbehörde verkennt in ihrer rechtlichen Würdigung uE dabei die Sachlage. Bei Einladungen zu geselligen Veranstaltungen liegt per se kein Leistungsaustausch zwischen Einladendem und den Eingeladenen vor. Der einzige Leistungsaustausch der stattfindet…
…ist, der einerseits an den Steuerpflichtigen geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen hat. Die Finanzbehörde verkennt in ihrer rechtlichen Würdigung uE dabei die Sachlage. Bei Einladungen zu geselligen Veranstaltungen liegt per se kein Leistungsaustausch zwischen Einladendem und den Eingeladenen vor. Der einzige Leistungsaustausch der stattfindet…
…11.Jahr2 Konzert 40 km………………………………..9.12.Jahr2 Konzert 492 km…………………………….18 Besuche: Summen der Fahrten zu geselligen und kulturellen Veranstaltungen lt…
…Der Bf nutzt sein Wissen über Typographie, das durch die gegenständlichen Kurse gefestigt wurde, mit dem Wissen und dem Willen seines Vorgesetzten auch zur Gestaltung von Einladungskarten für gesellige Veranstaltungen, zu denen sein Dienstgeber regelmäßig hauptsächlich (potentielle) Kunden einlädt (MV S. 4). Ferner nutzt der…
…ausgenommen: Gesellige Veranstaltungen iSd § 5 Z 12 KStG 1988 von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Die in § 2 Abs. 3 erster Satz UStG 1994 vorgenommene Ausnahme für nach § 5 Z 12 KStG 1988 befreite Betriebe gewerblicher Art nimmt die betroffene Veranstaltung aus dem…
…gemäß § 5 Z 12 KStG 1988 für diese Veranstaltung für die FFW als KöR deswegen erforderlich, da diese bei Abhaltung von weiteren Veranstaltungen dieser Art im selben KJ mit dieser Betätigung insgesamt steuerpflichtig wird. Für den Sportverein gilt Folgendes: Gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen, die den…
…Rz 151). Es Iägen die Voraussetzungen für einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb vor. Ein begünstigungsschädlicher Betrieb läge nur vor, wenn eine gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltung, die den Charakter einer den Interessenkreis des Vereines weit übersteigenden Institution von eigenständiger Bedeutung annehme, vorliege. Dies sei nicht der Fall. Bei…
…Geschäftsbetrieb für die Berechnung heranzuziehen, wenn diese Vereinsfeste als gesellige oder gesellschaftlichen Veranstaltungen den Charakter einer den Interessenkreis des Vereines weit übersteigenden Institution von eigenständiger Bedeutung annehmen und eine entsprechende Planung und Organisation im Sinne eines Gewerbebetriebes erfordern (siehe Rz 307). Da der Verein nachweisen…