…Verkehrsauffassung nach dem Maßstab rechtlich denkender Menschen ausgelegt werden. Die Unbilligkeit der Einziehung muss durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein, sodass generelle Härten einer Abgabenvorschrift nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden können (VwGH 25.6.1990, 89/15/0088; VwGH 14.9.1993…
…worden sein, so dass generelle Härten aus einer Abgabenvorschrift nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden könnten. Unbilligkeit der Einhebung setze im Allgemeinen voraus, dass unter Bedachtnahme auf die besonderen Umstände des Einzelfalles die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die…
…und führte begründend aus, dass die vom Gesetz geforderte Unbilligkeit der Einhebung durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein müsse, sodass generelle Härten aus einer Abgabenvorschrift nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden könnten. Weiters würde Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraussetzen, dass unter Bedachtnahme…
…Verkehrsauffassung nach dem Maßstab rechtlich denkender Menschen ausgelegt werden. Die Unbilligkeit der Einziehung muss durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein, sodass generelle Härten einer Abgabenvorschrift nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden können (VwGH 25.6.1990, 89/15/0088; VwGH 14.9.1993…
…2013, 2013/15/0173). Die Unbilligkeit muss durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein; generelle Härten einer Abgabenvorschrift können daher nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann sachliche Unbilligkeit begründen. Dieser Grundsatz bedeutet, dass jeder…
…Verkehrsauffassung nach dem Maßstab rechtlich denkender Menschen ausgelegt werden. Die Unbilligkeit der Einziehung muss durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein, sodass generelle Härten einer Abgabenvorschrift nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden können (VwGH 25.6.1990, 89/15/0088; VwGH 14.9.1993…
…2013, 2013/15/0173). Die Unbilligkeit muss durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein; generelle Härten einer Abgabenvorschrift können daher nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann sachliche Unbilligkeit begründen. Dieser Grundsatz bedeutet, dass jeder…
…muss aufgrund der herrschenden Verkehrsauffassung nach dem Maßstab rechtlich denkender Menschen ausgelegt werden. Die Unbilligkeit der Einziehung muss durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein, sodass generelle Härten einer Abgabenvorschrift nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden können (VwGH 25.6.1990, 89/ 15/0088…
…das Vorliegen aller Umstände darzutun hätte, auf die die Nachsicht gestützt werden könne. Die Unbilligkeit der Einziehung müsse durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein, sodass generelle Härten einer Abgabenvorschrift nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden könnten. Dazukommen müsse, dass zufolge der im einzelnen…
…eine einzige Gehaltsabrechnung keine generelle Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zulasse. Unter Berücksichtigung des Jahreseinkommens 2014, sowie der Tatsache, dass offensichtlich keine Rücklagen geschaffen wurden, und der Tatsache, dass vier Kfz auf den Bf. zugelassen seien, könne in der sofortigen Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden.…
…entsprechend eine ausdrückliche korrigierende negative Anordnung nötig sei, um im Einzelfall vom generell vorgesehenen Abgabeneingriff Ausnahmen möglich zu machen. So habe der Verwaltungsgerichtshof betont, dass eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles anzunehmen sei, wenn eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschrift vorliege, die der Gesetzgeber…
…entsprechend eine ausdrückliche korrigierende negative Anordnung nötig sei, um im Einzelfall vom generell vorgesehenen Abgabeneingriff Ausnahmen möglich zu machen. So habe der Verwaltungsgerichtshof betont, dass eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles anzunehmen sei, wenn eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschrift vorliege, die der Gesetzgeber…
…entsprechend eine ausdrückliche korrigierende negative Anordnung nötig sei, um im Einzelfall vom generell vorgesehenen Abgabeneingriff Ausnahmen möglich zu machen. So habe der Verwaltungsgerichtshof betont, dass eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles anzunehmen sei, wenn eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschrift vorliege, die der Gesetzgeber…
…entsprechend eine ausdrückliche korrigierende negative Anordnung nötig sei, um im Einzelfall vom generell vorgesehenen Abgabeneingriff Ausnahmen möglich zu machen. So habe der Verwaltungsgerichtshof betont, dass eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles anzunehmen sei, wenn eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschrift vorliege, die der Gesetzgeber…
…entsprechend eine ausdrückliche korrigierende negative Anordnung nötig sei, um im Einzelfall vom generell vorgesehenen Abgabeneingriff Ausnahmen möglich zu machen. So habe der Verwaltungsgerichtshof betont, dass eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles anzunehmen sei, wenn eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschrift vorliege, die der Gesetzgeber…
…von ausländischen Investmentfonds gehe schon daraus hervor, dass der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 7.3.2002, G 278/01 die generelle Nichtendbesteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Investmentfonds als verfassungswidrig aufgehoben hat. Das Erkenntnis ließe jedoch weitere Fragen offen. Die Bw. führt sodann aus: "Es könnte…
…von wirtschaftlich notwendigen Reorganisationsmaßnahmen Arbeitsplätze wegfallen werden und daher der Personalstand reduziert werden muss. Die Geschäftsführung hat am 16.1.2018 mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung (=Sozialplan) zur Abfederung sozialer Härten für die Arbeitnehmerinnen, die durch den angestrebten Personalabbau durch Reorganisation des Arbeitgebers betroffen waren…
…ab dem Jahr 2014, hat jedoch keine Auswirkung auf die Höhe der ihm zustehenden Pension. Allerdings werden dadurch erhöhte Ausgaben für medizinische Versorgung/Behandlung verbunden sein. Können Zahlungserleichterungen Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so bedarf es keiner Abgabennachsicht (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060…
…Situation (Insolvenz der RS Ltd., Monatseinkommen: 560,00 € brutto) außerstande sei, den Rückstandsbetrag in Einem einzuzahlen. Unter Hinweis auf ihre generelle Zahlungsbereitschaft werde daher ersucht, zur Rückstandsbegleichung monatliche Ratenzahlungen iHv. 50,00 € zu bewilligen. Mit Bescheid vom 18. September 2008 wies das Finanzamt…
…6.2001, B 1437/00, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne. Da die Voraussetzung, dass Sonderzahlungen…