…spezialpräventiven Strafzweck, welcher darin besteht, den Täter selbst von weiteren künftigen Straftaten abzuhalten, verfolgt der Gesetzgeber durch eine Bestrafung auch das Ziel, andere potentielle Täter von einem möglichen finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten abzuschrecken. Das vom Spruchsenat in erster Instanz gewählte Strafausmaß wird diesem generalpräventiven Strafzweck in…
…Berufungssenates im gegenständlichen Fall, bei nicht erfolgter Schadensgutmachung (die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge haften in vollem Umfang nach wie vor vollstreckbar auf dem Abgabenkonto aus), der generalpräventive Strafzweck der Norm, welcher darauf ausgerichtet ist, andere potentielle Täter von der Begehung von Finanzstrafvergehen abzuhalten, mit einer Strafmilderung vorzugehen…
…aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht möglich. Neben dem Zweck einer Finanzstrafe den Täter vor künftigen Finanzstrafdelikten abzuhalten (spezialpräventiver Strafzweck) verfolgt der Gesetzgeber mit der im gegenständlichen Fall zwingend zu verhängenden Geldstrafe auch die Absicht andere potenzielle Täter von künftigen Finanzvergehen abzuhalten (generalpräventiver Strafzweck). Gemäß…
…wiederum nachzusehen. Die gnadenweise Nachsicht würde daher insbesondere spezialpräventiven Gründen zuwiderlaufen, da die verhängte Geldstrafe noch vollständig aushaftet und somit das gesetzte abgabenrechtliche Fehlverhalten sanktionslos bliebe. So wäre dem Strafzweck, ungeachtet des schon in den Milderungsgründen berücksichtigten Geständnisses, noch überhaupt nicht entsprochen worden. Es wäre…
…Situation die (teilweise) Nachsicht der über ihn ausgesprochenen Geldstrafe nicht. Unter Abwägung des Vorbringens des Nachsichtswerbers und den gesetzlichen Vorgaben zu Strafzwecken der Finanzstrafgesetzgebung zur Erzielung generalpräventiver Wirkungen zur Sicherung des Abgabenanspruches des Staates, war daher die Beschwerde wegen des Überwiegens des öffentlichen Interesses abzuweisen…
…da eine Tilgung der Schuld mit den angebotenen Raten nicht in einem von der einschlägigen Judikatur geforderten angemessenen Zeitraum möglich ist. Unter Abwägung des Vorbringens des Nachsichtswerbers und den gesetzlichen Vorgaben zu Strafzwecken der Finanzstrafgesetzgebung zur Erzielung generalpräventiver Wirkungen zur Sicherung des Abgabenanspruches des Staates…
…anzusehen, womit die persönlichen Umstände des Nachsichtswerbers (sehr schlechte wirtschaftliche Lage und Erkrankungen) eben bereits bei der Strafbemessung Berücksichtigung gefunden haben. Unter Abwägung des Vorbringens des Nachsichtswerbers und den gesetzlichen Vorgaben zu Strafzwecken der Finanzstrafgesetzgebung zur Erzielung generalpräventiver Wirkungen zur Sicherung des Abgabenanspruches des Staates…
…Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung der Geldstrafe.  …
…Verwaltungsübertretungen hinreichend Rechnung zu tragen und insbesondere eine spezialpräventive Wirkung zu entfalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf nicht außer Betracht gelassen werden. Bezüglich der spezial- und generalpräventiven Wirkung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass mit der Novelle des Vergnügungssteuergesetzes ab 01.01.2017 zwar…
…zu entfalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf nicht außer Betracht gelassen werden. Unter Zugrundelegung dieser Strafzumessungskriterien erweisen sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes die im unteren Bereich des Strafrahmens bemessenen Geldstrafen tat- und schuldangemessen. Einwendungen gegen die Höhe der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen wurden nicht vorgebracht. Diese wurden…
…um hinkünftig von gleichartigen Übertretungen abzuhalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf im gegenständlichen Fall nicht außer Betracht gelassen werden, da nach wie vor trotz Verbotes betrieben viele Spielapparate werden. Ausgehend von einer unveränderten fahrlässigen Handlungsweise der Beschuldigten unter Zugrundelegung der unveränderten Strafbemessungskriterien bestand keine Veranlassung…
…Verwaltungsübertretung hinreichend Rechnung zu tragen und insbesondere eine spezialpräventive Wirkung zu entfalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf nicht außer Betracht gelassen werden. Bezüglich der spezial- und generalpräventiven Wirkung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass mit der Novelle des Vergnügungssteuergesetzes ab 1.1.2017 zwar…
…schon aus spezialpräventiven Gründen jedenfalls geboten, um hinkünftig von gleichartigen Übertretungen abzuhalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf im gegenständlichen Fall nicht außer Betracht gelassen werden. Die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens werden gemäß § 64 VStG in Höhe von 10% der Strafen, somit in Höhe von je €…
…um dem Unrechts- und Schuldgehalt der Verwaltungsübertretung hinreichend Rechnung zu tragen und eine spezialpräventive Wirkung zu entfalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf im gegenständlichen Fall nicht außer Betracht gelassen werden. Auch wenn das VGSG in der im Streitzeitraum anzuwendenden Form durch das LGBl 2016/63…
… 23 Abs. 4 FinStrG im vorliegenden Fall zu. Unter Berücksichtigung spezialpräventiver (der Bf. ist weiterhin als Geschäftsführer einer GmbH tätig) und generalpräventiver Strafzwecke (budgetäre Wirkung habende Verfehlungen sind mit ausreichender Sanktion zu belegen, um andere Abgabepflichtige von der Begehung derartiger Finanzvergehen abzuhalten), wird die Höhe…
…um dem Unrechts- und Schuldgehalt der Verwaltungsübertretung hinreichend Rechnung zu tragen und eine spezialpräventive Wirkung zu entfalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf im gegenständlichen Fall nicht außer Betracht gelassen werden. Auch wenn das VGSG in der im Streitzeitraum anzuwendenden Form durch das LGBl 2016/63…
…von der Begehung weiterer gleichartiger Übertretungen wirksam abzuhalten, sodass eine weitere Herabsetzung nicht in Betracht kommt. Auch der generalpräventive Strafzweck darf nicht außer Betracht gelassen werden. Bezüglich der spezial- und generalpräventiven Wirkung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass mit der Novelle des Vergnügungssteuergesetzes ab…
…von der Begehung weiterer gleichartiger Übertretungen wirksam abzuhalten, sodass eine weitere Herabsetzung nicht in Betracht kommt. Auch der generalpräventive Strafzweck darf nicht außer Betracht gelassen werden. Bezüglich der spezial- und generalpräventiven Wirkung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass mit der Novelle des Vergnügungssteuergesetzes ab…
…gebliebenen Ausführungen des Amtsvertreters in der mündlichen Verhandlung vor dem BFG von der Bf im Februar 2017 wieder ein gleichartiges Delikt gesetzt wurde. Auch der generalpräventive Strafzweck darf nicht außer Betracht gelassen werden. Bezüglich der spezial- und generalpräventiven Wirkung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen…
…spezialpräventiven Gründen jedenfalls geboten, um ihn hinkünftig von gleichartigen Übertretungen abzuhalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf im gegenständlichen Fall nicht außer Betracht gelassen werden. Einwendungen gegen die Höhe der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen wurden ebenfalls nicht vorgebracht. Auch diese wurden seitens des Bundesfinanzgerichtes, entsprechend der festgestellten Schuld…