…Fitnesscenter verrechneten Mitgliedsbeitrag. Insofern die Mitgliedsbeiträge nicht an die Mitarbeiter weiterverrechnet werden, liegt nach Ansicht der Berufungswerberin beim Mitarbeiter ein geldwerter Vorteil vor. Die Berufungswerberin behandelte diese Möglichkeit der Benützung des Fitnesscenters als steuerbefreite Zurverfügungstellung einer Einrichtung oder Anlage nach § 3 Abs. 1 Z 13…
… 8 Abs. 1 KStG 1988 liegen vor, wenn der Körperschaft vom Anteilsinhaber liquide Mittel oder Wirtschaftsgüter aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen zugewendet werden oder wenn ihr aus Anlass einer rechtsgeschäftlichen Transaktion ein geldwerter Vorteil zukommt, der seine Erklärung nur in der Anteilsinhaberstellung findet, mit anderen Worten dem…
…werden (müssten). Rz 925a: Gewährt der Beschäftiger der überlassenen Arbeitskraft insbesondere geldwerte Vorteile (zB Sachbezüge gemäß SB-VO, steuerfreie Sachleistungen gemäß § 3 EStG 1988), ist in der Regel von einer Verkürzung des Zahlungsweges (vgl. Rz 964) auszugehen, sofern der Überlasser von diesen Vorteilen Kenntnis hat…
…unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zur Beurteilung der sonstigen Vergütungen jeder Art die Betriebseinnahmen maßgeblich seien. Betriebseinnahmen seien betrieblich veranlasste Wertzugänge in Geld oder geldwerten Vorteilen (VwGH 17.10.1991, 89/13/0261). Auf allfällige Betriebsausgaben komme es grundsätzlich nicht an. Diese…
…Bw. darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht vertrete, dass für die Ermittlung allfälliger geldwerter Vorteile als Betriebseinnahmen die Vorschriften der Sachbezugsverordnung nicht anwendbar und daher die entsprechenden Betriebseinnahmen nach den allgemeinen Grundsätzen des § 184 BAO zu schätzen seien. Die Bw. wurde daher um Vorlage…
…zu Recht erfolgte. 2. Zufluss der überwiesenen Geldbeträge: Einnahmen liegen nach § 15 Abs. 1 EStG vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Nicht entscheidend dabei ist, ob auf die Einnahme ein…
10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen Rz 4027: Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden…
…20.2.1.9.3). Geldleistungen oder geldwerte Vorteile, die anlässlich der Eröffnung eines (Haben-)Kontos oder aus besonderen Anlässen gewährt werden, sofern sie nicht bloß geringfügige Aufmerksamkeiten darstellen (zB Regenschirme, Handtücher oder sonstige Zuwendungen im Ausmaß üblicher Weltspartagsgeschenke). Wurden solche Vorteile vor dem 1…
…nur einem Dienstverhältnis zum alleinigen Arbeitgeber ***AG1*** auszugehen. 5.1.2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Dazu zählen alle Einnahmen (Geld oder geldwerte Vorteile) gemäß § 15 Abs 1 EStG 1988…
…erwogen: Gemäß § 15 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Gemäß Abs. 2 leg. cit. sind geldwerte Vorteile (Wohnung Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren…
…Zudem sei dem BF nach dessen Pensionierung die Naturalwohnung entzogen worden und seine Grundvergütung betrage seitdem 100 % der Bemessungsgrundlage. Es habe somit niemals einen geldwerten Vorteil gegeben. Letztlich wurde die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 17.11.2022 wies das FA die…
…31 EStG 1988). 10.1.1.3 Vermögensvermehrung Rz 4007: Voraussetzung für die Qualifikation als Einnahme ist die Vermehrung des Vermögens auf Empfängerseite durch von außen zugeflossenes Geld bzw. geldwerte Vorteile (siehe dazu auch Abschnitt 13). Ein gewährtes Darlehen führt beim Darlehensnehmer zu keinen Einnahmen…
…Aktienrückkauf kann nicht das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung an die verbleibenden Aktionäre abgeleitet werden. Daher hat auch von der einziehenden Gesellschaft kein KESt-Abzug zu erfolgen. Zu Ausschüttungen aus Investmentfonds siehe InvFR 2018. Sonstige Bezüge sind andere geldwerte Vorteile, die sich aus der Gesellschafterstellung ergeben…
…der Kreditzinsen als lohnsteuerpflichtiger Sachbezug sei ungerechtfertigt, da ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis nicht zu begründen sei, da es vielmehr zu einem Nachteil komme. Laut § 15 Abs. 2 EStG seien geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Im Lichte der Entwicklung der Zinsmärkte…
…Verwaltungsverfahren nicht behauptet; vielmehr hat er vorgebracht, dass ihm (erst) durch die Besteuerung ein Nachteil aus dem Dienstverhältnis entstehe. Die belangte Behörde ging im angefochtenen Bescheid daher zu Recht vom Vorliegen eines geldwerten Vorteils (zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen) iSd § 15 Abs. 1 EStG 1988 aus, der bei…
…auf welche der Anspruch gerichtet ist, gleichzustellen ist und der Empfänger somit über die Einnahme wirtschaftlich disponieren kann. Dies ist bei Bezahlung, Gutschrift auf ein Bankkonto bzw. Empfang des geldwerten Vorteils bei Sachbezügen der Fall, also dann, wenn der Leistungserfolg eintritt oder vom Leistungsempfänger ohne…
… VwGH 22.02.1993, 92/15/0048). Der VwGH setzt zwar grundsätzlich die rechtliche Verfügungsmacht voraus, doch begründen auch widerrechtlich bezogene geldwerte Vorteile Einnahmen (VwGH 17.01.1989, 88/14/0010). Die Einnahmen sind daher zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige die volle Verfügungsmacht über sie erhält…
…gültigen Fassung) zählt Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sonstige Einkünfte in diesem Sinne sind andere geldwerte Vorteile aus der Gesellschafterstellung; dazu zählen insbesondere verdeckte Ausschüttungen (vgl. VwGH 28.5.1998…
…Einnahmen über die Werbungskosten zu erfolgen hat. Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG 1988 zufließen. Der Begriff "Einnahmen" setzt ihr Zufließen voraus…
…und Judikatur dahingehend interpretiert, dass von einem steuerlich beachtlichen Zufluss erst dann gesprochen werden kann, wenn der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich über Geld oder geldwerte Vorteile verfügen kann. Der Vermögenszuwachs muss im Zeitpunkt des Zugangs ein endgültiger sein. Bedeutungslos ist aber, ob ein endgültiger Vermögenszuwachs…