…werden ändert überdies nichts an dem Umstand, dass sie der Bw wirtschaftlich zur Verfügung standen. Die freiwillig getroffene Disposition über wirtschaftlich verfügbares Einkommen kann bei der Frage des Vorliegens eines gehobenen Lebensstandards keine Berücksichtigung finden. Überdies ist festzustellen, dass laut den vorgelegten Kreditverträgen die vereinbarten…
…Unterlagen bekanntgewordenen zugeflossenen Beträge und den vor dem Jahr 1999 bezogenen Einkünfte. Bei den Lebenshaltungskosten wurden die Sorgepflichten des Bf., sein gehobener Lebensstandard und die sich aus den Unterlagen ergebende Rückzahlungsverpflichtung von Darlehen, welche er von zypriotischen Gesellschaften erhalten haben soll, berücksichtigt. Soweit der Bf…
…Unterlagen bekanntgewordenen zugeflossenen Beträge und den vor dem Jahr 1999 bezogenen Einkünfte. Bei den Lebenshaltungskosten wurden die Sorgepflichten des Bf., sein gehobener Lebensstandard und die sich aus den Unterlagen ergebende Rückzahlungsverpflichtung von Darlehen, welche er von zypriotischen Gesellschaften erhalten haben soll, berücksichtigt. Soweit der Bf…
Bei Bewirtschaftung sogenannter "Luxuswirtschaftsgüter", deren Bedeutung dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (Ausfluss eines gehobenen Lebensstandards), ist insb Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigung lediglich im kleineren Umfang (dh. somit nicht "gewerbsmäßig") betrieben werden. In diesem Fall ist somit ein vorrangiger Bezug zu einer privaten Motivation klar erkennbar…
…den in den beschlagnahmten Unterlagen bekanntgewordenen zugeflossenen Beträgen und den vor 1999 bezogenen Einkünften. Bei den Lebenshaltungskosten wurden die Sorgepflichten des Bf., der gehobene Lebensstandard des Bf., und die sich aus den Unterlagen ergebende Rückzahlungsverpflichtung von Darlehen, welche er von zypriotischen Gesellschaften erhalten haben soll…
…den in den beschlagnahmten Unterlagen bekanntgewordenen zugeflossenen Beträgen und den vor 1999 bezogenen Einkünften. Bei den Lebenshaltungskosten wurden die Sorgepflichten des Bf., der gehobene Lebensstandard des Bf., und die sich aus den Unterlagen ergebende Rückzahlungsverpflichtung von Darlehen, welche er von zypriotischen Gesellschaften erhalten haben soll…
…worden und habe die hohen, durch ihn mitverursachten Haushaltskosten lediglich refundiert. Er sei als Lebensgefährte verpflichtet gewesen bzw. habe es ihm der Anstand geboten, zu dem gehobenen Lebensstandard, den er selbst mitgenossen und mitverursacht habe, seinen finanziellen Beitrag zu leisten. Seiner Geldleistung stünden kausal die…
…ohne die Ersatzbeschaffung des betreffenden Wirtschaftsgutes die Lebensführung nicht zugemutet werden kann oder die Ersatzbeschaffung oder Wiederherstellung lebensnotwendig ist. Nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter gilt als zwangsläufig erwachsen. Güter des gehobenen Lebensstandards, wozu auch zweifelsfrei ein Zweitwohnsitz zählt, kommen daher nicht als Abzugsposten in Betracht…
…Gerichtsbeschlusses vom 3.Okt.2005 wurde bei der Unterhaltsbemessung im Sinne der ständigen OGH-Judikatur berücksichtigt, dass „die Unterhaltsberechtigten einerseits am Lebensstandard des in Österreich lebenden Elternteiles teilhaben sollen, anderseits aber der Unterhalt in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft ihres…
…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gab der Bw. zunächst an, um nach dem Ableben des Vaters den gewohnten Lebensstandard halten zu können, hätten sie vereinbart, dass die vom Bw. für seinen Bruder geleisteten Zahlungen bei Veräußerung einer der vermieteten Wohnungen an…
…Wanke, EStG § 34 Anm. 78 Stichwort Haushaltshilfe). Aufwendungen, die bei niedrigeren Einkommens- und Vermögensverhältnissen außergewöhnlich sind, können bei gehobenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zur normalen Lebensführung gehören (VwGH 19.9.1989, 86/14/0192; VwGH 20.11.1996, 94/15/0141; VwGH 11.5.1993, 90…
…nicht so sehr mit dem Willen abgeschlossen wurden, den Unterhalt der Berufungswerberin abzusichern. Grundsätzlich schließt die Absicht der Bewahrung des "bisherigen Lebensstandards" einen Bereicherungswillen nicht aus (VwGH vom 29.1.1996, 94/16/0064). Auch dem Einwand, dass die Berufungswerberin noch unverehelicht sei und der…
…nicht so sehr mit dem Willen abgeschlossen wurden, den Unterhalt der Berufungswerberin abzusichern. Grundsätzlich schließt die Absicht der Bewahrung des "bisherigen Lebensstandards" einen Bereicherungswillen nicht aus (VwGH vom 29.1.1996, 94/16/0064). Auch dem Einwand, dass die Berufungswerberin noch unverehelicht sei und der…
…nach Serbien i.H.v. 2.421 € und außergewöhnliche Belastungen infolge auswärtiger Berufsausbildung zweier (1985 und 1996 geborener) Kinder außerhalb des Wohnortes in Serbien. Beigeschlossen waren folgende Bescheinigungen im Original und in Übersetzung: Undatierte Bestätigung der Höheren Schule für Sporttrainer in Beograd, wonach Mo…
…€ 1.964.287,07 gegeben, wovon auf die Stiftung Zugänge in Höhe von € 1.182.335,49, sowie auf Sparbücher € 404.927,82 und Girokonten € 377.023,76 entfielen. Weiters wurde auf Grund des Lebensstandards (Autos, Antiquitäten, Schmuck) des Ehepaars P…
…€ 1.964.287,07 gegeben, wovon auf die Stiftung Zugänge in Höhe von € 1.182.335,49, sowie auf Sparbücher € 404.927,82 und Girokonten € 377.023,76 entfielen. Weiters wurde auf Grund des Lebensstandards (Autos, Antiquitäten, Schmuck) des Ehepaars P…
…€ 1.964.287,07 gegeben, wovon auf die Stiftung Zugänge in Höhe von € 1.182.335,49, sowie auf Sparbücher € 404.927,82 und Girokonten € 377.023,76 entfielen. Weiters wurde auf Grund des Lebensstandards (Autos, Antiquitäten, Schmuck) des Ehepaars P…
…Regelung sei undifferenziert und nicht sachlich gerechtfertigt. Die Regelung müsste auch innerhalb von Österreich zu unterschiedlichen Familienbeihilfesätzen führen, da auch in den österreichischen Bundesländern die Lebenshaltungskosten unterschiedlich seien. Beim Abstellen auf den Lebensstandard müsste konsequenterweise auch zwischen Arbeitern, Angestellten, Beamten und Selbstständigen differenziert werden und…
…des von beiden Ehegatten bezogenen Einkommens. Zusammen mit dem Fruchtgenussrecht übersteigt das Nettoeinkommen das anteilige bisher gemeinsame Netto-Einkommen geringfügig. Zusammen mit dem Fruchtgenussrecht wird daher der Erhalt des bisherigen Lebensstandards etwa möglich sein. Ohne Fruchtgenussrecht würde dieser doch beträchtlich absinken. (Außerdem ist zu bedenken…