…somit nunmehr die Frage, ob im Berufungsfall die Voraussetzungen für eine gebührenfreie Umschuldung i.S. des § 33 TP 8 Abs. 5 GebG i.V. mit § 33 TP 19 Abs. 5 GebG vorliegen. Gemäß § 33 TP 19 Abs. 5 GebG gilt bei Umschuldungen, wodurch ein Kreditvertrag…
…auch dann der Kreditvertragsgebühr unterliegen, wenn sie lediglich technische Zusammenführungen von bestehenden und ordnungsgemäß vergebührten Krediten oder auf anderen Konten weitergeführte, unveränderte Kredite darstellen und, - ob ein für eine gebührenfreie Umschuldung maßgeblicher Gläubigerwechsel vorliegt, wenn der ursprüngliche Kredit von der Bw. als Treuhänder und der…
…NEU) und der ***BANK (kurz BANK_NEU oder BANK_neu) abgeschlossenen "Darlehensvertrag" vom 9. August 2007 an und merkte dazu an, dass der Vertrag im Rahmen einer gebührenfreien Umschuldung nach § 33 TP 19 Abs. 5 GebG durchgeführt worden sei. Dazu wurde wie Folgt erläutert: "I…
…entrichten war", ist damit jedenfalls auch im Wege des Gesetzestextes zusätzlich zu § 21 GebG (arg: "Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde") unmissverständlich klargestellt, dass es für eine gebührenfreie Umschuldung erforderlich ist, dass der alte Kreditvertrag jedenfalls iS des § 15 GebG beurkundet war. Für die dagegen…
…33 TP 19 Abs. 5 GebG bloß das Vorliegen eines Nachtrages fingiert, ohne ausdrücklich die Bedingungen des § 21 zu übernehmen, setzt eine gebührenfreie Umschuldung dennoch eine bereits gebührenrechtlich relevante Urkunde über das ursprüngliche Rechtsgeschäft voraus (so auch Fellner, aaO, § 33 TP 19, Rz 112; Glega…
…33 TP 19 Abs. 5 GebG bloß das Vorliegen eines Nachtrages fingiert, ohne ausdrücklich die Bedingungen des § 21 zu übernehmen, setzt eine gebührenfreie Umschuldung dennoch eine bereits gebührenrechtlich relevante Urkunde über das ursprüngliche Rechtsgeschäft voraus (so auch Fellner, aaO, § 33 TP 19, Rz 101; Glega…
…Dezember 2000 eine Umschuldung des von der R Oberösterreich reg. Genossenschaft mit beschränkter Haftung zur Verfügung gestellten Kredites auf die O AG durchgeführt und sei der Auffassung, dass es sich dabei um eine gebührenfreie Umschuldung handle. Die O AG habe die Gebühr in Höhe von…
…Vertretung des Bw. noch eine Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen der Bundessteuertagung 2004 betreffend Gebühren und Verkehrssteuern zu § 33 TP 19 Abs. 5 GebG 1957 (Gebührenfreie Umschuldung von Darlehen/Krediten auch bei Umstellung auf Fremdwährungskredit bzw. auf andere Währung?) samt einer Ablichtung der §…
…ausnutzbarer Kredit in Höhe € 726.728 eingeräumt; der Kredit diente der gebührenfreien Umschuldung gemäß § 33 TP 19 Abs. 5 GebG der bei der BankV unter Konto2 eingeräumten Finanzierung. Die Urkunde trägt den entsprechenden Umschuldungsvermerk und wurde von der Kreditnehmerin am 30. März 2004 unterfertigt…
…ausnutzbarer Kredit in Höhe € 726.728 eingeräumt; der Kredit diente der gebührenfreien Umschuldung gemäß § 33 TP 19 Abs. 5 GebG der bei der BankV unter Konto2 eingeräumten Finanzierung. Die Urkunde trägt den entsprechenden Umschuldungsvermerk und wurde von der Kreditnehmerin am 30. März 2004 unterfertigt…
…5 Gebührengesetz gebührenfrei. Die vor der Umschuldung einer Bank eingeräumten Sicherheiten seien im gleichen Umfang dem neuen Kreditgeber, der GmbH wie seinerzeit der Bank eingeräumt worden. Somit seien die im Abstattungskreditvertrag eingeräumten Sicherheiten Teil der gebührenfreien Umschuldung der ursprünglichen Kreditverträge aus den Jahren 2003 und…
…nimmt bei der neuen Bank B einen Kredit in Höhe von 92.000 auf, um den alten Kredit samt Nebenspesen umzuschulden. Fragestellung: Ist der neue Kreditvertrag zur Gänze gebührenfrei oder ist lediglich der aushaftende Kreditbetrag (90.000) von der Befreiung gemäß § 33 TP 19 Abs…
…Berufungswerber unter anderem die Berücksichtigung des sog. Pendlerpauschales (1.014,00 €) sowie Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten (1.015,97 €). In einem Ersuchen um Ergänzung vom 20. Juli 2011 seitens des zuständigen Finanzamtes wurde der Berufungswerber ersucht, sämtliche geltend gemachten Aufwendungen durch Vorlage der…
…sondern nur 9.000 bis 11.000 €. Außerdem habe die Bank Überschreitungszinsen von 17.000 € nachgelassen und müsse er für seine Darlehen nach erfolgter Umschuldung nur mehr 3,5 % Zinsen bezahlen (statt vorher 5,5 %). Eine Nachsicht führe aufgrund dieser Nachlässe zur keiner…
…genannten 2,4 Mio S) aufgenommen worden. Die Zahlungen - soweit sie vor Beurkundung des geförderten Kredites stattgefunden haben - seien durch kurzfristige Überziehung des Kontos Nr.xxxxx3 ermöglicht worden. Diese Überziehung sei mit den gebührenfrei gewährten Krediten vom 8. und 19. Juni 2001 rückgeführt worden. Das…
…und die Verzugszinsen ebenso mit 5,5% p.a. vom Überziehungsbetrag mit einer vierteljährlichen Verrechnung im Nachhinein vereinbart. Als Zweck des Kredites wurde "Umschuldung Bank C" angeführt. Die Sicherstellung erfolgte durch eine Pfandurkunde vom 4. März 1999 mit einem Höchstbetrag von 1.090.093 EUR…
…GebG - ausgehend vom Wert der sichergestellten Verbindlichkeit - eine Gebühr iHv. € 2.600,- vor. Die dagegen erhobene Berufung wird damit begründet, dass die gegenständliche Pfandbestellungsurkunde ein gebührenfreies Sicherungsgeschäft zu einem (der Berufung beiliegenden) Kreditvertrag darstelle. Der vorliegende Bescheid sei daher ersatzlos aufzuheben. Der unter Einem…
…vom heutigen Tag. Zur Sicherstellung des Pfandranges werden Rangordnungsgesuche der beabsichtigten Verpfändung unterfertigt. Die Sicherheitenbestellerin verpflichtet sich, die Liegenschaft - mit Ausnahme zugunsten einer Bank im Rahmen einer Umschuldung - ansonsten nicht zu belasten, über den Pfandrang nicht zu verfügen und dafür zu sorgen, dass die vorrangigen…
…vom heutigen Tag. Zur Sicherstellung des Pfandranges werden Rangordnungsgesuche der beabsichtigten Verpfändung unterfertigt. Die Sicherheitenbestellerin verpflichtet sich, die Liegenschaft - mit Ausnahme zugunsten einer Bank im Rahmen einer Umschuldung - ansonsten nicht zu belasten, über den Pfandrang nicht zu verfügen und dafür zu sorgen, dass die vorrangigen…
…Euro), Reisekosten (293 Euro) und unter dem Titel Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten Aufwendungen in der Höhe von 800 Euro als Werbungskosten und Krankheitskosten in der Höhe von 100 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit Bescheid vom 21. Oktober 2011 wurde die Beschwerdeführerin erklärungsgemäß veranlagt. Die…