…dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln als rechtswidrig erwiesen habe, komme, da sich dies aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof (2007/15/0206…
…rechtstaatlich unbillig, dass ein Steuerpflichtiger, der sich in seiner Handlungsweise der durch die Judikatur festgesetzten Rechtsauslegung bediene, nach Ergehen neuer geänderter Rechtsprechung auch für jene Zeiträume, in denen die alte Rechtsprechung Gültigkeit hat, nach den neuen Auslegungsgrundsätzen zur Besteuerung herangezogen wird. Der Berufung beigelegt war…
…übernommen wurden, wird dargelegt, dass die Abgabenbehörde ihre Rechtsauslegung der anzuwendenden Bestimmungen nicht geändert habe, sondern lediglich in Orientierung an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur näher konkretisiert und im Hinblick auf verschiedene Sachverhaltskomponenten weiter differenziert habe. In der genannten Entscheidung des Unabhängige Finanzsenates vom 17…
…schon aus der daraus hervorgehenden Rechtsunsicherheit aus rechtspolitischen Gründen nicht zu vertreten. Außerdem stellt -wie bereits dargelegt- die geänderte Rechtsauslegung schon nach dem Wortsinn keinesfalls ein "Ereignis" im Sinne dieser Gesetzesstelle dar. Dazu kommt noch, dass der Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom 30.6.2005…
…während des Tages reist. Der Weg einer indirekter Prüfung des Mehraufwandes über das Vorliegen einer Reise führt zum selben Ergebnis, aber mit einer für den Rechtsunterworfenen weniger verständlichen und überzeugenden Argumentation. Die geänderte Rechtsauslegung des VwGH zum Verpflegungsmehraufwand des § 16 EStG (bzw. § 4 Abs 5…
…vom 5.1.2001 verwiesen. Weiters wies der steuerliche Vertreter darauf hin, dass die streitgegenständlichen Abgabenansprüche alle bereits vor der geänderten Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof verwirklicht worden seien. Der Vertreter des Finanzamtes führte aus, dass der Geschäftsführer das Verrechnungskonto so behandle, wie ein Einzelunternehmer das…
…6.1991, 90/15/0183, mwN). Dass gegenständlich das Finanzamt sich im angefochtenen Bescheid auf eine durch ein Erkenntnis des VfGH, VwGH oder eine allgemeine Weisung des BMF geänderte Rechtsauslegung stützt, vermag selbst die Bw. nicht zu behaupten. Mit dem AbgRmRefG, BGBl I Nr. 97…
…nach Bekanntgabe der Änderung der Rechtsauslegung des VwGH mit dem oben bezeichneten Erkenntnis eingebracht worden ist. Eine Verletzung des Vertrauens durch die geänderte Rechtsauslegung, welche noch vor Einreichung der Abgabenerklärung eingetreten ist, ist nicht möglich. Das Tatbestandsmerkmal einer "späteren" Änderung der Rechtsauslegung wird nicht erfüllt.…
…da dadurch der Vorsteuerabzug von den Lieferungen und Leistungen der Vorstufe untersagt wird. Die Übergangsbestimmung verhindert bei jenen Landwirten, die durch die geänderte Rechtsauslegung bei Umsätzen aus der Pensionshaltung von Pferden aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Regelbesteuerung ab 01. 01. 2014 gezwungen werden…
…da dadurch der Vorsteuerabzug von den Lieferungen und Leistungen der Vorstufe untersagt wird. Die Übergangsbestimmung verhindert bei jenen Landwirten, die durch die geänderte Rechtsauslegung bei Umsätzen aus der Pensionshaltung von Pferden aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Regelbesteuerung ab 01. 01. 2014 gezwungen werden…
…führe offenkundig zu einem nennenswerten Unternehmerwagnis. Die dargestellten Schwankungen könnten nicht mehr als nur geringfügig bezeichnet werden. Der Abgabenanspruch gründe sich daher auf eine geänderte Rechtsauslegung durch einen verstärkten Senat des Verwaltungsgerichtshofes, weshalb im Sinne der zitierten VO beantragt werde, den Rückstand im Nachsichtswege abzuschreiben…
…Ergebnissen führen würde, die dem Sinn des betreffenden Abgabengesetzes zuwiderlaufen würden, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist, nicht auf eine geänderte Rechtsauslegung zurückzuführen. Gerade bei Sachverhalten wie dem vorliegenden, bei denen zwischen zivilrechtlich selbstständigen Vereinbarungen ein enger zeitlicher und/oder sachlicher Zusammenhang feststellbar ist, wurde seit…
…307 Abs. 2 BAO ergebe sich, dass eine geänderte Rechtsauslegung nicht zu Ungunsten einer Partei ausgewertet werden dürfe. In der am 20.Dezember 2005 erlassenen Verordnung betreffend Unbilligkeit in der Einhebung werde festgestellt, dass eine sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung der Abgaben vorliege, wenn im…
…Ergebnissen führen würde, die dem Sinn des betreffenden Abgabengesetzes zuwiderlaufen würden, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist, nicht auf eine geänderte Rechtsauslegung zurückzuführen. Gerade bei Sachverhalten wie dem vorliegenden, bei denen zwischen zivilrechtlich selbstständigen Vereinbarungen ein enger zeitlicher und/oder sachlicher Zusammenhang feststellbar ist, wurde seit…
…zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn des betreffenden Abgabengesetzes zuwiderlaufen würden, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist, nicht auf eine geänderte Rechtsauslegung zurückzuführen. Gerade bei Sachverhalten, bei denen zwischen zivilrechtlich selbstständigen Vereinbarungen ein enger zeitlicher und/oder sachlicher Zusammenhang feststellbar ist, wurde seit jeher eine…
…Ergebnissen führen würde, die dem Sinn des betreffenden Abgabengesetzes zuwiderlaufen würden, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist, nicht auf eine geänderte Rechtsauslegung zurückzuführen. Gerade bei Sachverhalten wie dem vorliegenden, bei denen zwischen zivilrechtlich selbstständigen Vereinbarungen ein enger zeitlicher und/oder sachlicher Zusammenhang feststellbar ist, wurde seit…
…weil die Bw. bei Kenntnis der geänderten Rechtsprechung anders disponieren hätte können, als den Geschäftsführervertrag unter Betonung des Unternehmerrisikos abzuschließen, nämlich nach Umwandlung in eine KG eine Anpassung des Vertrages in Richtung Abkehr vom ständigen Tätigwerden im Sinne der nunmehrigen Rechtsauslegung, was auch tatsächlich nach…
…sei man nicht eingegangen. Gerade die Erfassung dieser Problematik in der Randzahl 1157 hätte doch bedeuten müssen, dass diesbezüglich sehr wohl gegenüber der allgemeinen Regelung des Nachtarbeitszuschlages eine geänderte Rechtsauslegung anzuwenden sei. Würde man der Rechtsauffassung der Abgabenbehörde folgen, so würde dies bedeuten, dass die…
…zumal es sich nicht um eine dort geforderte geänderte Rechtsauslegung im Sinne der Interpretation einer Rechtsnorm handelt und gegenüber der im oben dargelegten Sinn zu verstehenden bisherigen Erlassmeinung keine Verböserung eingetreten ist. Zusammenfassend ist im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Berufungsführerin für die dem Erwerber…
…OECD-MA, Rz 8026 EStR) Sachverhalt In Frage gestellt wird, ob die in der Rz 8026 der EStRL 2000 getätigten Aussagen im Hinblick auf die geänderte Rechtsauslegung des BMF zum Art. 17 Abs 1 OECD-Musterabkommen bzw auf die DBA-Entlastungsverordnung noch zutreffend sind, vor…